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Phishing-Daten für größere Einkäufe in drei Ahauser Tankstellen genutzt
Computer-Betrug
Mit den gestohlenen Daten einer Kreditkarte haben zwei Männer an drei Tankstellen in Ahaus eingekauft. An die Kontodaten soll ein Mittelsmann in Marokko über eine Phishing-Mail gekommen sein.
Schon fast gebetsmühlenartig wiederholte einer der Angeklagten vor dem Ahauser Amtsgericht seine Geschichte. Egal, was die Richterin fragte, der Dolmetscher übersetzt immer ähnliche Antworten, ohne dass der Angeklagte auf die Fragen der Richterin einging.
Die beiden 22 und 30 Jahre alten Angeklagten machten es der Richterin sehr schwer, Antworten auf ihre Nachfragen zu erhalten. Gerade bei Fragen an den 30-jährigen Ahauser drehten sich die Antworten im Kreis.
In drei Tankstellen eingekauft
Die beiden Angeklagten hatten am 21. August 2020 in drei Ahauser Tankstellen eingekauft. Von der Stange Zigaretten bis zu Amazon-Gutscheinen reichte das Spektrum. Außerdem bestellten sie online eine Fritteuse für fast 4.300 Euro.
Die Zahlungen erledigten die beiden Angeklagten mit dem Handy. Die Beträge wurden laut Staatsanwaltschaft vom Kreditkartenkonto einer unbeteiligten Frau abgebucht.
Wie die Vertreterin der Anklage ausführte, wurden die Kontodaten mittels einer sogenannten Phishing-Mail abgegriffen. Glück für die Frau: Die Abbuchung für die Fritteuse konnte sie stoppen. Allerdings bleibt ihr ein Minus von 1.555 Euro auf dem Konto, über das die beiden Angeklagten eingekauft haben.
Anklage lautete „Computerbetrug“
Computerbetrug lautete die Anklage gegen die beiden Angeklagten, den 30-jährigen Ahauser und einen 22-Jährigen aus Metelen. Gegen letzteren laufen weitere Ermittlungsverfahren anderer Staatsanwaltschaften, ließ die Richterin beim Prozess vor dem Ahauser Amtsgericht durchblicken.
Er sei völlig überrascht gewesen, als die Polizei gegen ihn ermittelte, schilderte der Ahauser. „Ich wusste nicht, worum es geht.“ Dem Gericht schilderte er dann, wie er im August mit seinem Komplizen auf Einkaufstour in Tankstellen an der Bahnhofstraße und an der Wüllener Straße ging.
Er kaufte unter anderem mehrere Amazon-Gutscheine für 100 Euro, der Metelener bezahlte diese per Handy mit den gestohlenen Kreditkartendaten. Anschließend ließ er sich von dem Ahauser 80 Euro für den einzelnen Gutschein ausbezahlen.
Der hatte damit 20 Euro bei jedem Gutschein „gespart“. Der 22-Jährige habe angeboten „für mich Sachen zu kaufen, immer 10 bis 20 Euro weniger als der tatsächliche Preis“, schilderte der Ahauser.
Gedanken, warum der Metelener neue Sachen mit so einem Verlust verkaufe, wollte sich der Angeklagte nicht gemacht haben. „Ich wusste nicht, dass da irgendetwas nicht stimmt“, beteuerte er seine Ahnungslosigkeit.
Mittelsmann aus Marokko übermittelte Kreditkartendaten
Der Metelener berichtete, dass er die Kreditkartendaten von einem mittlerweile aus Deutschland nach Marokko abgeschobenen Bekannten erhalten hatte. Diesem habe er nach den Einkäufen Geld und auch Amazon-Gutscheine zugeschickt. Man habe 50/50 gemacht.
„Was haben Sie sich dabei gedacht, dass Sie etwas kaufen und nicht den vollen Preis dafür zahlen müssen?“ Eine Frage, die von der Richterin mehrfach an den Ahauser gestellt wurde. Der wiederholte jeweils seine zuvor schon gemachten Schilderungen und gab sich betont ahnungslos.
Gegen Ende der Beweisaufnahme erklärte der Anwalt des 22-Jährigen, dass er bisher nur gehört habe, dass die Angeklagten Waren gekauft und mit dem Handy bezahlt hätten. „Mehr haben wir nicht gehört, das ist nicht strafbar“, so der Anwalt. Keiner der Angeklagten habe eingeräumt, dass er gewusst habe, dass die Waren mit gestohlenen Daten einer Phishing-Aktion gekauft wurden.
Um mehr Licht ins Dunkel zu bringen, will die Richterin bei einem Fortsetzungstermin weitere Zeugen hören. Bis dahin soll auch versucht werden, Informationen über den Mittelsmann der Angeklagten in Marokko auszuwerten.
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