Also soll ich gar keine Patientenverfügung aufsetzen, Herr Dr. Böhner?

Chefarzt im Interview

Patientenverfügung: ein Thema, über das niemand reden will. Dabei ist es wichtig, sich eine Meinung dazu zu bilden. Das findet auch Dr. Böhner vom Rochus. Er sieht aber auch Probleme.

Castrop-Rauxel

, 23.01.2019, 10:57 Uhr / Lesedauer: 2 min
Dr. Hinrich Böhner (l.): „Wir können das Wollen des Patienten nicht in jeder Notsituation beurteilen.“

Dr. Hinrich Böhner (l.): „Wir können das Wollen des Patienten nicht in jeder Notsituation beurteilen.“ © St.-Lukas-Gesellschaft

Wie steht ein Arzt zum Thema Patientenverfügungen? Einer, der in seinem Beruf oft mit Grenzsituationen an der Schwelle zwischen Leben und Tod zu tun hat? Redakteur Tobias Weckenbrock sprach mit Dr. Hinrich Böhner, Chefarzt der Chirurgie am St.-Rochus-Hospital über Vor- und Nachteile, über die Definition von lebenswürdig und unnötiges Gequältwerden.

Herr Böhner, wie müsste aus Sicht eines Arztes eine Patientenverfügung aussehen?

Das Ideal ist eigentlich, dass sich ein Patient mit einem Juristen und einem Intensivmediziner zusammensetzt und viele Fragen durchgeht. Das dauert sicher mehrere Stunden.

Also soll ich erst gar keine aufsetzen?

Eine Patientenverfügung ersetzt auf keinen Fall das Vertrauen zwischen Patienten und Angehörigen und dem Patienten und dem Arzt. Selbst Angehörige wissen oft nicht, was der Patient will. Es hilft also nicht, wenn die Patientenverfügung irgendwo in einer stillen Ecke liegt. Wir als Intensivmediziner brauchen Patientenverfügungen, weil es Richtungsweisungen sind. Aber die Detailausführung kann unter Umständen schwierig sein. Darum kann man nur jeden unterstützen, der sich Gedanken macht.

Termin

Info-Abend am 23. Januar 2019

Das Palliativ-Netzwerk Herne, Wanne-Eickel, Castrop-Rauxel veranstaltet einmal im Jahr einen Informationsabend zum Thema Patientenverfügung. Am Mittwoch, 23. Januar, findet er statt. Los geht es um 18 Uhr im St.-Rochus-Hospital, Glückaufstraße 10. Neben einem Impulsvortrag wird es eine Podiumsdiskussion geben, zu der mehrere Castroper Mediziner, ein Jurist sowie eine Krankenhausseelsorgerin zählen. Durch den Abend führt der Palliativmediziner Dr. Scherbeck. Die Veranstaltung ist kostenfrei, über eine Spende freut sich aber das Palliativ-Netzwerk.

Wie oft haben Sie in der Praxis im Rochus-Hospital damit zu tun?

Die Frage nach der Patientenverfügung kommt natürlich häufiger vor. Ein Problem entsteht, wenn ein Patient nicht ansprechbar ist. Man muss dann mit den engsten Angehörigen ein Verfahren finden. Was würde der Patient denn wollen? Da muss man manchmal auch zwischen den Zeilen einer Patientenverfügung lesen.
Wie handeln Sie denn in einer konkreten Situation?
rimär sprechen wir den Patienten selbst an. Denn eine Patientenverfügung kann jederzeit mündlich geändert werden. So lange ein Patient einwilligungsfähig ist, entscheidet er selbst. Das geht nicht, wenn er im künstlichen Koma liegt oder wenn seine Erkrankung seinen Willen beeinflusst. Dann muss man jemanden finden, einen Angehörigen oder den Hausarzt, um zu ermitteln: Was würde die Person wollen? Das geschieht oft in Kenntnis der Patientenverfügung. Ein Arzt entscheidet dann auf dieser Basis, der Informationen der Angehörigen und des medizinischen Zustandes des Patienten.

Gelingt Ihnen das denn hinreichend?

Wir können das Wollen des Patienten nicht in jeder Notsituation beurteilen. Viele Patientenverfügungen sind heute schon recht detailliert, aber der Patient kann nicht jedes Krankheitsbild kennen, in einer Patientenverfügung abbilden und jede Situation vorher klären. Das ist eine Überforderung. Schwierig ist es vor allem dann, wenn der Patient nicht mehr antworten kann.

Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Haben Sie ein Beispiel?

Eine Patientenverfügung kann lauten: Ich will nicht unnötig gequält werden. Was aber bedeutet „nicht unnötig gequält werden“? Sie müssen ja jedes Mal fragen: Wann wollen Sie beatmet, wann nicht beatmet werden? Wenn Sie die Chance auf ein lebenswürdiges Leben als Faktor angeben: Wie definieren Sie „lebenswürdig“? Und noch dazu: Der Doktor kann ja in der aktuellen Notsituation vielleicht gar nicht sagen, ob es diese Chance gibt.

Das ist anschaulich. Also lehnen Sie die Patientenverfügung eigentlich eher ab?

Der große Vorteil der Diskussion ist die Tatsache, dass wir uns alle mit der Frage auseinandersetzen müssen: Was wollen wir in Grenzphasen unseres Lebens? Ein Thema, das keiner gern hat: Leid und Tod. Das heißt aber auch, dass man sich in jedes Detail medizinisch und juristisch herein knien muss. Und selbst wenn man einen Juristen dazu nimmt, bleibt das Problem: Auch er kennt nicht die medizinischen Details.

Ihr Fazit lautet also wie?

Es ist gut, wenn sich Leute mit dem Thema beschäftigen. Aber das eigentliche Ziel, eine Sicherheit des Patienten zu gewährleisten, ist eigentlich nur eine Pseudosicherheit.

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