Lambertuskirche: Darf ein Brunnen-Kunstwerk dem Brandschutz im Wege stehen?

© Jessica Strotmann

Lambertuskirche: Darf ein Brunnen-Kunstwerk dem Brandschutz im Wege stehen?

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Ist ein Kunstwerk wichtiger als der Brandschutz? Darüber gibt es gerade Streit in Castrop-Rauxel. Es geht um die Castroper Lambertuskirche und den Bormann-Brunnen. Lösung? Nicht in Sicht.

Castrop

, 24.11.2021, 04:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Nach dem Brand von Notre Dame in Paris hat man in vielen Städten einmal genauer hingesehen, wie die Brandschutz-Situation an den Kirchen vor Ort aussieht. Auch in Castrop-Rauxel.

Bei den zumeist frei stehenden Kirchen alles zumindest von der Erreichbarkeit her nicht das ganz große Problem. Mit einer wichtigen Ausnahme: Die Castroper St.-Lambertus-Kirche steht bekanntlich auf einem sehr engen Kirchhof.

Und so hat man von Stadtseite hier genauer hingeschaut. Aber nicht nur dort, wie der Beigeordneter Michael Eckhardt der Politik jetzt im Betriebsausschuss 1 erläuterte, sondern in der gesamten Fußgängerzone der Altstadt.

Hof um die Kirche ist einfach zu eng

Und an so mancher Stelle sei danach nachgebessert worden, so Eckhardt. Da seien Laternen versetzt oder Rabatten beseitigt worden. Mit solch kleinen Maßnahmen sei dem Problem der Lambertuskirche aber leider nicht beizukommen.

Denn der Hof rund um die Kirche sei so eng, dass im Ernstfall nicht nur um die Existenz der Kirche bei einem Feuer gefürchtet werden muss, sondern auch um Leib und Leben der Feuerwehrleute, die hier einen Brand bekämpfen müssten.

Also habe man noch einmal sehen müssen, wie man sonst zur möglichen Brandbekämpfung an der Kirche tätig werden könne. Und da bleibt nur ein Zugang möglich: Von Westen her, also da, wo der Bormann-Brunnen steht und jetzt wieder die Weihnachtsscheune aufgebaut ist.

Die Weihnachtsscheune am Lambertusplatz, in die der Bormann-Brunnen gerade wieder integriert ist. Bei einem Brand der Lambertuskirche könnte die Feuerwehr massive Probleme bekommen.

Die Weihnachtsscheune am Lambertusplatz, in die der Bormann-Brunnen gerade wieder integriert ist. Bei einem Brand der Lambertuskirche könnte die Feuerwehr massive Probleme bekommen. © Thomas Schroeter

Und genau an dieser Stelle kommt zum Brandschutzproblem noch eine zweite Schwierigkeit hinzu, nämlich das Urheberrecht des Künstlers Jan Bormann an seinem Quaderbrunnen mitsamt den Quadern ringsum. Kunstwerke, gerade im öffentlichen Raum, können nämlich nicht beliebig versetzt oder ausgetauscht werden.

Das Recht des Künstlers ergibt sich dabei aus Paragraf 14 des Urhebergesetzes und gesteht dem Urheber eines Werkes das Recht zu, „eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, solange diese dazu geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden“.

Ortstermin mit Bormann brachte keine Klärung

Wie Michael Eckhardt nun dem Ausschuss auf Nachfrage von Meinolf Finke (Die Linke) erklärte, habe man sich mit Jan Bormann vor Ort getroffen, um Möglichkeiten auszuloten, ob und wie man mit dem Brunnen verfahren könne. Eckhardt: „Herr Bormann ist dabei relativ heftig gewesen, weil er um sein Kunstwerk fürchtet. Das ist ja auch verständlich.“

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Verständlich aber sei auch die Position der Stadt. Denn Bormann argumentiere zwar, dass die Quader so positioniert und konstruiert seien, dass man mit Feuerwehrfahrzeugen an ihnen vorbei käme oder sie mit den Fahrzeugen verschieben könne.

„Aber“, so Eckhardt, „das gilt wohl für unsere vorhandenen Fahrzeuge. Aber mit unserer 30-Meter-Drehleiter kämen wir von der Stelle überhaupt nicht an die Kirche heran.“ Wohl aber mit der großen Drehleiter der Dortmunder Feuerwehr, die eine 50-Meter-Leiter habe und im Notfall auch nach Castrop-Rauxel ausrücken würde.

Lösung des Problems ist noch nicht in Sicht

Die aber, so Eckhardt, sei auf einem vierachsigen Fahrgestell montiert und so groß, dass sie mit dem Bormann-Brunnen und den Quadern beim Rangieren massive Probleme bekäme. Zumal so ein Fahrzeug ja kein Bergepanzer sei, mit dem man die massiven Quader mal eben so unter Zeitdruck verschieben könne.

Wie man nun mit dem Problem weiter verfahre, stehe laut Eckhardt noch nicht fest. Zumal, und da müsse er Bormann Recht geben, eine Erreichbarkeit der Kirche mit der dort wieder stehenden Weihnachtsscheune natürlich auch unmöglich sei.

„Wir überlegen also noch hin und her, wie wir die Probleme mit Kirche, Feuer und Brunnen lösen können. Im Ernstfall kann ich mir allerdings nicht vorstellen, dass das Urheberrecht an einem Kunstwerk vor dem Brandschutz geht“, so Eckhardt abschließend.

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