Mann aus Wessum soll Großnichte (10) missbraucht haben Arzt muss Schuldfähigkeit klären

Wessumer soll seine zehnjährige Großnichte missbraucht haben
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Ein heute 69-jähriger Mann aus Wessum soll vor gut zehn Jahren seine damals zehnjährige Großnichte missbraucht haben. Noch immer befindet sich die junge Frau deswegen in psychiatrischer Behandlung. Zu einem Urteil kam es am Freitag trotzdem nicht.

Schon ganz zu Beginn der Verhandlung vor dem Schöffengericht in Ahaus hatte der Angeklagte die Fragen von Richter und Schöffen nur sehr lückenhaft beantworten können. Was genau er gearbeitet habe und wie lange er in dem Unternehmen angestellt war, konnte nur vage geklärt werden. Ob er nur wenige Jahre oder seit seiner Jugend als Arbeiter angestellt gewesen sei, daran könne er sich nicht richtig erinnern. Auch wann seine Mutter gestorben sei, wisse er nicht mehr.

Auch auf Nachfrage konnte er diese Daten nicht näher eingrenzen. Den Staatsanwalt unterbrach er aber noch während der Verlesung der Anklageschrift. „Nee, das stimmt nicht. Ich kenne die gar nicht“, sagte er.

Die Vorwürfe aus der Anklageschrift waren so eindeutig, wie abstoßend: An einem Tag im Herbst oder Winter 2013/2014 habe er seine damals zehnjährige Großnichte in ihrem Kinderzimmer von hinten umarmt, an den Brüsten und im Schritt angefasst und gestreichelt. Auch zuvor habe er immer ihre Nähe gesucht.

Nur lückenhafte Erklärungen

Zur Sache ließ er sich danach nicht ein. Richter und Schöffen versuchten ab diesem Punkt lediglich herauszufinden, ob der Mann überhaupt verhandlungsfähig war. Durch Fragen nach seinem Alltag und Tagesablauf etwa. Essen würde er sich selbst kochen, geliefert würde ihm nichts. Auch Einkauf und Haushaltsführung erledige er selbst. Was oder wie er einkaufe, konnte der Mann aber wieder nur lückenhaft beantworten. „Können Sie sich noch gut erinnern“, wollte der Richter dann vom Angeklagten wissen.

Der schüttelte nur den Kopf. Nein, es sei viel weg. „Das geht da rein und da raus“, sagte er und deutete nacheinander auf seine Ohren. Trotzdem: Zum Arzt gehe er nicht. „Ich bin ja gesund“, sagte er. Seine Brüder würden ihm zwar auch dazu raten, zum Arzt zu gehen, aber das tue er nicht. Beide würden ihn ab und zu besuchen, sagte er. Und sorgte damit beim Richter für Verwunderung. „Doch, manchmal sogar zweimal am Tag“, sagte der Mann.

Mann will Großnichte nicht kennen

Ganz deutlich erklärte er aber, dass er die junge Frau weder kenne, noch jemals gesehen habe. Obwohl es sich dabei ja um seine Großnichte und ihre Mutter handelte.

Das bestätigte er auch auf Nachfrage noch einmal. „Wie kommt es denn, dass sich beide in ihrer Wohnung auskennen und genau wissen, wie es dort aussieht?“, wollte der Richter wissen. Eine Antwort hatte der 69-Jährige darauf nicht. Das könne nicht sein, machte er deutlich. Auch andere Verwandte, die auf der Zeugenliste standen, wollte er nicht kennen.

Äußerlich machte er einen ungepflegten Eindruck, trug zerschlissene, teils regelrecht zerlumpte und verschmutzte Kleidung. Um eine gutachterliche Untersuchung komme man nicht herum, bestätigte schließlich auch der Staatsanwalt. Ein Arzt soll nun feststellen, ob der Mann verhandlungsfähig oder dement ist. Nach gut einer dreiviertel Stunde endete das Verfahren vorerst. „Können Sie noch sagen, was wir besprochen haben?“, fragte der Richter ein letztes Mal. Der 69-Jährige schüttelte da nur noch den Kopf.

Die junge Frau hatte mit ihrer Mutter vor dem Saal gewartet, weil sie als Zeugin geladen war. Aussagen musste sie an diesem Tag nicht mehr. Das steht ihr nun bevor, sollte der Prozess wieder aufgenommen werden. Bis zum Ergebnis der Untersuchung des Angeklagten und einem neuen Verhandlungstermin könne es aber schnell vier oder fünf Monate dauern, erklärte der Richter noch.

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