Nach Ausschreitungen
DFB fordert Sperrung der Südtribüne und Geldstrafe
Nach den unschönen Szenen im Vorfeld der Bundesliga-Partie gegen RB Leipzig fordert der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Sperrung der Südtribüne bei einem Bundesliga-Spiel und 100.000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund. Einen entsprechenden Antrag hat das Gremium dem BVB am Freitag zugestellt.
Geschmacklose Plakate auf der Südtribüne vor dem Heimspiel gegen Leipzig.
Im Detail beantragt der Kontrollausschuss den Widerruf der Strafaussetzung aus dem bisher letzten Urteil des DFB-Sportgerichts gegen Borussia Dortmund vom 8. Juli 2016, in dem ein Zuschauer-Teilausschluss für den Unterrang der Südtribüne (Stehplatzbereich 10 bis 15) bis zum 31. Mai 2017 auf Bewährung ausgesetzt war.
"Nicht hinnehmbar"
Dr. Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, erklärte: "Eine derartige Verunglimpfung und Diffamierung von einzelnen Personen und Vereinen durch Transparente und Schmähgesänge ist nicht hinnehmbar und muss konsequent sanktioniert werden. Dasselbe gilt auch für den Einsatz von Pyrotechnik. In beiden Punkten gab es gravierendes Fehlverhalten von Teilen der Dortmunder Zuschauer, das ein massiveres Eingreifen der DFB-Organe erfordert."
Neben den Vorfällen vom vergangenen Samstag fließt in diesen Antrag auch das fehlhafte Fanverhalten der Partien in Mainz, Hoffenheim und Leipzig (Hinspiel) ein. In der zugehörigen DFB-Mitteilung heißt es: "Ferner wurde im Bundesligaspiel des BVB bei RB Leipzig am 10. September 2016 ein beleidigendes Banner im Dortmunder Block gezeigt, was ebenfalls zur Anklage kommt. Darüber hinaus skandierten Dortmunder Zuschauer während des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 16. Dezember 2016 mehrmals Schmähgesänge. Hinzu kommt das Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock während des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 19. Januar 2017."
Verein muss sich bis Montag erklären
Keinen Zugriff hat die Sportgerichtsbarkeit des DFB auf die Vorfälle, die sich außerhalb der Stadien zugetragen haben. Hier liegt die alleinige Zuständigkeit bei den staatlichen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, ordentliche Gerichte).
Borussia Dortmund hat bis Montagmittag Zeit, um sich zum Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses zu äußern. Stimmt der Verein dem Antrag zu, mündet dieser anschließend in ein rechtskräftiges Urteil des DFB-Sportgerichts. Wird dem Antrag nicht zugestimmt, so wird dieser dem DFB-Sportgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Verhandlung würde in der kommenden Wochen stattfinden.
"Antrag prüfen"
Der BVB teilte am Freitagmittag mit, man werde "diesen Antrag sorgfältig - auch vor dem Hintergrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse - prüfen und gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss bis zum kommenden Montag (13. Februar 2017) fristgerecht Stellung beziehen."