Die Finanzaufsicht (BaFin) hat den BVB wegen Fehlern in der Bilanz vom 30. Juni 2018 gerügt. Konkret geht es um drei Sachverhalte und buchhalterische Fragen. Die Anforderungen an die Transparenz von börsennotierten Unternehmen sind umfangreich, die Bilanzierungsvorschriften lassen wenig Spielraum. Ein Fußballklub wie Borussia Dortmund lässt sich allerdings nicht mit üblichen Konzernen vergleichen, der Sportmarkt funktioniert anders. In buchhalterischen Fragen ergeben sich daraus unterschiedliche Ansichten für die richtige Bilanzierung. Die Finanzaufsicht BaFin hat jetzt den Konzernabschluss der BVB KGaA zum 30. Juni 2018 als „fehlerhaft“ eingestuft.
BaFin bemängelt BVB-Bilanz
Stark vereinfacht zusammengefasst: Der BVB hat Transfereinnahmen als Umsatzerlöse erfasst für Spieler, deren Verpflichtung als Investition in immaterielle Vermögenswerte gebucht worden sind. Das verstößt gegen den International Accounting Standard (IAS). Dadurch seien die Umsatzerlöse „um 223 Millionen Euro zu hoch“ ausgewiesen worden. Es liege ein Verstoß vor, „wonach als Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des immateriellen Vermögenswertes erfolgswirksam zu erfassen, aber ein Gewinn nicht als Umsatzerlös auszuweisen ist. Daraus folgt, dass auch der Bruttoveräußerungserlös – hier in Form der erhaltenen Transferzahlungen – nicht als Umsatzerlös auszuweisen ist“, heißt es in der Mitteilung der BaFin.
Darüber hinaus bemängelt die Behörde, dass in besagter Bilanz „der Cashflow aus operativer Tätigkeit um 187 Millionen Euro zu hoch und der Cashflow aus Investitionstätigkeit um den gleichen Betrag zu niedrig ausgewiesen“ sei. Dies ergibt sich aus den unterschiedlichen Buchungsposten. Als dritten Punkt kritisiert die Bafin, dass anstehende Zahlungen unter anderem an Spielervermittler nicht als Verbindlichkeiten ausgewiesen worden seien, obwohl alle Vertragsgrundlagen darauf hingedeutet hätten, dass diese noch zu leisten seien. In den folgenden Bilanzjahren hatte der BVB seine Bilanzierung angepasst.
BVB muss keine Strafe fürchten
Um beispielsweise die Transfereinnahmen, die einen wesentlichen Bestandteil des Geschäftsmodells darstellen, auch als Umsatzerlös auszuweisen, spricht Borussia Dortmund von einer „Bruttokonzerngesamtleistung“. Das erhöht die Vergleichbarkeit mit anderen Fußballklubs, widerspricht aber in Teilen den internationalen Bilanzierungsvorgaben.

Laut Aktionärsvertretern taugt die Rüge nach einer ersten Durchsicht nicht zum Skandal. Es handele sich um bilanztechnische Themen, die nicht zwingend dramatische Auswirkungen auf das Jahresergebnis hätten. Ein deutlich negativer Effekt auf den Kurs sei nicht sichtbar. Auch Analysten sehen die Meldung zwar als „unschön“ für den betroffenen Adressaten. Finanzfaktisch ändere sich jedoch nichts. Eine Strafe durch die Bafin muss der BVB nach Angaben des „Handelsblatt“ auch nicht befürchten.
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Update: Borussia Dortmund werde die Entscheidung der BaFin akzeptieren, ließ der Klub auf Nachfrage durchblicken.