Am Ernst-Barlach-Gymnasium stoßen die neuen Vorgaben des Ministeriums auf Kritik.

© Volker Engel

Debatte um Maskenpflicht: EBG-Schulleiter ärgert sich über Schulministerium

rnCoronavirus

Die Maskenpflicht im Unterricht an Schulen ist aufgehoben. Ein Alleingang der Schulleiter ist laut Ministerium nicht zulässig. Ein Castrop-Rauxeler Schulleiter findet dazu deutliche Worte.

Castrop-Rauxel

, 01.09.2020, 14:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

An Nordrhein-Westfalens weiterführenden Schulen gilt im Unterricht seit diesem Dienstag (1.9.) keine Maskenpflicht mehr, nur auf den Schulhöfen und im Schulgebäude soll die Pflicht bestehen bleiben. Angesichts sinkender Infektionszahlen setze das Ministerium hierzulande jetzt auf Freiwilligkeit. Das gilt auch für Castrop-Rauxeler Schülerinnen und Schüler.

Drei Schulen wären durch Corona-Fall in Koop-Kursen betroffen

Dort sollte aber eine Ausnahmeregelung für Oberstufen-Schüler in den Kooperations-Kursen greifen und die Maske weiterhin im Unterricht verpflichtend getragen werden. Darauf hatten sich die Schulleiter des Ernst-Barlach-Gymansiums (EBG), des Adalbert-Stifter-Gymansiums (ASG) und der Willy-Brandt-Gesamtschule (WBG) geeinigt, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Jetzt lesen

Die Koop-Kurse werden übergreifend angeboten, damit eine größere Bandbreite an Leistungs- und Grundkursen auch in Nischen-Fächern angeboten werden kann. Im Falle einer Corona-Infektion wären also direkt drei Schulen von möglichen Quarantäne-Maßnahmen betroffen, betont Dr. Friedrich Mayer, Schulleiter des Ernst-Barlach-Gymansiums (EBG).

„Frau Gebauer macht uns einen Strich durch die Rechnung“

"Von einer Pflicht können wir jetzt nicht mehr sprechen, da hat Frau [Schulministerin Yvonne, d. Red.] Gebauer uns einen Strich durch die Rechnung gemacht", sagt der EBG-Schulleiter auf Anfrage unserer Redaktion am Dienstag. Jetzt müsse es „dringende Empfehlung“ heißen. Und die möchte der EBG-Chef an seiner Schule umsetzen. „Wir werden darauf drängen, aber wir können Schüler, die sich weigern, nicht vom Unterricht ausschließen.“

Die E-Mail vom Schulministerium sei erst am Montag um 16 Uhr gekommen – drei Stunden nach Gebauers Pressekonferenz und zu spät, wie der EBG-Schulleiter findet. Schon vorher habe er sich gezwungen gefühlt zu handeln und die Maskenpflicht für die Koop-Kurse ausgesprochen. Dass er wichtige Informationen aus den Medien erfahren müsse, sei ein Unding. „Ich mache meinem Ärger Luft. Und das ist auch berechtigt, wie ich finde!“

Aufhebung der Maskenpflicht: Gemischtes Stimmungsbild

Dass die Maskenpflicht aufgehoben ist, stößt unterdessen auf gemischte Reaktionen. So warnt etwa der Berufsverband der Gymnasiallehrer, dass die Infektionszahlen an den Schulen steigen und „zu erneutem Distanzunterricht und damit zu deutlichen Einschränkungen führen“ könnten.

Auf Social-Media-Kanälen wird das Thema hitzig diskutiert. Dass manche Eltern ihren Kindern zum Tragen des Mund-Nase-Schutzes raten, bezeichnen einige Nutzer sogar als „Kindeswohlgefährdung“. Ein Facebook-Nutzer schreibt etwa: „Welches Elternhaus setzt sein Kind freiwillig weiterhin der Pflicht zur Maske aus?“