Joleen und ihre Mutter Tanja Ohm beim Homeschooling. © privat
Schule und Corona
Aus Corona-Angst schickten Eltern Joleen nicht zur Schule – nun droht Bußgeld
Schon Wochen vor den Schulschließungen hätten viele Eltern ihr Kind aus Corona-Angst gerne zu Hause gelassen. Eine Familie, deren Kind zur Waldschule in Castrop-Rauxel geht, hat genau das getan. Und soll nun ein Bußgeld zahlen.
„Sie haben nicht dafür gesorgt, dass Ihr schulpflichtiges Kind regelmäßig am Unterricht teilnahm.“ So beginnt ein Brief des Schulamts des Kreises Recklinghausen. Es geht um die „Anhörung einer Ordnungswidrigkeit“. Jetzt fürchtet die Familie ein Bußgeld. Sie fühlt sich zu Unrecht kritisiert. Und erhebt Vorwürfe gegen die Grundschule. Die weist sie zurück.
Klar ist: Die achtjährige Joleen hat seit den Herbstferien exakt einen Tag in der Schule am Unterricht ihrer Klasse an der Waldschule in Castrop-Rauxel teilgenommen.
Doch das aus gutem Grund, sagt Mutter Tanja Ohm. Erst war es die Gefahr durch das Coronavirus, die die Familie handeln ließ. Dann seien neue Gründe in Zusammenhang mit der Schule dazugekommen. Und zunächst stimmte die Grundschule auch der Befreiung vom Präsenzunterricht zu.
Zur Ausgangsposition: „Ich pflege meine Mutter, eine Hochrisikopatientin“, berichtet Tanja Ohm. Die Mutter, die nicht im gleichen Haushalt wohnt, sei auf sie angewiesen. Wenn Tanja Ohm wegen einer Corona-Erkrankung oder auch nur wegen der Quarantäne von Joleen zu Hause bleiben müsste, sei ihre Mutter aufgeschmissen.
Klassenarbeiten schrieb Achtjährige in separatem Raum
„Deshalb haben wir beantragt, unsere Tochter von der Präsenzpflicht zu befreien.“ Vom 26. Oktober bis 6. November wurde das dann auch genehmigt. „Die Befreiung kann aber nur vorübergehend in Betracht kommen“, heißt es in einem Schreiben der Schulleitung der Waldschule, das der Redaktion vorliegt.
So kam es auch. Die Achtjährige erhielt das Unterrichtsmaterial nach Hause. Nur zu Klassenarbeiten und Tests kam Joleen in die Schule, schrieb diese aber allein in einem separaten Raum. „Meine Tochter wurde mit fünf Jahren eingeschult, sie ist ein schlaues Mädchen. Homeschooling bei ihr ist sehr leicht“, sagt Tanja Ohm. In den Arbeiten habe sie immer ein „sehr gut“ bekommen. Die Familie lebt in Herne. Ganz bewusst habe man sich für die Waldschule in Castrop-Rauxel entschieden.
Doch das Modell wurde nicht fortgesetzt. Tanja Ohm vermutet, dass der Lehrerin auf Dauer die Mehrarbeit zu groß gewesen sei. Auf jeden Fall entspann sich im Herbst ein Disput zwischen Familie und Grundschule. Eine Verlängerung der Befreiung lehnte die Schulleitung ab, ein Einspruch auf die Ablehnung hin blieb ebenfalls erfolglos. „Ich habe fast flehend mit der Schulleitung gesprochen“, sagt Tanja Ohm. Rund drei Wochen lang entschuldigte sie Joleen krankheitsbedingt.
Laufendes Beschwerdeverfahren: Kreis äußert sich nicht
Zu den Details des Falles will das Schulamt nichts sagen. Auch wenn Familie Ohm das Schulamt des Kreises Recklinghausen gegenüber unserer Redaktion ausdrücklich von der Verschwiegenheitspflicht befreit hat. „Es geht um ein laufendes Beschwerdeverfahren“, begründet Kreis-Pressesprecherin Lena Heimers. Nur so viel: „Die Schulleitung hat korrekt gehandelt.“ Und die Vorwürfe habe man geprüft.
