Das Onlinezugangsgesetz sollte dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger in Ahaus Dienstleistungen der Stadt einfach online in Anspruch nehmen können. Die Stadt Ahaus weitet ihr Angebot stetig aus, jedoch können nicht alle Angebote komplett digital umgesetzt werden.
In unserer Serie schauen wir uns an, wie die Kommune das Gesetz konkret realisiert. In der letzten Folge ging es um einfache Dienstleistungen, die ohne großen Aufwand online von zuhause erledigt werden können.
Komplexe Dienstleistungen
„Es gibt weitere Dienstleistungen, die häufig auch auf Weisung von Bund und Land erfüllt werden und komplexer sind. Dazu zähle ich beispielsweise die Baugenehmigung, die Beantragung von Sozialleistung (SGB II als Beispiel). Auch die Anmeldung bei einer KiTa gehört dazu“, erklärt Thomas Spieker, Chief Digital Officer der Stadt Ahaus.
Jedes Verfahren erfordert einen gesonderten Prozess. „Bei der Bauordnung beispielsweise sind mehrere Stellen (z.B. Naturschutzorganisation, andere Behörden, Architekten) beteiligt, sodass die Kommunikationsstruktur nicht so einfach digital abgebildet werden kann“, beschreibt Spieker das Problem. Sobald mehrere Instanzen beteiligt sind, können die Anliegen nicht allein über die Stadt Ahaus abgewickelt werden.
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Online-Anträge, Ummelden und Co.: Welche Behördengänge können Ahauser digital erledigen?