Thomas Frauendienst und Angelika Harms streiten seit über zwei Jahren mit dem Kreis Recklinghausen um ein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. © Fritsch (Archiv)
Streit vor Gericht
Castrop-Rauxelerin streitet seit über zwei Jahren mit Kreis über Schwerbehindertenausweis
Angelika Harms ist nach einer Hüft-OP zu 50 Prozent schwerbehindert. Wie stark ihre Einschränkung ist, darüber gibt es seit langem Streit. Dem Kreis wirft die Frau unfaire Behandlung vor.
Angelika Harms Krankengeschichte ist eine längere: Die 68-Jährige hat eine künstliche Hüfte, nach einer Hüft-Operation hat sie einen Muskelabriss, ist auf Gehstöcke angewiesen und braucht Hilfe beim Ein- und Aussteigen in Busse und Bahnen. Das schildert ihr Lebensgefährte Thomas Frauendienst gegenüber der Redaktion.
Seit zweieinhalb Jahren, seit Februar 2018, versucht Angelika Harms ein G-Merkzeichen für ihren Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Doch der Kreis verweigere die Anerkennung, sagt Thomas Frauendienst.
Harms Schwerbehindertenausweis bescheinigt ihr einen Grad der Behindertung von 50 Prozent. Ab diesem Grad kann man ein G-Merkzeichen bekommen. Das sagt aus, dass der Betroffene in seiner Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Dafür gibt es sogenannte Nachteilsausgleiche. Mit dem G-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis könnte Angelika Harms zum Beispiel deutlich vergünstigt den öffentlichen Nahverkehr nutzen.
Ärger über Umgang im Kreishaus
Der Hausarzt und ein Orthopäde hätten die erforderlichen Einschränkungen bei Angelika Harms auch attestiert, erzählt Thomas Frauendienst. Auch ein Pflegegutachter habe ihre Schwerbehinderung festgestellt. Nur die Gutachter beim Kreis Recklinghausen beurteilten das anders. Sie haben den Antrag für das G-Merkzeichen abgelehnt. Die Einschränkungen reichten nicht aus. „Sie braucht Unterstützung“, beteuert dagegen Thomas Frauendienst für seine Lebensgefährtin.
Besonders die Art wie man mit ihr umgehe, ärgert ihn, sagt Thomas Frauendienst. So habe ein Mitarbeiter im Kreishaus gesagt, sie solle sich nicht so anstellen, mit 68 Jahren hätte man schon mal was mit den Knochen, zitiert Frauendienst.
Kreis beurteilt nach Gutachten vom Arzt
Nüchterner stellt Jochem Manz, Pressesprecher des Kreises Recklinghausen, den Fall dar. Grundlage für die Entscheidungen des Kreises bei der Vergabe der Merkzeichen sind ärztliche Grundlagen und Gutachten, sagt Manz. „So war es auch in diesem Fall“, sagt Manz. Diese ärztlichen Einstufungen hätten bei Angelika Harms nicht ausgereicht, um das G-Merkzeichen zu erteilen.
Bei seinen Beurteilungen habe sich der Gutachter des Kreises nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung zu richten. Typische Fälle, bei denen der Kreis das G-Merkzeichen erteile, seien etwa Amputationen an den Beinen oder Blindheit.
Weiteres vierstündiges Gutachten nötig
Angelika Harms ist nicht so stark beeinträchtigt, dass sie das G-Merkzeichen erhalte, hatte der Kreis entschieden. Auch ein Widerspruch von Harms bei der Bezirksregierung Münster scheiterte. Seit März 2019 läuft nun eine Klage vor dem Sozialgericht. Dafür soll ein Gutachter Angelika Harms noch einmal vier Stunden lang untersuchen.
Zu dem Termin will Harms auch erscheinen, sagt Thomas Frauendienst. Auch wenn sich beide über die weitere Untersuchung und den Aufwand dafür ärgern. „Sie will doch nur, was ihr zusteht“, sagt Frauendienst stellvertretend für seine Lebensgefährtin. „Die Art und Weise, wie man mit ihr umgeht, ist unter aller Sau.“
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