Darum arbeitet ein Castrop-Rauxeler als Schlichter
Schiedsmann im Dienste der Stadt
Hans-Jürgen Noll ist eigentlich Busfahrer. Einen Büro-Arbeitsplatz hat er trotzdem. In seinem Keller in Deininghausen. Er ist Schiedsmann, Schlichter im Dienste der Stadt Castrop-Rauxel. Doch was tut er dort eigentlich genau? Und wem hilft das?

An seinem Schreibtisch hat Schiedsmann Hans-Jürgen Noll schon so manchen Streit beigelegt – und den Bürgern, die ihn aufsuchen, teure Gerichtskosten erspart. © Foto: Tobias Weckenbrock
Er nimmt einen der Ordner aus dem Holzregal an der Wand des Büros. Ein Antrag auf Schlichtungsverhandlung hinter dem nächsten. Es geht um einen Gartenzaun, dessen Ausmaße zum benachbarten Garten nicht die Regeln einhalten. Sagt zumindest der Antragssteller. Ob die Person im Recht ist, klärt dann im besten Falle Hans-Jürgen Noll (62) und bringt die beiden Streitparteien zusammen. An seinen Tisch im Keller – schräg gegenüber vom Büro.
Es ist eigentlich ein Partykeller, eine Kellerbar, wie Noll sagt. Holzvertäfelte Wände und eine Einbautheke. Die Bierkelche hängen fein sauber in den Schienen des Theken-Überbaus. Aber nur ab und an, sagt Noll, werde hier gefeiert. Eigentlich ist es sein Mediationsraum. An einem großen Tisch mit einer Bank auf der einen, zwei Stühlen auf der gegenüberliegenden Seite sitzen ab und an zwei Streithähne gegenüber. Manchmal sogar mit Rechtsanwälten zu ihren Seiten. Noll hat dann die Aufgabe des Mediators: Er ist Schiedsmann und soll Streits auflösen, noch ehe sie vor Gericht auftauchen.
Vier Schiedspersonen gibt es in Castrop-Rauxel
Vier Schiedspersonen hat die Stadt Castrop-Rauxel eingesetzt: Neben Noll sind das Rainer Fimpler, Michael Hilkmann und Manfred Rabe. Sie arbeiten ehrenamtlich und bekommen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Monat. In der Nachbarstadt Dortmund führte diese Höhe der Entlohnung nun zu Diskussionen: „Schiedsleute entlasten Gerichte und das Portemonnaie der Streithähne. Sie selbst zahlen dabei oft drauf“, hieß es in einem Bericht unserer Dortmunder Zeitung (Details siehe unten).
Hans-Jürgen Noll beschwert sich darüber nicht. Er übe dieses Ehrenamt seit 12, 13 Jahren, wie er sagt, aus. 2015 hatte er zwölf Fälle, in denen er acht klären – also zu einem guten Ende bringen – konnte. 2016 hatte er vier Fälle. Dieses Jahr bisher drei. Bei fifty-fifty, sagt er, liege seine Erfolgsquote. Aber er sagt auch, dass von dem Geld, das er bekommt, nicht viel bleibt. Kommt ein Bürger mit einem Streitfall zu ihm, erhebt Noll zunächst 50 Euro als pauschale Gebühr von ihm. Wie viel das Verfahren am Ende kostet, ist damit aber noch nicht gesagt: Briefpapier, Post- und Urkundengebühren, dazu eine Drucker- und Papier-Vergütung von 50 Cent pro Seite – das kann er demjenigen in Rechnung stellen. Oft komme er am Ende mit 40 Euro aus. Die restlichen 10 Euro – oder auch mal 2,20 Euro – bekommt der Verfahrensführer zurück.
Schlichter-Gen kam schon als Torwart zum Vorschein
Zum Vergleich: Die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder beträgt nach der landesweiten Entschädigungsverordnung 400 Euro pro Monat.
Es muss also einen anderen Grund geben, warum der 62-Jährige, der nächstes Jahr in Rente geht, dieses Ehrenamt ausübt – neben seinem Job als Busfahrer bei der Bogestra. „Ich habe mich 2003 beworben, nachdem in der Zeitung gestanden hatte, dass Schiedsleute gesucht werden“, erzählt er. Er habe das schon beim Fußballspielen früher gehabt, dieses Schlichter-Gen. „Als Torwart und Spielführer habe ich versucht, Dinge zu regeln“, sagt er.
Die Fälle liegen oft in einer Art Bagatellbereich: Wenn der Zweig eines Baumes des Nachbarn zwei Meter weit über das eigene Grundstück herausragt und sich die Nachbarn über den Zaun hinweg einfach nicht einig werden – was dann? Gleich ein Zivilgerichtsverfahren eröffnen? An dieser Stelle setzen die Schiedspersonen an. Die Gerichte lehnen solche Prozesse ab, die Schiedsleute versuchen es erst einfacher zu lösen – und kostengünstiger für alle Parteien. „Wir setzen dann im besten Fall eine einvernehmliche Deadline und die beiden Streitparteien teilen sich meine Kosten – 40 Euro oder ähnlich“, so Noll. Das sei weit günstiger, als wenn man Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, dazu vielleicht noch Kosten für ein Gutachten aufwenden muss. „Da machen sie dann noch mal ein, zwei Nullen hinten dran“, sagt Noll.
Manche kommen nur für eine Bescheinigung
Diese Drohkulisse wirkt bei manchen Streitparteien. Andere kommen nur zu ihm, um eine Erfolglosigkeitsbescheinigung abzuholen: Die bekommt man am Ende eines nicht gelösten Verfahrens – und damit grünes Licht für den Zug vors Amtsgericht. Da geht es anders zu als in der Kellerbar von Noll. „Man muss versuchen, zu moderieren“, sagt er. Er liest manches in Texten nach: in Gesetzen oder Satzungen. Arbeitszeit, die mit 50 Euro vergütet wird. Im Monat. Aber Arbeitszeit, die weitere Arbeit und höhere Kosten verhindert.