In der Corona-Zeit haben sich digitale Ratssitzungen bewährt.  Sobald es zertifizierte Softwarelösungen für Hybride Sitzungen einschließlich der Abstimmungen gibt, wird sich die Stadt Ahaus damit beschäftigen, erklärt Thomas Spieker.

In der Corona-Zeit haben sich digitale Ratssitzungen bewährt. Sobald es zertifizierte Softwarelösungen für hybride Sitzungen einschließlich der Abstimmungen gibt, wird sich die Stadt Ahaus damit beschäftigen, erklärt Thomas Spieker. © Stadt Ahaus/Schley

Ratssitzungen von zuhause aus: In Ahaus könnte das bald Praxis werden

rnDigitale Sitzungen

Liveübertragungen von Ratssitzungen kennen die Ahauser bereits seit der Corona-Krise. Künftig könnte es auch Erleichterungen für die Lokalpolitiker geben: digitale oder hybride Sitzungen.

Ahaus

, 26.09.2022, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Mit dem Livestreaming von Ratssitzungen genießt die Stadt Ahaus ein Alleinstellungsmerkmal im Kreis Borken. Immer noch. Bald könnte der nächste Baustein gesetzt werden: digitale oder hybride Sitzungen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist geschaffen. Deshalb hatte die CDU-Fraktion auch einen Antrag an die Verwaltung gestellt, die Umsetzung zu prüfen. Das Problem: Es fehlt noch an entsprechenden zertifizierten Softwarelösungen.

Vorweg das Ergebnis der jüngsten Hauptausschusssitzung: Sobald diese Softwarelösungen für die Videoübertragung und Abstimmung bei digitalen und hybriden Sitzungen zertifiziert sind und für den Einsatz bei der Stadt Ahaus infrage kommen, wird die Verwaltung hierüber erneut in den politischen Gremien berichten. Dann kann auch über eine Einführung abgestimmt werden.

Jetzt lesen

Die rechtliche Basis liefert das „Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“, welches das Land NRW im April beschlossen hat. Demnach ist in besonderen Ausnahmefällen die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien durch digitale Sitzungen auch über einen längeren Zeitraum hinweg sicherzustellen.

Zertifizierte Softwarelösungen fehlen noch

Darüber hinaus regelt §58a der Gemeindeordnung NRW, dass in der Hauptsatzung bestimmt werden kann, dass Ausschüsse des Rates auch außerhalb der besonderen Ausnahmefälle hybride Sitzungen durchführen dürfen.

Hier sieht Thomas Spieker, Chief Digital Designer bei der Stadt Ahaus, eine besondere Chance: „Unsere Idee ist eine Umsetzung unabhängig von Krisen.“ Auch im Sinne der Stärkung des Ehrenamts, das die Lokalpolitiker ausübten. Die Teilnahme quasi „von unterwegs“ sei in vielen Dingen eine Erleichterung.

Natürlich nicht bei entscheidenden Sitzungen – „Oftmals ist die Präsenz wichtig und unabdingbar“. Ausgenommen von dieser Regelung sind übrigens die herausgehobenen kommunalen Pflichtausschüsse, denen gesetzlich besondere Aufgaben zugewiesen sind: zum Beispiel der Hauptausschuss.

Jetzt lesen

Zum Vorgehen: Bei einer digitalen Sitzung nehmen alle Gremienmitglieder ohne persönliche Anwesenheit am Sitzungsort unter Einsatz technischer Hilfsmittel durch zeitgleiche Bild-Ton-Übertragung an der Sitzung teil. Bei einer hybriden Sitzung nehmen Gremienmitglieder teils persönlich und teils ohne persönliche Anwesenheit an der Sitzung teil, während die Sitzungsleitung am Sitzungsort anwesend ist. Über allem steht natürlich, dass die Öffentlichkeit in den öffentlichen Teilen der Sitzungen gewahrt werden muss.

Technik im Ahauser Ratssaal ist bereits vorhanden

Eine ähnliche Entwicklung prüfen bekanntlich auch einige Gerichte in der Region in puncto digitaler/hybrider Gerichtsverhandlungen. So sollen sich künftig zum Beispiel Verteidiger oder Gutachter von außerhalb zuschalten können. So können mitunter enorme Fahrstrecken bei verhältnismäßig geringem zu erwartenden Strafmaß vermieden werden.

Jetzt lesen

Bislang existiert für Kommunen aber eben keine zertifizierte Softwarelösung, die unter den bislang formulierten Anforderungen sowohl Videokonferenzsystem als auch Abstimmungssystem in sich vereinigt. Die Stadt Ahaus hat laut Sitzungsvorlage eine Anfrage an den Hersteller „ihres“ Ratsinformationssystems Session, die Firma Somacoss, bereits gestellt. „Dort wird derzeit ein Tool für die Anwendung für Hybrid- und Online-Sitzungen entwickelt, welches auch eine digitale Abstimmung ermöglicht“, erklärt Thomas Spieker auf Nachfrage.

Ahaus verfügt dabei über einen wichtigen Vorteil: Im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden sowie der Kreisverwaltung ist die Videoübertragung von Sitzungen eben schon geübte Praxis, die Technik im Ratssaal bereits vorhanden.

Schlagworte: