Projekte und Baumaßnahmen der Stadt Ahaus werden nach einer festgelegten Prioritätenliste angegangen. Das hat der Rat der Stadt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen beschlossen, wie die Stadt in einer Pressemitteilung informiert. Dabei gelten für den Bereich Immobilienwirtschaft drei Prioritätskategorien.
Priorität 1: Maßnahmen, die 2023 durchgeführt werden müssen, weil sie bereits begonnen wurden, sie technisch und/oder sicherheitsmäßig zwingend sind, eine rechtliche Verpflichtung besteht, dringende Bedarfe festgestellt worden sind oder es sich um eine befristete Fördermaßnahme handelt.
Wünschenswerte Maßnahmen
Priorität 2: Maßnahmen, die nicht zwingend 2023 durchgeführt werden müssen, weil keine sicherheitstechnische dringliche Notwendigkeit besteht oder auch dringende Bedarfe nicht festgestellt sind.
Priorität 3: Maßnahmen, die nicht zwingend durchgeführt werden müssen, weil es keine sicherheitstechnische Notwendigkeit gibt oder keinen notwendigen Bedarf. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die allein „wünschenswert“ sind, so die Stadt weiter.
Umbau und Erneuerung
Unter Priorität 1 fallen zum Beispiel die Erneuerung der WC-Anlagen einschließlich Elektrotechnik am Finanzamt Ahaus, der Umbau bereits erworbener Flüchtlingsunterkünfte, der Neubau der Kita Wilde Wiese in Alstätte, die Erneuerung und Erweiterung der Overberg-, der Josef- und der Aabachschule oder auch der Neubau der Mensa am Josef-Cardijn-Haus.
Für die Erstellung, aber auch den Betrieb aller städtischen Gebäude (Ausnahme: Bäder- und Abwasserbetrieb) ist bei der Stadt Ahaus der Fachbereich Immobilienwirtschaft zuständig. Dies umfasst sowohl Neu- und Umbau und auch alle Unterhaltungsmaßnahmen, aber auch den laufenden Betrieb der 115 Gebäude.
Personalressourcen gefordert
„Zusätzlich muss der Fachbereich laufend die Verkehrssicherungspflicht einschließlich der Wartung von Anlagen et cetera all dieser Gebäude sicherstellen. Dies erfordert bereits einen hohen Anteil der vorhandenen personellen Ressourcen“, gibt die Stadt zu bedenken.
Aufgrund der Vielzahl der Projekte und Maßnahmen in Verbindung mit den begrenzten finanziellen, insbesondere aber auch den begrenzten personellen Ressourcen, muss eine Priorisierung durchgeführt werden, heißt es weiter.
Mehr Sicherheit für Radfahrer
Ähnlich sieht es im Fachbereich Tiefbau der Stadt aus. Auch hier müssen Maßnahmen priorisiert werden. Mit dem Beschluss des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes wurde die Verwaltung beauftragt, zur Steigerung von Attraktivität, Fahrkomfort und Verkehrssicherheit mindestens 80 Prozent der Maßnahmen bis 2030 umzusetzen.
„Hieran orientiert und unter dem Gesichtspunkt der Umwelt- und Klimarelevanz werden die Aufgaben zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes vorrangig umgesetzt und bei der Bewertung von Prioritäten vorweg gestellt“, so die Stadtverwaltung.
Abwasserbeseitigungskonzept
Zum Beispiel wird die Erneuerung der Lärmschutzwand an der Parallelstraße fortgeführt. Kanalerneuerungsmaßnahmen, die Erneuerung des Abwasserpumpwerks Wüllen sowie die Regenkläranlagen „Am Sunderhues Esch“, am Gewerbegebiet Eichenallee und am Gewerbegebiet Harmate ergeben sich aus dem Abwasserbeseitigungskonzept.
Wegen bewilligter Fördermittel sollen beispielsweise die Baumaßnahmen an der Innenstadt-Tangente und am Mehrgenerationenplatz in Alstätte umgesetzt werden. Vor der Erschließung neuer Baugebiete gibt die Priorisierung den Endausbau in den vorhandenen Wohngebieten vor, da dort die Anlieger die Erschließungskosten bereits gezahlt haben, heißt es abschließend.
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