Wessumer soll 13-Jährigen mit Knie am Boden fixiert haben
Kripo ermittelt
Die Polizei ermittelt im Fall des Wessumers, der zwei Jungen erst verfolgt und dann die Polizei rief, weil er sie für Einbrecher hielt. Er soll den Jungen mit dem Knie am Boden fixiert haben.

Die Polizei ermittelt in dem Fall weiter. Nach aktuellem Stand soll der Wessumer den 13-jährigen Jungen mit dem Knie am Boden fixiert haben. © Foto: Andreas Wegener/RN
Neue Wendung im Fall des 13-jährigen Wessumers, der am Montag von einem Hausbewohner festgehalten worden ist. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, stellt sich die Lage nach aktuellem Stand der Ermittlungen anders dar:
Demnach habe der Hausbewohner den Jungen auf dem Boden unter Einsatz der Knie fixiert. Ob dieses eine gerechtfertigte Handlung war oder strafrechtliche Folgen für den Wessumer hat, müsse nun die Justiz beurteilen.
Justiz muss Verhältnismäßigkeit prüfen
Die Polizei zitiert in ihrer Meldung von Mittwoch aus der Strafprozessordnung. Darin heißt es: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“
Für die Festnahme durch „jedermann“ gelte aber auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den es nun durch die Justiz zu prüfen gelte, so die Polizei in ihrer Mitteilung am Mittwoch. Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Ahaus dauern an.
Wessumer verfolgt 13- und 14-Jährigen
Zur Erinnerung: Am Montagabend hatten ein 13- und ein 14-Jähriger an einem Wohnhaus geklingelt und nach der Uhrzeit gefragt. Später hätten die beiden den Garten betreten und durch Fenster und Türen ins Haus gesehen, so der Hausbewohner.
Das Verhalten kam dem Wessumer verdächtig vor. Er nahm die Verfolgung auf, hielt einen Jungen fest und alarmierte die Polizei. Im Verlauf kamen auch der Vater des 13-Jährigen sowie der 14-Jährige dazu, um den Sachverhalt zu klären. Der Vater erstattete schließlich Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Hausbewohner.