Bei einer Inzidenz, die stabil unter 50 liegt, dürfte auch die Innengastronomie wieder öffnen. In Castrop-Rauxel könnte das frühestens am 2. Juni soweit sein.

© Said Rezek

Corona-Inzidenz nahe 50: Diese Lockerungen könnten bald kommen

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Die Inzidenz im Kreis Recklinghausen liegt nahe 50. Wir erklären, welche Lockerungen damit für Castrop-Rauxel in Aussicht stehen. Und wann diese in Kraft treten können.

Castrop-Rauxel

, 25.05.2021, 08:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im Kreis Recklinghausen hat sich die Inzidenz der nächsten Schwelle, der 50, angenähert. Am Dienstag (25.5.) ist sie auf 53,2 gesunken. Damit stehen die nächsten Corona-Lockerungen in Aussicht. Doch was würde genau gelockert und wann könnte es frühestens so weit sein?

Die Regel ist bereits von früheren Lockerungen bekannt: Bleibt die Inzidenz fünf Werktage am Stück unter der Grenze von 50, treten am übernächsten Tag die Lockerungen in Kraft. Exakt so lief es auch, als die hiesige Inzidenz stabil unter 100 blieb.

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Da der Wert frühestens am Mittwoch unter 50 rutschen kann, können die fünf Werktage am Stück frühestens am Montag (31.5.) erreicht werden. Der frühestmögliche Termin für Lockerungen wäre also Mittwoch, 2. Juni. Wir listen an dieser Stelle auf, welche Corona-Regeln nach aktuellem Stand gelten würden, wenn die Inzidenz stabil unter 50 läge.

Kontakte:
Treffen mit bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten wären dann erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit. Ebenso jene, die vollständig geimpft sind oder als genesen gelten oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können (GGG).

Kultur:
Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen wären für Geimpfte, Genesene oder Getestete zulässig. Allerdings muss der Mindestabstand gewahrt bleiben. Und eine Kontaktrückverfolgung müsste gewährleistet sein. Schon aktuell sind kulturelle Aufführungen unter freiem Himmel erlaubt. Ein Umstand, den sich das Castrop-Rauxeler WLT Mitte Juni zunutze machen möchte.

Sport:

Für Sport unter freiem Himmel gäbe es keine Personenbeschränkung mehr. Für die Gruppe der Geimpften, Getesteten und Genesenen (GGG) würden wieder die Fitnessstudios öffnen; Hallensport wäre für sie ebenfalls erlaubt. Allerdings müsste die Nachverfolgung gesichert sein. Und: Kontaktsport wie Fußball oder Handball wäre nur für bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre würden dabei nicht mitzählen.

Aktuell dagegen können unter freiem Himmel Kinder zwar wieder Kontaktsport betreiben, Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene dürfen auch wieder draußen Sport machen, aber nur kontaktlos.

Einzelhandel:
Es wäre kein Corona-Test mehr erforderlich. Nur eine Einschränkung wäre noch vorhanden: Die Kundenanzahl müsste reduziert werden auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter.

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Freizeit:

Freibäder inklusive Liegewiesen dürften für die GGG-Gruppe geöffnet sein, es gäbe lediglich eine Begrenzung der erlaubten Besucher. Wie schnell dann zum Beispiel das Parkbad Nord öffnen würde, ist allerdings noch unklar. Ebenfalls öffnen dürften Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen.

Gastronomie und Hotels:

Die Innengastronomie dürfte wieder öffnen. Allerdings gälte auch hier die GGG-Regel: Ins Restaurant gehen dürften nur zweifach Geimpfte mit zeitlichem Abstand zur Zweitimpfung, nachweislich von einer Corona-Infektion Genesene und Menschen mit aktuellem negativem Schnelltest. Kantinen und Mensen dürfen ebenfalls wieder öffnen, Hotels können ihre volle Kapazität nutzen. Zu beachten sind indes die Abstandsregeln.

Private Veranstaltungen:

Hochzeiten, Geburtstagsfeste und andere private Veranstaltungen wären für GGG im Außenbereich mit bis zu 100, im Innenbereich mit maximal 50 Personen erlaubt. Kinder werden mitgezählt.

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