Der Borussia Dortmund e.V. öffnet am Sonntag die Tore der Westfalenhalle 3 zur Mitgliederversammlung. Auf dem vorletzten Punkt der Tagesordnung rangiert eine Beschlussfassung, die für die Fans des BVB große Bedeutung besitzt. Es geht um den Grundwertekodex. Ein Jahr lang hat eine Kommission, bestehend aus den Initiatoren aus dem Fanlager sowie Vertretern des Klubs und der KGaA, gemeinsam an dieser Leitplanke für alle Mitglieder der Borussia gestrickt. Tausende Fans hatten zudem nach ersten Entwürfen der Kommission noch Anmerkungen zu den 09 Kodex-Punkten eingebracht. Jetzt liegt die finale Fassung vor.
BVB-Kodex ist rechtlich in Ordnung
Ein erstes juristisches Gutachten hat nach Informationen der Ruhr Nachrichten ergeben, dass der Kodex rechtlich in Ordnung und konform zur Satzung des BVB ist. Das heißt: Die Mitglieder können am Sonntag ihr Votum dazu abgeben – und damit einen Auftrag aus der Mitgliederversammlung des Vorjahres über die Ziellinie schieben. Ab dann gilt der Kodex bindend für alle Vereinsmitglieder.
Ein zentrale Frage der Fans zur neuen „Leitplanke“, die künftig nachrangig zur Satzung des BVB e.V. stehen soll, ist jedoch offen: Muss sich die Geschäftsführung der Borussia Dortmund KGaA, also die Sparte Profifußball, an den Kodex halten? Kann und darf sie das uneingeschränkt als börsennotiertes Unternehmen überhaupt? Um klären zu lassen, wie der Kodex auf das Rechtsverhältnis zwischen KGaA und Verein einwirkt, will der BVB e.V. nach der Mitgliederversammlung noch eine weitergehende juristische Begutachtung in Auftrag geben.
Personalhoheit der BVB-KGaA obliegt dem Verein
Obwohl diese Klärung dauern wird, betont Jakob Scholz, als Kopf der Fan- und Förderabteilung auch Leiter der Kodex-Kommission, für wie wertvoll er das Papier grundsätzlich erachtet. „Es passt gut in die Zeit. Wenn wir den Kodex am Sonntag beschließen, startet eine WM in Katar, die all das mit Füßen tritt, was wir in unserem Kodex manifestieren“, sagt er. Der Kodex könne handlungsleitend sein für alle Organe des Vereins, alle Mitglieder und sei eine starke Meinungsäußerung. „Dass der BVB eine solche Haltung zeigt, macht mich als Fan stolz“, so Scholz. „Und dass es einen so intensiven Konsensprozess zwischen Fans, Klub und KGaA gab, macht mich auch stolz.“
Nicht zu vergessen: Die Personalhoheit der Borussia Dortmund KGaA obliegt letztlich dem Verein. Er kann jederzeit über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung bestimmen. Und das völlig unabhängig vom neuen Grundwertekodex und dessen juristischem Wirkungsgrad.
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