CAS-Pass für bedürftige Familien auch in diesem Jahr: Freizeit und Bildung mit Rabatten

Soziale Ungleichheit

Der CAS-Pass soll bedürftigen Familien helfen, am Vereinsleben teilzuhaben oder ihre Freizeit zu gestalten. Dazu gibt es diverse Förderungen. Wer hat Anspruch darauf und wo gibt es den Pass?

Castrop-Rauxel

, 31.01.2020, 11:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Der CAS-Pass berechtigt unter anderem zum Besuch bei der Castrop-Rauxeler Tafel.

Der CAS-Pass berechtigt unter anderem zum Besuch bei der Castrop-Rauxeler Tafel. © Foto: Tobias Weckenbrock

Ab sofort ist der neue Kultur- und Sozialpass CAS-Pass für 2020 im Rathaus erhältlich. CAS-Pässe aus dem vergangenen Jahr bleiben noch gültig bis zum 31. Januar. Die Stadt dazu: „Auch 2020 ist es der Stadtverwaltung trotz schwieriger Haushaltslage wichtig, die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit zu gewährleisten.“

Der CAS-Pass soll es besonders Alleinstehenden und Familien in schwierigen Finanzsituationen erleichtern, am öffentlichen und sozialen Leben teilzunehmen und Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote zu nutzen. CAS-Pass-Inhaber erhalten eine Vielzahl vergünstigter Angebote, z.B. bei Kursen der Volkshochschule, beim Besuch des Frei- und Hallenbades oder bei der Ausleihe in der Stadtbibliothek.

Neben diesen kommunalen Angeboten können auch soziale Leistungen der Wohlfahrtsverbände und Vergünstigungen vieler Castrop-Rauxeler Firmen genutzt werden.

Folgende Personengruppen haben Anspruch auf den CAS-Pass:

  • Familien, die von den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsschule auf Grund der Unterschreitung der Jahreseinkommensgrenze befreit sind
  • Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld II)
  • Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe)
  • Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bürger, deren Einkommen die Höhe der vergleichbaren Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe) nicht übersteigt

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des CAS-Passes:

  • Gültiger Bewilligungs- bzw. Befreiungsbescheid oder Einkommensnachweise (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide etc.)
  • Gültige Ausweisdokumente aller zur Familie/Bedarfsgemeinschaft gehörenden Angehörigen

Wo kann der CAS-Passes abgeholt und beantragt werden:

  • Für Familien, die von den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen oder der Offenen Ganztagsschule auf Grund der Unterschreitung der Jahreseinkommensgrenze befreit sind:

Bereich Kinder, Jugend und Schule

Eingang C/D, 3. Etage, Zimmer 367, 369, 371

Tel. 02305 / 106-2529, -2563, -2573, -2690 und -2691

E-Mail tageseinrichtung@castrop-rauxel.de

  • Für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe und Bürger mit vergleichbaren Einkommensverhältnissen:

Bereich Soziales, Infostelle

Eingang E, 1. Etage, Zimmer 173, 174, 175

Tel. 02305 / 106-2475, -2452, -2111, -2455

E-Mail soziales@castrop-rauxel.de

  • Für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

Bereich Migration und Obdachlosenhilfe

Eingang C/D, 1. Etage, Zimmer 147, 149

Tel. 02305 / 106-2832, -2463

E-Mail fachstelle@castrop-rauxel.de

Anfang 2008 hatte der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Einführung des CAS-Passes beschlossen.