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Trotz mehrerer Brüche und Intensivstation: Unfallopfer hat Verständnis für Raser
Verkehrsunfall in Ahaus
Statt Tempo 50 fuhr ein 22-jähriger Stadtlohner mit 85 km/h durch Wüllen. Er erfasste mit seinem Auto einen Fußgänger, der schwer verletzt wurde. Das Opfer kann dem Fahrer nicht böse sein.
So viel Verständnis für den Täter gibt es vom Opfer nur selten im Amtsgericht. „Er hat doch nur eine Sekunde nicht aufgepasst. Das kann jedem passieren. Ich kann ihm nicht böse sein, weil meine Mama das auch nicht wäre“, sagte der 34-jährige Ahauser am Freitag in der Verhandlung. Dabei hätte er wohl allen Grund dazu. Der Mann war nicht nur Opfer, sondern auch Nebenkläger.
Bei einem Verkehrsunfall auf der Stadtlohner Straße in Wüllen hatte ihn ein 22-jähriger Stadtlohner Anfang Juli 2019 mit seinem Wagen erfasst.
Der Stadtlohner fuhr statt der erlaubten 50 km/h mit Tempo 85 stadteinwärts, kam auf die Gegenfahrbahn und erfasste in Höhe einer Mittelinsel frontal den 34-Jährigen, der gerade sein Rad über die Straße schieben wollte.
Mehrere Frakturen
Der Ahauser schlug erst auf die Autohaube, dann gegen die Windschutzscheibe und wurde auf den Bürgersteig zurückgeschleudert. Das Unfallopfer sei „ein ganzes Stück weggepfeffert“ worden, erklärte der Richter nach der Durchsicht von Bildern, die an der Unfallstelle aufgenommen worden waren.
Der Ahauser erlitt mehrere Frakturen und musste im Klinikum Westmünsterland intensivmedizinisch betreut werden.
In ersten Einlassungen bei der Polizei hatte der Angeklagte von Sonnenblendungen und einem über die Straße laufenden Hasen als Grund für den Spurwechsel berichtet. Davon war in der Verhandlung keine Rede mehr.
„Ich war zum Unfallzeitpunkt abgelenkt“, sagte der Stadtlohner. „Ich hatte mir gerade eine neue Bassbox ins Auto eingebaut. Das angeschlossene Radio saß nicht richtig fest, ich wollte es zurückdrücken.“
Zeitgleich habe sein neben ihm sitzender Freund sein Handy von der Rücksitzbank holen wollen. „Er drehte sich um, ich war abgelenkt.“ Der Wagen prallte mit den Reifen gegen die Bordsteinkante, „ich erschreckte mich und bin nach links abgekommen.“
Etwa eine Stunde nach dem Unfall untersuchte ein Arzt den Unfallfahrer. Es bestand der Verdacht des Alkohol- und Amphetaminkonsums – das bestätigte sich nicht.
„Ich hatte einen Schutzengel“
Den mit lateinischen Fachbegriffen gespickten, dreiseitigen ärztlichen Bericht über das Unfallopfer fasste der Richter kurz zusammen: eine Woche im Krankenhaus, Schulter angebrochen, Becken angebrochen, Jochbein gebrochen.
„Ich hatte einen Schutzengel“, sagte der Ahauser dazu. Damals habe er keine Chance gehabt, zu reagieren. „Ich wollte mit dem Rad über die Straße, er war auf der linken Spur, auf meiner Seite.“
„Durch die Luft geflogen“
Er habe noch gesehen, wie die beiden Personen im Auto die Hände hochgerissen hätten. Mehr nicht. „Später hat man mir gesagt, ich sei durch die Luft geflogen.“
Eine Erinnerung daran hat der 34-Jährige nicht. Ein Schnappschuss vom Unfall sei bei Facebook veröffentlicht worden. „Ich weiß nicht, wer das gemacht hat. Das war nicht fein.“ Nett sei es dafür gewesen, dass ihn der Fahrer nach dem Unfall im Krankenhaus besuchte.
Der Ahauser bat sogar um Milde für den Stadtlohner. „Ich kann ihm doch nicht seine Zukunft ruinieren.“ Das sorgte im Gerichtssaal für Erheiterung. Der Richter sagte unter Lachen: „Dafür sind Sie auch nicht zuständig. Das ist mein Job.“
Freiheitsstrafe gefordert
Ernst wurde es beim Plädoyer des Staatsanwaltes. Er hielt eine Geldstrafe nicht für ausreichend und beantragte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Für die Dauer von zwei Jahren sollte dem Stadtlohner zudem der Führerschein entzogen werden. „Ich stimme bei dem Strafmaß mit dem Staatsanwalt überein“, sagte der Anwalt des Unfallopfers.
Der Verteidiger des Angeklagten hielt dem Staatsanwalt vor, von einer „Rasertat“ auszugehen, die es aber nicht sei.
Job verloren
Das Geschehene habe seinen Mandanten schwer getroffen. Der Stadtlohner verlor wegen des sofortigen Führerscheinentzugs seinen früheren Job und arbeitet aktuell als Aushilfe. Sein monatliches Einkommen sank von 2100 Euro netto auf 1100 Euro netto. „Machen Sie ihm das Leben nicht noch weiter kaputt“, bat der Verteidiger.
Das letzte Wort vor dem Urteil hat normalerweise der Angeklagte, diesmal war es das vorletzte. „Es tut mir leid“, sagte er. „Ich glaube dir“, antwortete das Opfer.
Der Richter verurteilte den 22-jährigen Stadtlohner zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt 3000 Euro. Er gilt damit als vorbestraft. Auf seinen Führerschein muss der 22-Jährige weitere neun Monate verzichten. Der Richter nannte sein Urteil einen „Denkzettel fürs Leben“.
Christian Bödding, Jahrgang 1966, ist bekennender Westfale, aber kein Sturkopf. Er schreibt gerne tiefgründig und am liebsten über lokale Themen, über die sich andere nach der Lektüre seiner Texte aufregen.
