Vielerlei Öffnungen stehen bevor - schon ab Freitag (28. Mai). © Oskar Neubauer (Archiv)
Coronavirus
Castrop-Rauxeler freuen sich auf Öffnungen – diese Lockerungen stehen bevor
Am Freitag tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie bringt vielerlei Veränderungen auch für Castrop-Rauxeler – und eröffnet eine klare Perspektive. Ein Überblick.
NRW-Gesundheitsminister Karl Josef Laumann (CDU) kam vor Kurzem zu einem sehr deutlichen Schluss. „Die sinkenden Inzidenzen zeigen: Wir haben die dritte Welle gebrochen“, sagte er. Die Zahl der Geimpften steige zudem. „All das verbunden mit Testungen erlaubt uns nun, nachhaltig Perspektiven zu eröffnen – und zwar für alle Bereiche unseres Lebens.“
Ab Freitag (28.5.) gilt die neue Corona-Schutzverordnung, in denen die Erleichterungen zusammengefasst sind. Sie bringt noch einmal andere Regeln als die ursprünglich angedachten. Im Kreis Recklinghausen lag die Inzidenz am Donnerstag (27.5.) bei 37 – und somit am zweiten Werktag in Folge unter der wichtigen 50er-Marke. Fünf Werktage am Stück unter dieser Schwelle sind erforderlich, damit die Inzidenz als „stabil“ gilt und wiederum am übernächsten Tag neue Regeln gelten können.
Für die Stadt Castrop-Rauxel wäre das frühestens am kommenden Mittwoch (2.6.) der Fall. Wir listen an dieser Stelle auf, was noch in dieser Woche gilt – und was künftig gelten könnte.
Diese Regeln gelten ab Freitag (28. Mai)Kontaktbeschränkungen: Angehörige von bis zu zwei verschiedenen Haushalten dürfen sich im öffentlichen Raum ohne Einschränkungen treffen. Außerschulische Bildung:Präsenzunterricht ist mit beliebig vielen Getesteten, Genesenen oder Geimpften (GGG-Gruppe) erlaubt. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist im Innenbereich mit bis zu fünf Teilnehmern gestattet.
Kultur:Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen sind für die GGG-Gruppe gestattet. Weitere Voraussetzung ist ein klarer Sitzplan. Im Innenbereich dürfte das Westfälische Landestheater (WLT) für bis zu 250 Personen aus der GGG-Gruppe spielen. Die ersten Veranstaltungen von „Bühne raus“ sind aber ohnehin eher erst für die Tage 11.-13. Juni geplant.Freizeit:Kleinere Außen-Einrichtungen dürfen öffnen – wie zum Beispiel Minigolf-Anlagen. Außerdem dürfen Freibäder zur Sportausübung (ohne Liegewiesen) öffnen. Man muss genesen, getestet oder geimpft sein. Castrop-Rauxel hatte am Mittwoch angekündigt, das Parkbad Nord in Ickern am 1. Juni öffnen zu wollen.
Das Parkbad Nord in Ickern öffnet nach der Corona-bedingten Pause am 1. Juni wieder. © Marcel Witte
Sport:Kontaktfreier Sport im Außenbereich ist mit bis zu 25 Menschen erlaubt.
Einzelhandel:Pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde erlaubt. Für Läden, die nicht der Grundversorgung dienen, sind weder Terminbuchungen (Click & Meet) noch Corona-Tests nötig.
„Eine große Erleichterung“ sei das, heißt es dazu vom Modeoutlet Ultimo am Castroper Markt. „Das ist super wichtig für uns. Wir haben deutlich gemerkt, dass sich weniger Kunden extra testen lassen wollen.“ Als sich Bürgermeister Rajko Kravanja am Mittwochabend gemeldet und von der wegfallenden Testpflicht berichtet habe, da habe das für „große Freude“ gesorgt.
Gastronomie:Die Außengastronomie darf für Getestete, Geimpfte und Genesene öffnen. Das haben viele Gastronomen bereits gemacht – wenngleich das Wetter ihnen keinen großen Gefallen tat. Es gibt eine Platzpflicht. Das Verzehrverbot für den direkten Umkreis fällt weg.
Diese Regeln gelten, wenn die Inzidenz stabil bei höchstens 50 liegtAb kommendem Mittwoch könnten Stand jetzt weitere Erleichterungen in Kraft treten.Kontaktbeschränkungen: Angehörige von bis zu drei verschiedenen Haushalten dürfen sich im öffentlichen Raum ohne Einschränkungen treffen. Dies gilt zudem für zehn Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind (GGG-Gruppe) und aus verschiedenen Haushalten kommen.
Außerschulische Bildung:
Präsenzunterricht für die GGG-Gruppe ist gestattet – mit festem Sitzplan, aber ohne Mindestabstände. Musikunterricht ist im Innenraum mit bis zu 10 Personen möglich. Auch hier gilt: Die Personen müssen geimpft, genesen oder getestet sein.
Kultur:
Das Schiffshebewerk Henrichenburg oder Zeche Zollern in Dortmund-Bövinghausen kurz hinter der Stadtgrenze dürfen ohne Termin besucht werden.
Freizeit:
Die Öffnung aller Bäder ist für die GGG-Gruppe und mit Personenbegrenzung möglich. Ob und wann das für Castrop-Rauxel relevant wird, ist aber unklar.
Sport:
Im Außenbereich ist sogar Kontaktsport mit bis zu 25 Menschen möglich - innen mit 12. Darüber hinaus ist innen (auch in Fitnessstudios) kontaktfreier Sport mit beliebig vielen Menschen erlaubt. Die Kontaktverfolgung muss dabei allerdings gewährleistet sein. Und: Die Erleichterung gilt nur für Menschen aus der GGG-Gruppe. Heißt: Ist man nicht an Corona erkrankt gewesen oder doppelt geimpft, braucht man einen aktuellen Schnelltest.
Einzelhandel:
Die Kundenanzahl muss reduziert werden auf eine Person pro 10 qm. Außerdem muss weiterhin Maske getragen werden. Weitere Einschränkungen gibt es aber nicht mehr.
Bliebe die Inzidenz stabil bei höchstens 50, könnte im Restaurant wieder ausgiebig gespeist werden - außen wie innen. © Timo Pianka
Gastronomie:
Für Kantinen gilt, dass Betriebsangehörige ohne Test vor Ort speisen können. Externe Gäste müssen hingegen genesen, getestet oder geimpft sein. Der Besuch der Außengastronomie ist derweil ohne negatives Testergebnis möglich. Die Innengastronomie darf für die GGG-Gruppe und mit Platzpflicht öffnen.
„Wir freuen uns riesig“, sagt Christa Eickenscheidt, Inhaberin des Restaurants Wetterkamp. Dass sich draußen jeder, drinnen aber nur Menschen aus der GGG-Gruppe hinsetzen dürfen, werde kein Organisationsproblem darstellen: „Wer sich bei uns im Innenbereich hinsetzen möchte, zeigt mir an der Bar die Formulare. Das werden wir gut organisieren.“
Und wenn es mal ein paar Minuten dauern sollte, „dann werden die Leute auch Verständnis haben“. Nach dem Motto: Die zwei, drei Minuten machen den Braten nach all der Warterei nun auch nicht mehr fett.
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