Klaus Konter ärgert sich seit Jahren über die Werbeanhänger und vielen Fahrzeuge, die an der B235 parken.

© Ronny von Wangenheim

Castrop-Rauxeler kritisiert: B235 wird zur Werbefläche für Unternehmen

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Auf dem Seitenstreifen der B235 in Höhe des Stadtmittelpunkts werden ständig Werbeanhänger abgestellt. Klaus Konter ärgert das seit Jahren. Jetzt startet er erneut den Versuch, die Lage zu ändern.

Castrop-Rauxel

, 18.02.2022, 05:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Klaus Konter steht auf dem Seitenstreifen der B235 an der Kreuzung zur Grutholzallee. In der Hand ein Metermaß, im Herzen ein gerüttelt Maß Empörung. Wie hier Autos parken, Anhänger abgestellt werden, das ärgert den Castrop-Rauxeler.

Schon 2018 habe er sich wegen der Situation an der Bundesstraße beschwert, erzählt Klaus Konter im Gespräch. „Wiederholt habe ich seitdem über den Mängelmelder der Stadt ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge und Werbeanhänger auf der B235 zwischen Engelsburgplatz und Habinghorst gemeldet“, sagt er. Passiert sei nie etwas.

Was viele nicht wissen: Bei der Strecke zwischen Engelsburgplatz und kurz vor der Siemensstraße handelt es sich um eine nicht geschlossene Ortschaft. Konter bezieht sich auf die Straßenverkehrsordnung, Paragraph 17.

Werbeanhänger dürfen an der B235 nicht abgestellt werden.

Werbeanhänger dürfen an der B235 nicht abgestellt werden. © Ronny von Wangenheim

Hier heißt es: „Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.“

Konter: Autos müssen nachts beleuchtet sein

Für Klaus Konter bedeutet dies, dass Autos auf dem Parkstreifen zwar parken dürfen, nachts aber eben rundum beleuchtet werden müssen. Genauso auch die Werbeanhänger. „Das ist gefährlich hier, wenn zum Beispiel Rollerfahrer die Anhänger übersehen“, sagt er. Es könne leicht zu Unfällen kommen. Er hat deshalb auch Anfang des Monats eine Anfrage an Straßen.NRW gestellt, um den genauen Sachverhalt zu klären.

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Generell findet er die Seitenstreifen zum Teil zu schmal, wie er mit dem Metermaß mal eben demonstriert. 2018 habe die Stadt erklärt, die damals neu eingerichteten Seitenstreifen seien breit genug, dass Radfahrer problemlos an den parkenden Fahrzeugen vorbeifahren können.“ Ein Abstand von einem Meter zwischen Fahrzeug und Fahrbahn vermisst Konter aber an vielen Stellen.

Klaus Konter bemängelt, dass der Randstreifen nicht breit genug für Autos und Fahrradfahrer ist.

Klaus Konter bemängelt, dass der Randstreifen nicht breit genug für Autos und Fahrradfahrer ist. © Ronny von Wangenheim

Der Castrop-Rauxeler, der früher für die SPD im Rat saß, fühlte sich von der Stadt nicht für voll genommen, so erzählte er beim Ortstermin. Jetzt hat er einen anderen Weg gesucht. Im Betriebsausschuss 1 am Mittwoch (16.2.) hat er seine Fragen öffentlich vorgestellt. Dabei fragte er auch nach Zuständigkeiten von Stadt oder Straßen.NRW, nach der Beschilderung und deren Finanzierung und nach Gebühren für Sondernutzung beispielsweise von Werbeanhängern. Schnelle Antworten wurden ihm von der Verwaltung zugesagt, so berichtet er am Tag danach.

Lkw und Anhänger dürfen nicht auf Seitenstreifen parken

Ebenfalls am Mittwoch hat die Stadtverwaltung zudem die Anfrage unserer Redaktion zum Thema beantwortet. Stadtpressesprecherin Maresa Hilleringmann verweist darauf, dass seit Mitte 2018 das Parken auf dem Seitenstreifen nur noch Pkw erlaubt sei. Bis dahin hätten dort vermehrt Lkw und Anhänger geparkt. „Lkw und Anhänger verwarnt das Ordnungsamt“, schreibt sie.

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Dass parkende Fahrzeuge nachts beleuchtet sein müssen, verneint die Stadt allerdings. „Der Seitenstreifen auf der B235 in dem Bereich ist durch eine durchgezogene Linie (Zeichen 296) markiert. Die Linie markiert die Grenze zur Fahrbahn. Der Seitenstreifen befindet sich außerhalb der Begrenzung und gehört demnach auch nicht zur Fahrbahn“, schreibt Maresa Hilleringmann.

Anders sieht es bei den Anhängern aus, die zur Werbung abgestellt werden. Das sei verboten, so die Pressesprecherin. Und das werde auch kontrolliert.