Polizisten in Castrop-Rauxel kontrollierten einen 34-jährigen Autofahrer. Und entdeckten so einiges. (Symbolbild) © picture alliance/dpa
Amtsgericht
Zuerst fiel der lila Lack auf, dann kam es dicke für den Autonarren
Zuerst fiel der Polizei die Lackierung des Autos auf. Bei einer Kontrolle entdeckten sie dann Ungereimtheiten, die den 34-jährigen Fahrer nun vor den Richter brachten. Nicht zum ersten Mal.
Leuchtend-lila Lack und tiefer gelegt. Ein Auto, das auffällt. Allerdings nicht nur Bewunderern, sondern auch der Polizei. Ein Beamter hielt das Gefährt deshalb im September letzten Jahres in der Straße Am Beerenbruch in Ickern an. Allgemeine Verkehrskontrolle.
Weil bei dieser Kontrolle gleich mehrere Verstöße aufgedeckt wurden, landete der Fall jetzt vor dem Strafrichter. Abgesehen von der Geschwindigkeitsüberschreitung, die der Fahrer beging, als ihm klar wurde, dass er kontrolliert werden sollte, gaben die Auto-Kennzeichen Rätsel auf. Und in der Tat: Sie waren gefälscht.
Einen Führerschein konnte der 34-jährige Fahrer auch nicht vorzeigen. Ein Umstand, der den Angeklagten auch in der Vergangenheit nicht daran gehindert hatte, hinter dem Steuer eines Autos Platz zu nehmen. Das verriet das Vorstrafenregister.
Bewährungen widerrufen
Keine drei Wochen zuvor hatte der Mann in Essen die Anklagebank gedrückt, hatte das dortige Landgericht mit einer Gesamtstrafe von zwei Jahren Haft ohne Bewährung verlassen. Angetreten hatte er die Haft noch nicht. Die dort zusammen abgeurteilten Vergehen im Straßenverkehr waren aber nicht die einzigen. Immer wieder hatte der Autonarr ohne Führerschein ein Fahrzeug, das schon außer Betrieb war, mit gefakten Kennzeichen versehen und war losgebraust.Den Vorfall Am Beerenbruch erklärt er mit Stress. Persönlichem und dem eines Häftlings, den er zuvor im Meisenhof kennengelernt hatte. Damit der Kumpel seinen Zug erreicht, habe er ihn schnell zum Bahnhof bringen wollen.
Für ihn selbst ist mit dieser Tat der Zug abgefahren. Und das, obwohl der Richter des Amtsgerichts in Castrop-Rauxel – mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft – das Verfahren um den lila Raser einstellte.Was in der Erläuterung des entsprechenden Paragraphen mit Geringfügigkeit erklärt wird, bedeutet in diesem konkreten Fall, dass eine Verurteilung hinsichtlich weiterer ausstehender Strafvollzüge keinen Unterschied mehr gemacht hätte.
Haftzeit summiert sich auf fünf Jahre
Das erklärte ein Blick in den Stapel grüner Akten. Darin schwebende Verfahren, mit Urteilen über Bewährungsstrafen oder offenen Reststrafen. Die Verteidigerin des 34-Jährigen hatte die Posten schon mal addiert. Mit der letzten Verurteilung aus Mai 2021 summiert sich die abzusitzende Haftzeit auf rund fünf Jahre.Dem sieht der Angeklagte augenscheinlich gefasst entgegen. Der Vater von zwei Kindern hat seinen Job im Duisburger Hafen bereits gekündigt, wohl wissend, dass er bald wieder hinter Gittern sitzen wird. „Da will ich mein Leben endlich neu ordnen“, hat er sich vorgenommen.
Hat er während einer früheren Haftstrafe einen Beruf erlernt, hofft er nun auf einen rechtmäßig erworbenen Führerschein.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.