Die Ausrede des Angeklagten, zur Tatzeit stark angetrunken gewesen zu sein, ließ der Richter nicht gelten. Im Gegenteil: Die Tat sei besonders gut geplant gewesen.

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Richter: „Betrunken macht man blöde Dinge, nicht so kluge wie Sie"

rnAmtsgericht

Er sei angetrunken gewesen, der Diebstahl keine Absicht. Das nahm der Richter am Amtsgericht einem 51-Jährigen aus Ahaus nicht ab. Jetzt wird der Einkauf für diesen im Markt richtig teuer.

Ahaus

, 18.08.2020, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Er gab den Diebstahl zwar zu, er sei aber keine Absicht gewesen: „Ich war angetrunken.“ Das nahm der zuständige Richter am Amtsgericht dem 51-Jährigen nicht ab. Der in Ahaus wohnhafte Mann muss wegen Diebstahls von Lebensmitteln aus einem Supermarkt in Höhe von knapp 75 Euro nun das gut Neunfache an Geldstrafe zahlen.

Im November 2019 hatte der Angeklagte im Markt seine Waren eingesammelt. Dabei hatte der Hausdetektiv bemerkt, dass der Mann die Waren zunächst im Einkaufswagen gehortet hatte, von diesen allerdings nur ein Bruchteil auf das Kassenband gelangt war. In Summe Waren im Wert von nur knapp sieben Euro.

„Also bat ich ihn, seine Tasche zu öffnen“, erklärte der als Zeuge geladene Detektiv. Die Tasche hatte zwei Fächer, in dem verschlossenen unteren Fach befanden sich die restlichen Waren. „Er hat die Tat zunächst noch bestritten – sie dann aber zugegeben“, so der Zeuge. Einen „angetrunkenen Zustand“ des Angeklagten habe er nicht ausmachen können.

Diebstahl hat eine Vorgeschichte

Reichlich Schnaps und Bier will der Mann an diesem Tage zu sich genommen habe, sein Sohn habe seinen 13. Geburtstag gehabt. Mit dem Hinweis auf die Tatzeit 13.40 Uhr stellte der Richter diese Aussage erstmals infrage. Des Weiteren bestärkten zwei bestehende Registereinträge, die unter anderem wegen Diebstahls bestanden, den Vorsatz.

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In ihrem Plädoyer hielt die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von einem Monat, ausgesetzt auf zwei Jahre auf Bewährung, für angemessen. Die „Nicht-Absicht“ sei unglaubwürdig, Geständnis und Zeugenaussage hätten den Sachverhalt laut Anklage bestätigt. „Die Geldstrafen bisher sind scheinbar ohne Wirkung geblieben“, sagte sie. Zudem sollten dem Angeklagten 20 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt werden.

Der Angeklagte bat in seinem letzten Wort darum, von einer Freiheitsstrafe abzusehen, da sonst „alles zusammenbreche“: „Ich muss für meine kranke Frau da sein, ich mache es auch nicht mehr.“

„Sie haben sogar extrem logisch gehandelt"

Der Richter beließ es dann bei 70 Tagessätzen zu 10 Euro. Objektiv habe der Angeklagte die Tat eingeräumt, subjektiv sei diese aus klarer Absicht vorgenommen worden: „Sie haben sogar extrem logisch gehandelt, zum Beispiel nur die günstigen Waren aufs Band gelegt.“ Und: „Betrunken macht man blöde Dinge und nicht so kluge wie sie.“

Zugute hielt er dem Mann das „halbe Geständnis“ und den Umstand, dass dem Markt kein Schaden entstanden ist. Allerdings fielen die Vorgeschichte, die Abgebrühtheit und die schnelle Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht. „Beim nächsten Mal wird es nicht mehr bei einer Geldstrafe bleiben. Zeigen sie, dass Sie es kapiert haben – zum Wohle Ihrer Familie.“