Ein 50-jähriger Ahauser soll am Nachmittag des 22. April im vergangenen Jahr einen Paketboten frontal ins Gesicht geschlagen haben. Diese Anschuldigung brachte den 50-Jährigen nun vor das Amtsgericht in Ahaus.
Dort schilderte er die Tat wie folgt: „Es war ungefähr 17 Uhr, als bei mir mehrfach geklingelt wurde. Ich bin dann zur Tür und habe gefragt: ,Können Sie nicht richtig klingeln?‘.“ Vor ihm stand ein Paketbote, dieser soll nur geantwortet haben: „Willst du mich etwa anmachen?“.
Daraufhin wurde der Angeklagte wütend und verwies ihn seines Grundstückes. In dieser hitzigen Auseinandersetzung habe er ihn geschubst. Den Vorwurf, den Paketlieferanten geschlagen zu haben, wies er jedoch entschieden von sich.
Der geschädigte Zeuge schilderte die Geschehnisse deutlich anders: Er war zu diesem Zeitpunkt in seiner Probewoche und wurde von seinem Kollegen angelernt. Das auszuliefernde Paket war eigentlich für einen Nachbarn bestimmt.
Nachdem dieser jedoch nicht anzutreffen war, klingelte er am Haus des Angeklagten. „Ich habe nur zweimal geklingelt, dann kam er schon völlig aufgebracht zur Tür“, schildert der 65-Jährige.
Darauf soll ihn der Anwohner beschimpft und bedroht haben. „Er hat gesagt: ,Soll ich dir eine aufs Maul hauen? und der Satz war kaum aufgesprochen, da hatte ich auch schon Eine sitzen“, so der Zeuge. Daraufhin sei er mit einer blutenden Lippe zurück zum Fahrzeug gelaufen und habe die Polizei gerufen.
Kollege bestätigt Tatvorgang
Sein Kollege, der ebenfalls als Zeuge vor Gericht geladen war, bestätigte seine Aussage weitgehend. Er hatte die beiden am besagten Tag vom Fahrzeug aus beobachtet.
Für ihn schien die Situation wie eine normale Unterhaltung, bis er gesehen habe, dass der Angeklagte seinem Kollegen mit der Faust ins Gesicht schlug. Daraufhin soll er ausgestiegen sein, um die beiden auseinanderzuhalten und die Situation zu entschärfen. Dies bestätigte aber weder der Angeklagte noch der Geschädigte.
Als letzter Zeuge war auch der Sohn des Angeklagten vor Gericht vorgeladen. Dieser soll durch das Klingeln aufgewacht sein und die ganze Zeit an der Tür gestanden haben, so der Angeklagte. Dies bestritten jedoch der Zusteller und sein Kollege. Der Angeklagte sei laut ihrer Aussage ganz allein an der Tür gewesen.
Am Ende war dies jedoch von keiner Relevanz für den Ausgang des Prozesses, sodass der Sohn des Ahausers ohne Aussage entlassen wurde. Die Richterin fällte die Entscheidung, dass das Verfahren unter Auflagen eingestellt wird. Diese beinhalten eine Zahlung des Angeklagten in Höhe von 200 Euro an die Ahauser Tafel.
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