Castrop-Rauxeler (51) fährt ohne Führerschein der Polizei in die Arme „Wollte kurz zum Friedhof“

Castrop-Rauxeler ohne Führerschein unterwegs: „Wollte kurz zum Friedhof“
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Direkt aufgefallen: Im Herbst 2024 fuhr der Castrop-Rauxeler (51) der Polizei förmlich in die Arme – mit Auto und ohne Führerschein. Das brachte den einschlägig vorbestraften Mann jetzt vor dem Amtsgericht in Erklärungsnöte.

Auf der Wittener Straße wurde der 51-Jährige am 1. November 2024 angehalten und es stellte sich schnell heraus, dass er nach wie vor gar nicht hinter dem Steuer hätte sitzen dürfen. Und damit musste sich der Mann, der bereits unter laufender Bewährung stand, auf das nächste Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einstellen.

In der Verhandlung versuchte der Castrop-Rauxeler nun gar nicht, die verbotene Fahrt in Abrede zu stellen. „Was soll ich dazu sagen? Es war Allerheiligen, ich wollte kurz zum Friedhof.“ Denn dort lägen seine Mutter, ein Bruder und seine frühere Ehefrau. Und da er an dem Tag Rückenschmerzen gehabt habe, sei Laufen nicht infrage gekommen. Vielmehr habe er sich das Auto einer Bekannten geliehen. Und die habe nicht geahnt, dass er den Führerschein vor längerer Zeit wegen einer Trunkenheitsfahrt verloren habe. „Es tut mir wirklich leid, dass ich das gemacht habe.“

Das Geständnis und der Hintergrund der Fahrt standen letztlich seiner bewegten Vergangenheit gegenüber. Der Castrop-Rauxeler erhielt eine allerletzte Chance: Der Strafrichter beließ es in diesem Fall bei 400 Euro Geldstrafe.