Spaziergänger entdecken tote Vögel an Stacheldrahtzaun
Umzäuntes Waldgebiet
Direkt malerisch liegt das kleine Waldstückchen an einem Wirtschaftsweg nördlich von Ottenstein. Störend drängen sich nur der rund 1,60 Meter hohe Stacheldrahtzaun und die zwei toten Eulen, die sich darin verheddert haben, in den Blick.
Das kann Ellen Schlütter, vom Kreis Borken, so erst einmal nicht bestätigen. „Die Genehmigung für den Fischteich in diesem Waldstück ist von 1974. Darin ist ausdrücklich vermerkt, dass der Teich nicht eingefriedet werden darf“, sagt sie. Ob es eine Sondergenehmigung für einen Zaun rund um das Waldstücke gebe, konnte sie bis gestern noch nicht sagen. „Das wird jetzt aber geprüft“, so Schlütter. Hinter dem plötzlichen Interesse für den Zaun und den beiden toten Eulen vermutet Waldbesitzer Wilder eine ganz andere Ursache: „Da geht es um eine Nachbarschaftsstreitigkeit“, sagt er am Telefon. Die toten Eulen hätten vorher schon an einer anderen Stelle im Zaun gehangen. „Da will mir jemand etwas anhängen“, sagt Wilder. Zuletzt habe es wegen einer landwirtschaftlichen Fläche in der Nähe immer wieder Ärger gegeben. Der Zaun und die toten Vögel seien jetzt ein neuer Versuch, mit Dreck zu werfen.
Was den Draht und die toten Eulen angeht, sind sich ausnahmsweise sogar Jäger und Naturschützer einig: „Stacheldraht geht eigentlich gar nicht“, sagen sowohl Rudolf Souilljee, Vorsitzender des NABU-Kreisverbands Borken, und Werner Lenting, Leiter des Hegering Ahaus-Heek. Stacheldraht werde sonst eher verwendet, um Viehweiden einzugrenzen. Aber eben keine Waldgebiete. „Da gibt es ja auch das Betretungsrecht“, sagt Souilljee. Auch Lenting argumentiert in diese Richtung. In den Jagdrevieren seines Hegerings habe er noch nie etwas von einer Stacheldrahteinzäunung gehört. „Der Zaun bleibt stehen“, sagt Thomas Wilder. Ob er damit Recht behält, ist unklar. Denn zumindest Regionalforstamt und Kreis Borken wollen den Fall prüfen.