
© Thomas Schroeter
Schlägerei vor Marktschänke: Viele Zeugen, widersprüchliche Aussagen
Amtsgericht
Aussage stand gegen Aussage. Weil nicht geklärt werden konnte, wie es zu der Schlägerei vor der Castroper Marktschänke kam, wurden noch weitere Zeugen angehört. Danach entschied der Richter.
Die schlimme Platzwunde an der Stirn musste genäht werden. Außerdem erinnerten den 71-Jährigen etliche Prellungen am Körper an die Auseinandersetzung vor der Marktschänke im September 2020. Dennoch konnte das Geschehen rund um diese Schlägerei im Amtsgericht Castrop-Rauxel nicht aufgeklärt werden.
Aussage stand gegen Aussage. So gab der 59-jährige Angeklagte zwar unumwunden zu, zugeschlagen zu haben, beschrieb es jedoch als Notwehr. Der Kontrahent dagegen schilderte, von hinten angegriffen und geschlagen worden zu sein. Außerdem habe der Angeklagte noch einmal nachgetreten, als er auf dem Boden lag.
Der Pächter der Kneipe erinnerte sich, dass beide Gäste bereits im Lokal gestritten hätten, deshalb habe er sie des Lokales verwiesen. Die Schlägerei draußen hatte er nicht beobachtet.
Das berichteten nun zwei weitere Zeugen in der Fortsetzungsverhandlung. Zum einen der Onkel des Angeklagten, der seinen Neffen zufällig vor dem Lokal getroffen und mit ihm ein Bier getrunken hatte. Zum anderen ein 41-Jähriger, der den Tumult von einem Imbiss auf der anderen Straßenseite aus verfolgte.
Schlägerei vor Castroper Marktschänke: Angetrunken und aggressiv
„Mein Neffe stand vor dem Lokal und rauchte“, so der 71-jährige Verwandte. „Als wir in die Kneipe gingen, wurde er sofort von einem anderen Gast als Arschloch bezeichnet.“ Es sei wohl um eine Arbeit gegangen.
Damit bestätigte er die Aussage des Geschädigten, der dem Angeklagten vorgeworfen hatte, einen Job bei ihm nicht gut erledigt zu haben. Doch die Schlägerei hatte der Onkel anders in Erinnerung. „Die beiden standen in Boxerstellung voreinander“, sagte er. „Beide holten aus, doch nur mein Neffe hat getroffen.“
An die Boxerstellung konnte sich auch der andere Augenzeuge erinnern. „Zehn Sekunden hat es nur gedauert, da lag der eine auf dem Boden“, sagte der 41-jährige Berufskraftfahrer aus. Der Schlag sei von vorn gekommen. Beide seien angetrunken gewesen, hätten auffallend geschwankt.
Der Zeuge hatte sein Baguette noch nicht verzehrt, als die Kämpfer, die zwischenzeitlich in die Kneipe zurückgegangen waren, wieder auf der Bildfläche erschienen. Während der Angeklagte sich nach rechts davon trollte, ging der Mann mit der Kopfverletzung nach links zum Marktplatz und fuhr mit seinem Pkw davon. Anlass, die Polizei zu rufen und auf den betrunkenen Fahrer aufmerksam zu machen.
Richter stellt Verfahren ein
Während es für diesen damals eine Anzeige gab, ging die Verhandlung für den Angeklagten jetzt gut aus. „Eine gegenseitige Körperverletzung ist zwar sittenwidrig, doch ein Vorsatz war nicht gegeben“, urteilte der Strafrichter. Er stellte das Verfahren daraufhin ein.
Ich bin seit etlichen Jahren als freie Mitarbeiterin für die Lokalredaktion tätig, besuche regelmäßig Gerichtsverhandlungen, um darüber zu berichten, und bin neugierig auf alles, was in Castrop-Rauxel passiert.