Wie definiert die Bundesregierung eigentlich Clankriminalität? Welche Delikte zählen dazu? Und welche Möglichkeiten sieht das Innenministerium, neben den kriminalpolizeilichen Ermittlungen auch im Rahmen der sogenannten Nadelstichtaktik aktiv zu werden? Das wollte Michael Breilmann, Bundestagsabgeordneter der CDU aus Castrop-Rauxel, jetzt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser wissen. Das Ministerium gab Antworten, die den Rechtsanwalt nach den Vorfällen der vergangenen Wochen nicht zufrieden stellen.
Im Februar 2022 sei eine einheitliche, bundesweit abgestimmte Definition des Begriffs Clankriminalität beschlossen worden, so das Ministerium. Diese laute: „Ein Clan ist eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist. Sie zeichnet sich insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus. Clankriminalität umfasst das delinquente Verhalten von Clanangehörigen. Die Clanzugehörigkeit stellt dabei eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können. Die Taten müssen im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit für das Phänomen von Bedeutung sein.“
Allianz: „Bündelung der Kräfte“
Die Ausprägungen der Clankriminalität umfassten neben Straftaten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität auch vielfach solche aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität sowie Ordnungswidrigkeiten, so das Ministerium weiter.
Und auf die Frage nach den Werkzeugen dagegen antwortet das Ministerium: „Im Rahmen der Allianz soll eine Bündelung der Kräfte und eine Intensivierung der Zusammenarbeit erreicht werden. Grundsätzlich wird bei der Bekämpfung des Phänomens Clankriminalität in den Ländern ein breites Spektrum an Maßnahmen in eigener Zuständigkeit ausgeschöpft. Sofern dies seitens der zuständigen Länder gewünscht ist, unterstützt der Bund mit eigenen Kräften, insbesondere durch das Bundeskriminalamt.“
Breilmann stellt das nicht zufrieden. Er schreibt an unsere Redaktion: „Sie sagt, ‚Nadelstiche seien wichtig, aber nicht genug.‘ Die Antwort verdeutlicht, dass Faeser und die Bundesregierung keine konkreten Vorschläge zur Bekämpfung der Clankriminalität liefern“, so der Bundestagsabgeordnete. „Ihre Strategie bei der sogenannten ‚Allianz gegen Clankriminalität‘ besteht offenbar leider aus drei oberflächlichen Sätzen. Das ist sehr enttäuschend.“
Die Ampelkoalition müsse den Pakt für den Rechtsstaat konsequent fortsetzen und ausweiten, meint Breilmann und „für mehr Polizei und Staatsanwälte sorgen, damit die Clanstrukturen zerschlagen werden“. Die Nutzung von technischen Mitteln für BKA und Bundespolizei, also modernstes Analysewerkzeug, um im Vorfeld Informationen aus dem Netz zu sammeln, werde „von der Ministerin gebremst. In NRW und Hessen wird bereits entsprechende Software eingesetzt“, so Breilmann.

Mittwoch im Innenausschuss als TOP 8
Der Jurist ließ mit den anderen Innenexperten der CDU/CSU-Fraktion dieses Thema, das mit der Massenschlägerei an der Wartburgstraße auch ein Castrop-Rauxeler Thema wurde, auf die politische Agenda im Bundestag setzen: Der Innenausschuss wird sich noch vor seiner Sommerpause am Mittwoch (5.7.2023) mit den Vorfällen und diesen Fragen auseinandersetzen. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr, ist als nicht öffentlich deklariert und hat das Thema als TOP 8 auf der Liste.
Breilmann ist eines von 13 Mitgliedern seiner Fraktion in diesem Gremium. Bekanntester Fraktionskollege im 46-köpfigen Fachausschuss ist wohl Philipp Amthor.
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