Gegen diese Brücke ist am Dienstag ein Rettungswagen gefahren. © Schroeter

Unfall am Kanal

Auf Navi vertraut: Rettungswagen raste gegen die Brücke Lambertstraße

Navigationssysteme sollten Rettungswagen in Notfällen schneller an ihr Ziel bringen. In Henrichenburg ist es den Helfern und dem Patienten jedoch zum Verhängnis geworden.

Henrichenburg

, 30.01.2020 / Lesedauer: 3 min

Wie konnte der Rettungswagen gegen eine Brücke mit Höhenbegrenzung fahren? Genau das ist an der Lambertstraße in Henrichenburg am Dienstag geschehen. Dabei wurden vier Personen leicht bis mittelschwer verletzt. Zu diesen zählen die Fahrerin (52), ein Notarzt (65), ein Sanitäter (50) und ein Patient (63) aus Castrop-Rauxel. Unmittelbar nach dem Unfall ging die Polizei noch von vier Schwerverletzten aus.

Nicole Fulgenzi, Stadtsprecherin in Castrop-Rauxel, kann über die Unfallursache nur spekulieren. Es sei aus ihrer Sicht wahrscheinlich, dass sich die Fahrerin in einer Stresssituation befunden habe. Fulgenzi betont, dass Einsätze immer mit Stress verbunden sind und die Fahrerin seit mehreren Jahren im Einsatz ist.

Das Navigationssystem als Unfallursache

Dem Rettungswagen wurde letztlich zum Verhängnis, dass die Fahrerin die Höhe der metallischen Höhenbegrenzung falsch eingeschätzt hatte. Die Brücke über den Rhein-Herne-Kanal ist nur für Fahrzeuge bis 2,30 Meter Höhe ausgelegt, während der Rettungswagen, der aus Fahrerhaus und einer Aufkofferung besteht, 2,92 Meter hoch ist. Das ergibt eine Differenz von 62 Zentimetern, also über einem halben Meter.

Dass die Fahrerin gerade diese Strecke in Richtung Norden wählte, habe laut Nicole Fulgenzi an der Einstellung des Navigationssystems gelegen. In Rettungswagen würden Navigationssysteme auf den Pkw-Modus eingestellt werden, um die kürzesten Wege und damit die bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Die Lkw-Einstellung hätte zur Folge, dass viele Routen aufgrund von Gewichtsbeschränkungen nicht gefahren werden könnten und das Gerät so oft einen weiteren Weg als den besten ausgibt.

Nicht der erste Fall dieser Art

Der Unfall in Henrichenburg zeigt jedoch, dass mit der Pkw-Einstellung in Rettungswagen eine höhere Unfallgefahr einhergeht. Das Fahrzeug ist laut Polizei stark beschädigt. Es musste abgeschleppt werden. Zur Höhe des Sachschadens wurden noch keine Angaben gemacht.

Die Becklem-Brücke über den Rhein-Herne-Kanal ist nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und eine Höhe von 2,30 Metern zugelassen. © Schroeter

Der Unfall mit dem Rettungswagen aus Castrop-Rauxel am Dienstag war nicht der erste Zwischenfall auf dieser Brücke an der Lambertstraße. Schon 2013 hatte es einen spektakulären Unfall gegeben. Seinerzeit handelte sich um einen Fahrer des Postdienstleisters DHL. Der 21-jährige Fahrer hatte zu spät bemerkt, dass der Aufbau seines Wagens fast einen halben Meter höher war als die zulässigen 2,30 Meter.

Der Aufbau des DHL-Paketwagens stieß gegen den Höhenbegrenzer aus Metall und riss dabei komplett vom Transporter ab. Danach blieb der Aufbau auf dem Fahrstreifen der Lambertstraße liegen. Der Fahrer wurde damals leicht verletzt und die Polizei gab den Schaden mit 10.000 Euro an.

Drei Schilder weisen auf die Maximalhöhe hin

Gefordert wurde seinerzeit politisch, die Höhenbegrenzung besser auszuschildern. Drei Schilder gibt es heute: Ein Schild oben am Querbalken gibt die Maximalhöhe an. Einige Meter weiter rechts am Straßenrand steht der zweite deutliche Höhen-Hinweis. Und seit dem Unfall 2013 ist vor der Autobahnunterführung ein erstes Schild aufgestellt worden, das auf die Maximalhöhe hinweist: Es kam auf politischen Druck des CDU-Ratsmitglieds Josef Berkel im Mai 2013 hinzu.

Einige Meter vor der Brücke ist rechts am Straßenrand dieses Hinweisschild angebracht. © Schroeter

Diese Zusatzbeschilderung schon vor der Autobahn-Unterführung ist 2013 nach dem Unfall des Paketlieferanten auf politische Initiative hin dazu gekommen. © Schroeter

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