Schwunghafter Drogenhandel Vorwürfe gegen 31-jährigen Ahauser fallen in sich zusammen

Schwunghafter Drogenhandel: Vorwürfe gegen Ahauser lösen sich fast auf
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Mindestens zwölf Mal soll ein heute 31-jähriger Ahauser bei einem Bekannten aus Ahaus Marihuana gekauft haben. Jeweils mindestens 100 Gramm, jeweils im Wert von rund 600 Euro. Durch den schwunghaften Handel damit soll er rund 12.000 Euro eingenommen haben. Doch von diesen schweren Vorwürfen blieb am Dienstagmorgen nicht viel übrig.

Die Anklage hatte sich vor allem auf die Aussagen eines heute 27-jährigen Ahausers gestützt, der gerade eine Strafe unter anderem ebenfalls wegen Drogenhandels absitzt. Er hatte bei der Polizei angegeben, dass auch der Angeklagte regelmäßig Drogen bei ihm gekauft habe.

Schon in seiner Verhandlung vor dem Landgericht war er von den ursprünglichen Aussagen abgerückt. Von zwölf Drogenkäufen waren da noch acht übrig geblieben.

Vor Gericht sagte der Mann am Dienstag, dass er sich an einzelne Verkäufe nicht mehr erinnern könne. Auf keinen Fall habe er damals in der Vernehmung bei der Polizei jemanden belastet, der gar nichts bei ihm gekauft habe. Er glaube aber, dass der Angeklagte nur einmal Kunde bei ihm gewesen sei.

Auch auf Druck des Richters sagte er nichts mehr dazu. „Es ist ja keine Falschaussage, wenn ich mich nicht erinnere“, machte er deutlich. Als der ihm dann Chatverläufe vorhielt, räumte er ein, dass es vielleicht noch einen zweiten Handel gegeben habe.

Angeklagter geht von Verwechslung aus

Der Angeklagte hatte zunächst gar nicht aussagen wollen. Der Richter legte ihm noch nah, sich das zu überlegen. „Je weiter wir in der Verhandlung fortschreiten, desto weniger wird ein Geständnis wert“, schärfte er ihm ein.

Doch der 31-Jährige blieb bei seinem Standpunkt. Er sei wohl eher zufällig ins Visier der Ermittler geraten, habe sich rein freundschaftlich mit dem verurteilten Dealer getroffen. Auch die Aussagen des 27-Jährigen nahm er verwundert auf: Vielleicht verwechsle der ihn ja auch.

Das Amtsgericht Ahaus bei Nacht
Sieben Monate Haft auf Bewährung hieß es am Dienstag für einen 31-jährigen Ahauser vor dem Schöffengericht in Ahaus. © Stephan Rape

Wie hätte er sich die Drogen überhaupt leisten sollen? Schließlich habe er hohe Schulden und ein großer Teil seines monatlichen Lohns werde gepfändet. Da winkte sogar sein Verteidiger ab.

Schließlich lautete der Vorwurf ja, dass der 31-Jährige mit dem Drogenhandel Gewinn erzielen wollte. An der Stelle konnten sich auch Richter und Schöffen das Lachen nicht mehr verkneifen.

Die Staatsanwältin erwähnte den ursprünglich vorgeworfenen Handel in ihrem Plädoyer schon gar nicht mehr. Sie warf dem Angeklagten nur noch zweimaligen unerlaubten Erwerb sowie Besitz von Betäubungsmitteln vor. Sieben Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage waren ihre Forderung.

Anwalt beanstandet Strafmaß nicht

Selbst der Verteidiger konnte das direkt unterschreiben: „Würde ich aufseiten der Staatsanwaltschaft sitzen, ich würde genauso argumentieren“, machte er deutlich. Zwar bestreite sein Mandant, etwas mit Drogen zu tun zu haben, und auch bei den Aussagen des Zeugen wisse er nicht endgültig, was er davon zu halten habe. Insgesamt könne er das geforderte Strafmaß aber nicht beanstanden.

Und so folgten Richter und Schöffen der Forderung. Bei den Treffen zwischen Angeklagtem und dem Zeugen sei es eben nicht um freundschaftliche Zusammenkünfte, sondern um einen abgesprochenen Drogenhandel gegangen, erklärte der Richter in seiner Begründung.

Und der Mann sei auch nicht zufällig in einen Nachrichtenverteiler dieses Dealers geraten: Über Facebook-Nachrichten hatte der den Kontakt zu seinem Kundenkreis gehalten. „Ich frage mich mittlerweile auch, warum“, gab der zerknirscht zu.

Aber auch wenn es Punkte gebe, die für weitere Fälle sprechen würden, könne er dem Angeklagten nicht mehr nachweisen, so der Richter weiter. Es blieb bei sieben Monaten Haft auf Bewährung, einer Geldbuße von 1000 Euro und der deutlichen Ansage, sich von Drogen fernzuhalten.

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