CAS-Pass für bedürftige Familien auch in diesem Jahr: Freizeit und Bildung mit Rabatten
Soziale Ungleichheit
Der CAS-Pass soll bedürftigen Familien helfen, am Vereinsleben teilzuhaben oder ihre Freizeit zu gestalten. Dazu gibt es diverse Förderungen. Wer hat Anspruch darauf und wo gibt es den Pass?

Der CAS-Pass berechtigt unter anderem zum Besuch bei der Castrop-Rauxeler Tafel. © Foto: Tobias Weckenbrock
Ab sofort ist der neue Kultur- und Sozialpass CAS-Pass für 2020 im Rathaus erhältlich. CAS-Pässe aus dem vergangenen Jahr bleiben noch gültig bis zum 31. Januar. Die Stadt dazu: „Auch 2020 ist es der Stadtverwaltung trotz schwieriger Haushaltslage wichtig, die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit zu gewährleisten.“
Der CAS-Pass soll es besonders Alleinstehenden und Familien in schwierigen Finanzsituationen erleichtern, am öffentlichen und sozialen Leben teilzunehmen und Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote zu nutzen. CAS-Pass-Inhaber erhalten eine Vielzahl vergünstigter Angebote, z.B. bei Kursen der Volkshochschule, beim Besuch des Frei- und Hallenbades oder bei der Ausleihe in der Stadtbibliothek.
Neben diesen kommunalen Angeboten können auch soziale Leistungen der Wohlfahrtsverbände und Vergünstigungen vieler Castrop-Rauxeler Firmen genutzt werden.
Folgende Personengruppen haben Anspruch auf den CAS-Pass:
- Familien, die von den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsschule auf Grund der Unterschreitung der Jahreseinkommensgrenze befreit sind
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld II)
- Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe)
- Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bürger, deren Einkommen die Höhe der vergleichbaren Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe) nicht übersteigt
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des CAS-Passes:
- Gültiger Bewilligungs- bzw. Befreiungsbescheid oder Einkommensnachweise (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide etc.)
- Gültige Ausweisdokumente aller zur Familie/Bedarfsgemeinschaft gehörenden Angehörigen
Wo kann der CAS-Passes abgeholt und beantragt werden:
- Für Familien, die von den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen oder der Offenen Ganztagsschule auf Grund der Unterschreitung der Jahreseinkommensgrenze befreit sind:
Bereich Kinder, Jugend und Schule
Eingang C/D, 3. Etage, Zimmer 367, 369, 371
Tel. 02305 / 106-2529, -2563, -2573, -2690 und -2691
E-Mail tageseinrichtung@castrop-rauxel.de
- Für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe und Bürger mit vergleichbaren Einkommensverhältnissen:
Bereich Soziales, Infostelle
Eingang E, 1. Etage, Zimmer 173, 174, 175
Tel. 02305 / 106-2475, -2452, -2111, -2455
E-Mail soziales@castrop-rauxel.de
- Für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Bereich Migration und Obdachlosenhilfe
Eingang C/D, 1. Etage, Zimmer 147, 149
Tel. 02305 / 106-2832, -2463
E-Mail fachstelle@castrop-rauxel.de
Anfang 2008 hatte der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Einführung des CAS-Passes beschlossen.