Zwei Männer aus Ahaus (21/29) stehen vor Gericht, weil sie 2019 einen Taxifahrer in Sabstätte brutal verprügelt haben – so viel haben sie schon mal eingeräumt.

Zwei Männer aus Ahaus (21/29) stehen vor Gericht, weil sie 2019 einen Taxifahrer in Sabstätte brutal verprügelt haben – so viel haben sie schon mal eingeräumt. © Montage Leonie Sauerland

Taxi-Schläger-Prozess: „Es lagen eindeutig schädliche Neigungen vor“

rnLandgericht Münster

Zwei Männer aus Ahaus (21/29) haben 2019 einen Taxifahrer in Sabstätte brutal verprügelt. Beide Männer sind keine unbeschriebenen Blätter. Erst recht nicht, wenn (viel) Alkohol im Spiel ist.

Heek

, 13.05.2022, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Nächste Verhandlungsrunde gegen die zwei Taxi-Schläger aus Sabstätte. Diese hielt so einige Verwirrungen, aber auch klare Aussagen bereit. Aussagen, die die beiden Männer (21/29) in einem wenig guten Licht dastehen ließen. Und noch mehr.

Ihre Blicke kreuzten sich kein einziges Mal. Und das nicht nur, weil die beiden angeklagten Männer aus Wüllen im Verhandlungssaal des Landgerichtes Münster hintereinander saßen. Nein, sie haben sich offenkundig nichts mehr zu sagen. Das machte die Verhandlung deutlich.

Deutliche Worte der Jugendgerichtshilfe

Dabei sprachen die beiden Männer, die auf einen Taxifahrer – so viel haben sie bereits eingeräumt – gemeinschaftlich in der Nacht vom 18. Februar 2019 in der Bauerschaft Sabstätte brutal eingeschlagen haben, während der Verhandlung kaum ein Wort. Erst recht nicht unter- oder miteinander.

Nein, es waren die Jugendgerichtshilfe (für den Jüngeren der Angeklagten) sowie eine Gutachterin, die über das Leben und die Verhaltensweisen der Angeklagten und auch ihr heutiges Verhältnis zueinander sprachen.

Am deutlichsten wurde die Jugendgerichtshilfe. „Der Angeklagte war zum Zeitpunkt auf dem Geistesstand eines Jugendlichen.“ Der heutige 21-Jährige war zur Tatzeit 18 Jahre und 6 Monate alt. Und weiter: „Es lagen eindeutig schädliche Neigungen vor.“

Der 21-Jährige bagatellisiere sein aggressives Verhalten unter Alkoholeinfluss und suche darüber hinaus stets die Schuld bei anderen. Dass der junge Mann offensichtlich so seine Probleme hat, belegen zwei abgebrochene Lehren und vorherige Konflikte mit dem Gesetz inklusive Anti-Gewalttraining.

Zeugen widersprechen sich

Doch die Sache mit dem Alkoholgenuss vor der Prügelattacke warf in der Verhandlung Fragen auf. Denn auch zwei Zeugen wurden vernommen. Mit diesen fuhren die Angeklagten nach dem Karneval in Gescher über Stadtlohn (dort stiegen die Zeugen aus) nach Hause.

Jetzt lesen

Während der erste Zeuge aussagte, die Männer hätten „richtig was getankt“, will der zweite Zeuge keinerlei Auffälligkeiten bemerkt haben. Auch nicht, dass sich der 21-Jährige schon vor der Taxi-Fahrt – so sagte es Zeuge Nummer eins aus – aggressiv verhalten habe.

Die beiden Ahauser müssen sich vor dem Landgericht Münster für ihre Prügelattacke verantworten.

Die beiden Ahauser müssen sich vor dem Landgericht Münster für ihre Prügelattacke verantworten. © Till Goerke

Angeblicher Auslöser der Aggressionen – unter anderem mit Schlägen gegen Straßenschilder – soll das Abblitzen bei einer Frau gewesen sein. Ob dem tatsächlich so war, blieb unklar.

Einig waren sich die Zeugen darüber, dass im Taxi alles friedlich war. Nicht einig waren sie sich, ob sie nun zu viert oder fünft im Taxi saßen.

Es bleiben offene Fragen

Zurück zum Alkohol. Die Gutachterin sagte, dass bei den angegebenen Mengen konsumierten Alkohols durch die Angeklagten beide zum Tatzeitpunkt der Berechnung nach eigentlich hätten wieder nüchtern sein müssen.

In diesem Moment schüttelte zumindest der Ältere der beiden Angeklagten mit dem Kopf. Auch er ist unter Alkoholeinfluss schon wegen einer Körperverletzung verurteilt worden. Letztlich blieb unklar, ob und wie hoch der Grad der Alkoholisierung nun tatsächlich war.

Jetzt lesen

Dafür machte die Gutachterin deutlich, dass beide Angeklagten ihr gegenüber versucht hätten, sich gegenseitig die alleinige Schuld für die Tat in die Schuhe zu schieben. Und dass sie sich nichts mehr zu sagen hätten.

Zudem attestierte sie beiden Männern, keine physischen Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörung zu haben, die eine derartige Prügelattacke erklären könnten. Und genau das ist das Problem. Das Motiv bleibt völlig unklar. Erhellende Angaben machten die Angeklagten dazu nach wie vor nicht.

Fortsetzung am 16. Mai

Die Verhandlung wird am Montag (16. Mai) fortgesetzt. Die Beweisaufnahme ist geschlossen, die Plädoyers stehen an. Ob bereits das Urteil fällt, ist noch offen. Interessant wird im Falle einer Verurteilung, wofür es diese gibt.

Denn die Strafkammer gab den Hinweis, dass eine solche auch wegen schwerer räuberischer Erpressung für beide Männer infrage komme und nicht bloß „nur“ wegen schwerer Körperverletzung. Ende offen.