Weihnachts- und Silvestergottesdienste in Ahaus zumeist unter 2G-Regel
Kirchengemeinde
Die Gottesdienste zu den Feiertagen finden in Ahaus unter bestimmten Corona-Hygieneregeln statt. Darauf machen die Pfarreien St. Mariä Himmelfahrt Ahaus und St. Mariä Himmelfahrt Alstätte/Ottenstein aufmerksam.

Unter bestimmten Corona-Hygieneregeln werden auch in St. Mariä Himmelfahrt in Ahaus die Gottesdienste zu Weihnachten und Silvester gefeiert. © Stephan Rape
Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation werden die beiden Pfarreien St. Mariä Himmelfahrt Ahaus und St. Mariä Himmelfahrt Alstätte/Ottenstein die meisten Weihnachts- und Silvestergottesdienste unter 2G-Bedingungen durchführen. Dies gilt für jene Gottesdienste, die traditionell besonders gut besucht werden. Darauf weisen die Kirchengemeinden in einer Pressemitteilung hin.
Sämtliche weiteren Gottesdienste werden bereits ab dem vierten Advent unter 3G-Bedingungen gefeiert. So stehen die beiden Christmetten an Heiligabend in Ahaus (22.30 Uhr) und Alstätte (23 Uhr) weiterhin unter der 3G-Regel, die Familienmessen am zweiten Weihnachtstag in Ahaus und Alstätte (11 Uhr) jedoch unter der 2G-Regel.
Details zu den Regeln auf der Internetseite
Die genaue Anwendung der jeweiligen Regeln für die einzelnen Gottesdienste kann in den Pfarrnachrichten und auf den Internetseiten eingesehen werden. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt, sie haben Zugang zu allen Gottesdiensten.
Die Küsterinnen und Küster sowie die Ordnungsdienste werden die Einhaltung der Corona-Regeln gewährleisten. Der Mund- und Nasenschutz muss in allen Gottesdiensten durchgängig getragen werden.
Hier gibt es die detaillierten Infos zu den Regeln: www.st-marien-ahaus.de und
www.mariae-himmelfahrt.info