Denn es geht inzwischen längst nicht mehr nur um die pflegebedürftige Angehörige als Grund für die Befreiung vom Präsenzunterricht. Hier habe sich die Situation im Dezember langsam entspannt, berichtet Tanja Ohm, da sich eine weitere Betreuungsperson in der Familie gefunden habe. Der neue Vorwurf, der zur Abwesenheit der Tochter führte: „Wir haben in der Schule mehrere Hygieneverstöße entdeckt.“
Denn die Tochter ging am 30. November wieder zur Schule. „Wir wollten sie wieder zur Schule schicken, wenn auch mit einem unguten Gefühl und einer Restangst“, so Tanja Ohm. Ja, das gibt sie durchaus zu, sie sei übervorsichtig. Und sie brauche die Gewissheit, dass alles gut geregelt sei.
Nur ein Tag in der Schule, dabei Hygienevorstöße entdeckt
Doch dann erzählte Joleen so einiges von ihrem Schultag. So sei eine Reinigungskraft ohne Maske unterwegs gewesen. Sitzplätze seien anders verteilt gewesen. Dann entdeckte Tanja Ohm noch ein Video, das sie empörte. „Dort sah man, wie die Kinder in der Klasse wild rumtanzten. Das ist kontraproduktiv.“ Singen und Tanzen hätten in Coronazeiten nichts in einer Schule verloren, so die Mutter weiter. Auf mehreren Seiten fasste sie auch noch weitere Beobachtungen zusammen – und entschied: Einen zweiten Präsenz-Schultag für ihr Kind sollte es nicht geben.
„Die Vorwürfe habe ich der Schule geschrieben und bis zu einer Stellungnahme mein Kind täglich entschuldigt“, schildert Tanja Ohm. Weil da erstmal nichts kam – „da gab es nur einen Satz dazu“ – blieb die Tochter zuhause. Die Waldschule reagierte, habe die Achtjährige nicht mehr mit Schulmaterial versorgt. Und dann kam Anfang des Jahres der Brief mit der Anhörung zur Ordnungswidrigkeit.
Das Problem der fehlenden Materialien war schnell gelöst. Eltern von Klassenkameraden halfen mit dem Material. Jetzt nach den Weihnachtsferien sind alle Kinder im Distanzunterricht, Joleen also in der gleichen Situation wie ihre Klassenkameraden und im Lernstoff gleichauf.
Familie fordert erneute Überprüfung der Vorwürfe
Das zweite Problem bleibt. Familie Ohm fürchtet ein Bußgeld. Tagessätze von 80 bis 120 Euro, so haben sie sich bei einem Anwalt erkundigt, könnten das durchaus sein. Es geht im Zeitraum vom 1. bis 11. Dezember um neun Schultage. Danach war die Präsenzpflicht in NRW ohnehin aufgehoben.
Inzwischen hat der Kreis Recklinghausen in einem dreiseitigen Brief vom 14. Januar zu den Vorwürfen Stellung genommen und diese zurückgewiesen. Ein Fehlverhalten der Schulleitung oder Lehrer sei nicht festzustellen, heißt es da abschließend. Tanja Ohm ist empört, dass man ihr nicht glaube. Dass man schreibe, ihre „Wahrnehmungen“ unterschieden sich von denen der Schule.
Ob man diesen Satz genauso der Schulleitung geschrieben habe, will das Ehepaar Ohm jetzt vom Schulamt wissen. Denn in einem langen Schreiben haben sie am 18. Januar ihre Vorwürfe noch einmal, auch mit Material, erläutert und fordern eine erneute Überprüfung.
Befreiung vom Schulunterricht ist im Kreis die Ausnahme
Wie hoch ein mögliches Bußgeld sein kann, auch dazu möchte der Kreis Recklinghausen keine Aussage machen. „Das kommt auf jeden Einzelfall an“, so Pressesprecherin Lena Heimers. Generell gebe es die Schulpflicht, erläutert sie.
Eine Befreiung könne es im Ausnahmefall geben, zum Beispiel wenn es um den Schutz von Angehörigen gehe, die im eigenen Haushalt leben. Insgesamt gebe es im Kreis Recklinghausen nur wenige Einzelfälle, bei denen Eltern ihre Kinder wegen der Corona-Pandemie befreien lassen wollen.
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