Montage einer vernachlässigten Shih Tzu Hündin und Elke Balz vom Refugium für Tiere in Castrop-Rauxel.

Für Hinweise auf den oder die Täter/innen, die am 9. September einen schwer zugerichteten Shih Tzu im Tierheim Castrop ausgesetzt haben, setzt Elke Balz, vom "Refugium für Tiere in Not" eine Belohnung aus. © Sophia Wibbeke

Gequälter Hund in Castrop-Rauxel: Bürgerin setzt Belohnung aus

rnTierquälerei

Als eine vernachlässigte Shih-Tzu-Hündin im Tierheim Castrop ausgesetzt wurde, war der Schock unter Mitarbeitern und Bürgern groß. Eine Tierschützerin zahlt für Hinweise bares Geld.

Castrop-Rauxel

, 21.09.2022, 05:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Am 9. September erlebte das Tierheim in Castrop-Rauxel einen Schock. An dem Freitagmorgen fanden Mitarbeiter eine verwahrloste und – wie sich herausstellte – schwerstkranke Shih-Tzu-Hündin auf dem Gelände. Dort war sie ausgesetzt worden. Später musste sie eingeschläfert werden.

Für das Tierheim war klar, es müssen Konsequenzen folgen. Das denkt sich auch eine Bürgerin aus Castrop-Rauxel – und setzt eine hohe Belohnung aus. Ganze 1000 Euro werde sie demjenigen zahlen, der zielführende Hinweise zur Identifizierung des Täters geben kann, schreibt Elke Balz vom „Refugium für Tiere“ in einer Nachricht an unsere Redaktion: „Da auch mir die Aufklärung dieser Schandtat sehr wichtig ist“, begründet sie die hohe Summe.

Die schwierige Suche nach Hinweisen

Ob diese Methode der Tätersuche die richtige ist, wollte die Polizei im Kreis Recklinghausen auf unsere Anfrage hin nicht im Einzelnen kommentieren. „Die Belohnung ist hier Privatsache, da können wir keine Empfehlung geben“, sagt Polizeisprecher Andreas Lesch.

Allerdings betont er, dass Hinweise auf eine mögliche Straftat oder Ordnungswidrigkeit immer zuerst an die Polizei gehen sollten – und dass es im Einzelfall durchaus Probleme geben könne, beispielsweise, wenn plötzlich mehrere Hinweisgeber sich melden und eine Belohnung bekommen wollten.

Sachlage könnte noch komplizierter werden

Und Lesch weist auch noch auf einen anderen möglichen Aspekt hin, der die Sachlage verkompliziert: Es sei nicht auszuschließen, dass der frühere Hundebesitzer nicht aus bösem Willen gehandelt hat, sondern mit der Pflege des Tieres schlicht überfordert gewesen sei. So etwas könnten am Ende nur Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ergeben.

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Sicher ist: Eine Anzeige liegt bei der Polizei derzeit nicht vor. Das Tierheim hat keine gestellt, wie uns dessen Vorsitzender Johannes Beisenherz sagte: „Wir wissen nicht einmal, ob der Hund überhaupt aus Castrop-Rauxel kommt. Wir hoffen aber, dass der Schuldige wenigstens den öffentlichen Druck mitbekommt.“

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