
© Stephan Rape (Archiv)
Schon wieder Wirbel um die Drogenplantage an der Tembrinkstraße
Zeugen schweigen
Vor eineinhalb Jahren flog die Drogenplantage in der Tembrinkstraße auf. Jetzt stehen zwei Ahauser für ihre mutmaßliche Mittäterschaft vor Gericht – doch die Zeugen stellen den Richter vor Probleme.
Eine der Grundregeln vor Gericht lautet, dass sich vor Gericht niemand selbst belasten muss. Verweigert ein Angeklagter die Aussage, darf ihm das nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden.
Wer aber als Zeuge geladen ist und im Zusammenhang mit einem Verbrechen befragt wird, für das er bereits rechtskräftig verurteilt worden ist, für den gilt dies nicht.
Diese Frage war am Dienstagvormittag vor dem Amtsgericht in Ahaus von zentraler Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Ahausern vor, dass sie auf der Marihuanaplantage an der Tembrinkstraße gearbeitet haben sollen. Die vier am Dienstag geladenen Zeugen waren, so die Anklage, die Köpfe der Organisation und somit ihre Chefs. Bei der Razzia im vergangenen Jahr waren sie aufgeflogen, das Landgericht Münster verurteilte sie unlängst jeweils zu fünf Jahren Haft.
Nun erhoffte sich das Gericht von dem Quartett Auskünfte zu der Rolle, die die beiden Angeklagten in der Organisation gespielt haben sollen. Doch die Zeugen zeigten sich im Gegensatz zum Prozess vor dem Landgericht – wo sie ein Geständnis abgelegt hatten – wenig auskunftsfreudig. „Ich hatte bei keinem Zeugen heute den Eindruck, dass er sich bemüht hat, die Wahrheit zu sagen“, entfuhr es dem Richter nach den Vernehmungen.
Wer sind „Kurdi“ und „Tattoo“?
Letztlich geht es darum zu klären, ob und inwieweit die Angeklagten in den illegalen Anbau der Pflanzen verwickelt waren. Dabei helfen sollte umfangreiches Material aus der Telefonüberwachung, denn auf frischer Tat wurden die beiden Männer nicht ertappt. In den Protokollen ist unter anderem von „Kurdi“ und „Tattoo“ die Rede, hinter diesen Codenamen wähnt die Staatsanwaltschaft die beiden Männer, die sich selbst nicht zu den Vorwürfen einlassen wollten.
Nur handelt es sich dabei überhaupt um die Angeklagten? Das wollte der Richter wissen – biss damit bei den Zeugen aber auf Granit. Die Namen seien ihm nicht bekannt, auf der Plantage sei er nur einmal gewesen und habe einen leeren Karton abgeliefert.
Die GPS-Daten der Polizei sagten aber etwas anderes – das Geständnis vor dem Landgericht, aus dem der Richter zitierte, ebenso. Wie diese Unterschiede zustande kommen, wollte er schließlich wissen. Die Antwort überzeugte das Gericht nicht: „Gott hat es auf mich abgesehen.“
Der nächste Zeuge führte Erinnerungslücken an: „Ich weiß nicht einmal mehr, was ich gestern gegessen habe.“ Oder: „Ich habe Kinder, ich will keine Probleme.“ Ein anderer wiederum habe lediglich von einem Angeklagten Pyjamas kaufen wollen. Und: „Das hier ist eine Demokratie, da darf man nichts sagen.“
Das sah der zunehmend genervte Richter anders: „Nein, hier nicht“, entgegnete er. Die Zeugen müssten Aussagen, da sie bereits in der Sache verurteilt worden seien. Und er machte eindringlich darauf aufmerksam, dass es sich sonst um eine Falschaussage handeln könnte. Die wiederum könnte Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen, beispielsweise zusätzliche Haftzeit oder die Rücknahme des offenen Vollzugs, in dem sich einer der Zeugen bereits befindet.
Alles zurück auf Los
Schlussendlich wurde auch dem Richter deutlich, dass das ursprünglich für zwei Tage angesetzte Verfahren größer aufgezogen werden muss. „Ich habe hier schonmal 18 Verhandlungstage gehabt“, erinnerte er. „Warum nicht nochmal?“
Den Zeugen stellte er in Aussicht, dass sie nochmals vorgeladen würden und empfahl ihnen, das Schweigen vor Gericht mit ihrem Rechtsbeistand zu besprechen. Im kommenden Jahr werden zudem die umfangreichen Telefon-Mitschnitte der Polizei im Gericht vorgespielt und übersetzt werden.