
Pyrotechnik im Stadion: Grindel verhindert Ausschluss
BVB-Fans verstoßen gegen Bewährungsauflagen
Borussia Dortmund entkommt haarscharf einem erneuten Ausschluss seiner Fans. Anhänger des vorbestraften Klubs verstoßen massiv gegen Bewährungsauflagen. Doch DFB-Kontrollausschuss und Sportgericht urteilen milde. Auf Wunsch des Präsidenten. Die Hintergründe.
Sie zündeten auf Kommando. Erst brannte eine Fackel, innerhalb von wenigen Sekunden stand der ganze Block in Flammen. Mit einer zügellosen Pyro-Show frönten BVB-Fans ihrer verbotenen Lust an Bengalos. Zu Beginn der zweiten Hälfte im DFB-Pokalspiel des BVB beim 1. FC Magdeburg (24. Oktober 2017) leuchtete der Dortmunder Gästebereich glutrot.
Schwarze Rauchwolke
Dann waberte eine schwarze Rauchwolke quer über das Spielfeld. Schiedsrichter Daniel Siebert musste die Partie in der 46. Minute sogar für kurze Zeit unterbrechen. Sportlich hat der BVB die Partie im Griff, gewinnt 5:0. Sportrechtlich droht den Borussen das Aus. Denn der Verein ist vorbestraft, vorgewarnt - und seine Ultras haben soeben massiv gegen Bewährungsauflagen verstoßen.
Nicht erst seit dem DFB-Pokalfinale in Berlin am 27. Mai 2017 (2:1 gegen Eintracht Frankfurt) hatte der DFB die Schwarzgelben auf dem Kieker. „Borussia Dortmund gehört bedauerlicherweise zu den Vereinen, die regelmäßig in Erscheinung treten“, sagt der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, im Gespräch mit dieser Redaktion.
Zuschauerausschluss auf Bewährung
In Berlin zündeten die Dortmunder im Mai massiv Pyrotechnik, wie in den Jahren zuvor, und wurden zu einer satten Strafe verurteilt. 95.000 Euro und Zuschauerausschluss auf Bewährung, gültig bis Mai 2018. In der entsprechenden Mitteilung des DFB heißt es: „Der Zuschauerausschluss würde ein Bundesliga-Auswärtsspiel betreffen. Dabei müsste die Borussia unter Ausschluss der eigenen Anhänger spielen, der Gästefanblock müsste leer bleiben. Zudem müsste Dortmund dem Heimverein die Gästetickets und den entstandenen Mehraufwand zahlen.“ Dies trete in Kraft, „wenn es innerhalb der Bewährungszeit erneut zu erheblichen Vorfällen kommt“.
Massives Abbrennen von Pyrotechnik in Berlin, Strafe zur Bewährung ausgesetzt, dann der brennende Block in Magdeburg. Auf den ersten Blick liegt der Fall klar. „Die Vorfälle von Magdeburg hätten früher sicherlich zu einem Widerruf der Bewährung geführt. Sie wären als ähnlich schwerwiegend wie die Vorfälle beim DFB-Pokalfinale 2017 eingeordnet worden“, erklärt DFB-Sportrichter Lorenz.
Urteil fällt vier Monate nach der Nacht von Magdeburg
Borussia Dortmund wäre dadurch ein finanzieller Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden, abgesehen vom Imageverlust, wenn zum zweiten Mal binnen eines Jahres der schwarzgelbe Block (wie nach der Leipzig-Randale im Spiel gegen den VfL Wolfsburg im März 2017) freibleiben muss. „Wir hatten erwartet, dass es klappert“, hieß es aus BVB-Kreisen. Doch es kommt anders. Ganz anders.
Am 13. Februar 2018, knapp vier Monate nach der Nacht von Magdeburg, fällt Hans. E. Lorenz im Einzelrichterverfahren sein Urteil. „Wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger wird Borussia Dortmund mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.“
Neues Verfahren
Die lange Zeitspanne zwischen Tat und Urteil erklärt der Justiziar mit einem neuen Verfahren. „Wir haben früher sehr zeitnah Urteile gefällt. Inzwischen hat sich die Vorgehensweise verändert. Wir wollen den Vereinen die Gelegenheit geben, zu ermitteln und selbst aufzuklären.“ Wenn die Vereine dies, auch in Zusammenarbeit mit der Polizei, täten, werde das strafmindernd berücksichtigt. Deshalb verlängerten sich aber die Fristen deutlich.
