Auf diesem Parkplatz des Alten Kreishauses in Ahaus ereignete sich am 12. September 2019 die kurios begründete Unfallflucht.

© Till Goerke

Wegen angeblicher Messerattacke auf Sohn wird 49-Jähriger zum Unfall-Flüchter

rnGerichtsprozess

Beim Einparken ein anderes Auto touchieren – schnell mal passiert. Wichtig: Nicht einfach vom Unfallort entfernen. Das ist Unfallflucht. Genau deshalb stand ein 49-Jähriger vor dem Gericht.

Ahaus

, 17.03.2020, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Eigentlich wäre die Geschichte, die sich am 12. September 2019 auf dem Parkplatz des Alten Kreishauses in Ahaus zutrug, gar keine große Sache gewesen. Ein Mann (49) will mit einem Kleintransporter einparken, rangiert hin und her und touchiert dabei einen anderen Wagen. Doch anstatt auf den Halter zu warten, klemmt der Mann schnell einen Zettel hinter den Scheibenwischer und verschwindet im Kreishaus.

Der klassische Fall von Unfallflucht. Weil eine Zeugin das Ganze beobachtete und die Polizei verständigte, musste sich der Unfallfahrer kürzlich vor dem Amtsgericht Ahaus verantworten. Und da zeigte sich: Der Mann war um keine Ausrede verlegen. Denn das, was er dem Richter als Begründung für sein Verhalten lieferte, klang mehr oder weniger an den Haaren herbeigezogen.

Anwalt spricht für seinen Mandanten

Doch der Reihe nach. Der Angeklagte selbst sagte letztlich nämlich herzlich wenig. Vielmehr war es sein Verteidiger, der sprach. Und dieser sagte direkt zu Beginn: „Natürlich reicht ein Zettel nicht. Das ist meinem Mandanten auch klar. Das war Mist.“ So weit so gut. Kurios wurde es, als der Anwalt ausführte, was den 49-Jährigen zu dieser Unfallflucht veranlasst haben soll.

So soll der Angeklagte einen seiner vier Söhne zu einem im Alten Kreishaus ansässigen Arzt gebracht haben. Und diese Arztvisite soll sehr dringlich gewesen sein. Denn vor Jahren sei der Sohn im Heimatland der Familie Opfer einer Messerattacke in den Bauch gewesen. „Der Junge wurde daraufhin zweimal operiert“, führte der Verteidiger aus.

Kuriose Geschichte wirkt wenig glaubhaft

Am Tag der Unfallflucht soll der Sohn wieder Schmerzen im Bauch verspürt haben. „Das war Stress pur für meinen Mandanten.“ Also seien sie schnell zum Kreishaus gefahren und hätten sich zu dieser „dummen Aktion“ hinreißen lassen. „Sie wollten einfach keine Zeit verlieren“, so der Anwalt.

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Komisch nur, dass die Zeugin der Polizei schilderte, so verlas der Richter aus der Akte, dass sie den Mann zwar im Gebäude gesehen haben will, aber nicht mit einem Kind, sondern mit einer Frau. Der Richter hakte nach: „Da passt doch irgendwas nicht zusammen, oder?“

Die Sache bleibt nebulös

Der Anwalt führte daraufhin aus, das es ja sein könnte, dass die Zeugin das Kind hinter den Erwachsenen übersehen habe. Ausführungen, die auf den Richter wenig überzeugend wirkten. „Da bin ich skeptisch.“ Und auch die weiteren Verhandlungsminuten brachten kein Licht ins Dunkle. Die Sache blieb nebulös.

Letztlich verständigen sich alle drei Parteien (Richter, Staatsanwältin und Verteidiger) darauf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 1500 Euro in fünf Raten an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Diesen Umstand hatte der 49-Jährige letztlich den Tatsachen zu verdanken, dass er weder vorbestraft noch der entstandene Sachschaden (1600 Euro) besonders hoch war.

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