Persönliche Beratung nicht digitalisierbar Welche Anträge es in Ahaus nicht online gibt

Persönliche Beratung ist bei der Stadt Ahaus nicht digitalisierbar
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In unserer Serie werfen wir einen Blick auf das Onlinezugangsgesetz. Die Stadt Ahaus versucht, alle möglichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu digitalisieren. So können sie bereits online die Hundesteuer anmelden oder eine größere Mülltonne bestellen.

Komplizierter ist es, wenn die Anliegen durch mehrere Bereiche laufen, wie zum Beispiel bei Bauanträgen. Da sind komplexere Prozesse notwendig, die nicht komplett auf eine Internet-Kommunikation ausgelagert sind. Noch schwieriger sind Dienstleistungen, die erst gar nicht digital bearbeitet werden können oder dürfen.

Persönliche Begegnung

Dazu zählt zum Beispiel die Beantragung eines Personalausweises. Dabei handelt es sich um einen Antrag, der ein persönliches Erscheinen notwendig macht, erklärt Thomas Spieker, Chief Digital Officer der Stadt Ahaus. Es muss zum Beispiel ein Foto eingereicht oder der Fingerabdruck gescannt werden.

„Andere Dienstleistungen wären technisch möglich, sind aber nicht so relevant. Gerade bei Leistungen mit einem hohen persönlichen Beratungsbedarf oder extrem unterschiedlichen Sachverhalten „lohnt“ sich ein digitaler Prozess nicht wirklich. Insbesondere Beratungsgespräche im Jugendamt (z.B. bei Adoptionen, Beistandschaften aber auch andere Sozialleistungen) sollten auch in Zukunft persönlich ablaufen“, führt Spieker aus.

Dazu zähle auch der Prozess einer Heirat. Der persönliche Kontakt zu den Ahauserinnen und Ahausern steht bei vielen Leistungen trotz Digitalisierung im Fokus.

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