„Unterstützung und Geschwindigkeit waren einfach nicht gegeben. Die Stadt Castrop-Rauxel möchte offenbar nicht, dass Unternehmen hier erfolgreich sind.“ Es waren harsche Worte, mit denen Ajla Pinkert sich kürzlich aus Castrop-Rauxel verabschiedete.
Die Chefin vom Ende September geschlossenen „Estilo Argentino“ sprach dabei vor allem über die Außengastronomie auf dem Marktplatz, die sie und ihr Mann und Partner Tilo Pinkert eigentlich hatten auf der Fläche etablieren wollen.
Das sagt die Stadtverwaltung
Pinkerts waren aber nicht die einzigen, die das Vorgehen der Verwaltung in diesem Punkt kritisierten. Taner Yalcin, Betreiber des Extrablatts, sagte unserer Redaktion gegenüber schon im Juni, dass er hier in Castrop-Rauxel zum ersten Mal eine Baugenehmigung für die Außengastronomie gebraucht habe. Das habe er noch in keiner anderen Stadt erlebt.
Wir haben die Stadtverwaltung zu den Vorwürfen beider Händler befragt. Sprecherin Nicole Fulgenzi stellt die Situationen etwas anders dar. Sie sagt, „dass beide Unternehmen sehr umfangreich beraten werden mussten, bis schlussendlich prüffähige Bauvorlagen vorgelegt wurden“.
Anträge seien nie eingegangen
So habe „Estilo Argentino“ den Bauantrag erst am 25. Mai dieses Jahres vervollständigt. Und dann am 26. Juni die bauaufsichtliche Genehmigung erhalten. Im Anschluss habe der „Gewerbeaußendienst des Ordnungsamtes den Betrieb aufgesucht und die entsprechenden Antragsformulare (Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis) persönlich ausgehändigt. Die Anträge gingen jedoch nie ein“, sagt Nicole Fulgenzi.
Auch Ajla Pinkerts Kritik, dass die am Marktplatz ansässigen Händlerinnen und Händler seitens der Verwaltung zu wenig in die Planung von Veranstaltungen einbezogen würden, will Stadtsprecherin Fulgenzi so nicht stehen lassen: „Was die Einbindung in Veranstaltungsplanung betrifft, ist die Wirtschaft & Marketing GmbH beispielsweise im Rahmen des Beach-Festivals aktiv auf Estilo Argentino zugegangen. Leider hat man sich dagegen entschieden. Bei ‚Castrop kocht über‘ hat das Unternehmen gemeinsam mit dem Parkbad Süd ein Angebot gemacht. Beim Mittelaltermarkt war das Geschäft bereits geschlossen“, sagt sie.
Besonderheiten beim „Extrablatt“
Beim „Extrablatt“ hingegen habe es laut der Verwaltung einige Besonderheiten gegeben, die es zu beachten galt. So finde die Außengastronomie des Cafés auf einer mit Städtebauförderung angelegten Fläche statt, erklärt Nicole Fulgenzi. Deshalb sei hier unter anderem eine bauliche Abstimmung mit dem EUV erforderlich gewesen.

Nach umfangreichen Vorgesprächen sei Anfang Juni der Bauantrag eingereicht und zwei Wochen später genehmigt worden. „Einen Bauantrag brauchte es in dem Fall, weil die Schirme auf Wunsch des Unternehmens nicht nur aufgestellt, sondern mit Fundament in den Boden eingelassen werden sollten. Für diese Art der Schirmbefestigung bräuchte es übrigens in jeder Stadt in NRW einen Bauantrag“, erklärt Fulgenzi und verweist auf einen entsprechenden Paragrafen in der Landesbauordnung.
Auch die Tatsache, dass die entsprechende Außenfläche größer als 40 Quadratmeter sei, spiele eine Rolle. Denn dann, so Fulgenzi, „ist ein Antrag auf Baugenehmigung beim Bereich Stadtplanung und Bauordnung zu stellen. Nach Genehmigung muss dann noch – wenn es sich um eine öffentliche Fläche handelt - ein Sondernutzungsantrag beim Ordnungsamt gestellt werden.“
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