Und im Fall Borussia Dortmund seien in der Zwischenzeit neuerliche Vorfälle hinzugekommen. „Deswegen gab es für die Vorfälle seit dem 14. Oktober dieses Urteil von Anfang Februar, das sich aus vier Spielen zusammensetzt“, erläutert Lorenz. Die höchste Einzelstrafe entfiel auf das Pokalspiel in Magdeburg, 30.000 Euro. Dann kamen noch weitere Strafen hinzu, es gab außerdem einen „Mengenrabatt".
Neben dem Magdeburg-Spiel wurden Pyro-Fackeln und Bierbecher-Würfe im Derby gegen Schalke (25. November 2017) sowie bengalische Feuer in der Partie bei Hertha BSC (19. Janaur 2018) abgegolten.
DFB-Präsident Grindel wirkt im Hintergrund
Das Strafmaß liegt sehr deutlich unter dem, was Borussia Dortmund nach geltendem Recht und den ausgesprochenen Sanktionen bei Verstoß gegen die Bewährungsauflagen gedroht hätte. Im Hintergrund wirkte DFB-Präsident Reinhard Grindel. Zum Positiven für den BVB.
Bereits im Sommer 2017 ließ Grindel eine Pressemitteilung veröffentlichen, in der es um den „Dialog mit den Fans“ geht. Es sei „Zeit zum Umdenken“, teilte der Präsident damals mit, nachdem der Verband in mehreren Treffen mit Vertretern der aktiven Fanszene und von Ultras massiv kritisiert worden war. Kuscheln statt Konfrontation, so mutete die neue Devise in der DFB-Zentrale an. Für die Zeit des angestrebten Austausches, so verfügte es Grindel, „wollen wir keine Sanktionen wie die Verhängung von Blocksperren, Teilausschlüssen oder Geisterspiele".
Das war Mitte August. Weit nach dem Pokalfinale, da galt also bereits die Bewährungsstrafe mit angedrohtem Ausschluss für den BVB. Neun Wochen später spielten die Borussen in Magdeburg, und die Fans mit dem Feuer. Keine Blocksperren, trotz aktueller Auflagen wie im Fall von Borussia Dortmund?
„Herr Grindel hat gesagt, er empfehle, und das ist keine Anordnung, dem Kontrollausschuss, keine derartigen Anträge mehr zu stellen“, berichtet Lorenz. Die Unabhängigkeit des Sportgerichts sei dabei gewährleistet. „Wir könnten und dürften nach wie vor Ausschlüsse als Strafe aussprechen. Wir machen es aber nicht. Insofern unterstützen wir die Initiative des Präsidenten, weil wir sagen, dass die Sportgerichtsbarkeit kein Selbstzweck ist.“
Führt der Dialog unter den Fans zu besseren Ergebnissen?
Für den Juristen erscheint das logisch. Sollte der Dialog mit den Fans unter dem Strich zu besseren Ergebnissen führen als Urteile mit rein repressiven Maßnahmen, „dann soll uns das recht sein". Die Initiative des Präsidenten habe dazu beigetragen, dass der Kontrollausschuss keinen Widerruf der Bewährung und damit keinen Teilausschluss beantragt habe.
Die Pyromanen des Magdeburg-Spiels kommen straffrei davon, der Verein Borussia Dortmund ausgesprochen glimpflich. Ob sich der Kurs des Deutschen Fußball-Bundes und seines Präsidenten als zweckdienlich erweist oder als Spiel mit dem Feuer, wird sich zeigen.
Schon als Kind wollte ich Sportreporter werden. Aus den Stadien dieser Welt zu berichten, ist ein Traumberuf. Und manchmal auch ein echt harter Job. Seit 2007 arbeite ich bei den Ruhr Nachrichten, seit 2012 berichte ich vor allem über den BVB. Studiert habe ich Sportwissenschaft. Mein größter sportlicher Erfolg: Ironman. Meine größte Schwäche: Chips.
