Neues Wohngeld stellt Stadt Ahaus vor Herausforderungen „Schier unlösbare Aufgabe“

Neues Wohngeld stellt Stadt vor „schier unlösbare Aufgabe“
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Viele Faktoren - darunter der Krieg in der Ukraine - haben zuletzt dafür gesorgt, dass die Preise für Energie und Lebensmittel drastisch gestiegen sind. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass die Inflation im Jahresdurchschnitt 2022 voraussichtlich bei 7,9 Prozent liegen wird. Aufgrund dessen hat die Bundesregierung beschlossen, einkommensschwache Haushalte mit dem „Wohngeld Plus“-Gesetz zu unterstützen.

Im Groben beinhaltet die seit Jahresbeginn gültige Reform, dass die berechtigten Haushalte mehr Geld bekommen. Außerdem können mehr Menschen Wohngeld erhalten. Die Bundesregierung schätzt die Zahl der berechtigten Haushalte ab 2023 auf rund zwei Millionen. Zuvor waren es noch 600.000.

Anspruch entscheidet sich im Einzelfall

Was in Berlin beschlossen worden ist, hat somit auch Auswirkungen auf die Menschen in Ahaus. Grundsätzlich gilt, dass Mieter das Wohngeld als Zuschuss und Eigentümer das Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen können, sofern sie den Wohnraum selber nutzen. Ob jemand tatsächlich Anspruch hat, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab.

Dazu zählen beispielsweise Haushaltsgröße sowie die Höhe von Einkommen und Miete. Rechenbeispiele hat die Regierung auf ihrer Internetseite zusammengefasst. Lediglich Empfänger von Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und Grundsicherung im Alter haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Gleiches gilt bei Erwerbsminderung.

Die Ausweitung des Wohngeldes bedeutet zudem einen Mehraufwand für die Stadtverwaltung Ahaus. Seien nach altem Wohngeldrecht im Schnitt 300 Haushalte anspruchsberechtigt, könne diese Zahl nun auf etwa 900 Haushalte steigen, so Stadtsprecher Stefan Hilbring auf Anfrage. Die Stadt geht somit von einer Verdreifachung der wohngeldberechtigten Haushalte aus. Bislang würden circa 50 Neuanträge vorliegen. „Die Zahl steigt wie erwartet aber grade täglich“, so Hilbring.

Das Rathaus der Stadt Ahaus
Im Rathaus der Stadt Ahaus rechnet man mit einem höheren Andrang aufgrund der neuen Wohngeld-Regelung. © Archiv

Stadt sieht hohen Informationsbedarf

Derzeit gebe es deswegen „einen sehr hohen Informationsbedarf bei den Bürgerinnen und Bürgern mit einer Vielzahl an telefonischen Anfragen und persönlichen Vorsprachen.“ Da nur etwa vier Wochen zwischen der Gesetzesverabschiedung Ende November 2022 und dem Wirksamwerden zum Jahresbeginn 2023 gelegen hätten, stünden „alle Wohngeldstellen vor einer schier unlösbaren Aufgabe“, so Hilbring.

Helfen soll daher mehr Personal. Dieses sei zur Bearbeitung der erwarteten Aufträge „kurzfristig verdoppelt“ worden, befinde sich aber noch in der Einarbeitung. Entlasten soll die Stadt vor allem das Onlineangebot zum Thema (www.stadt-ahaus.de). Zu finden sind dort ausführliche Informationen. Auch eine Onlinebeantragung des Wohngeldes ist möglich. Wenn zudem alle dazu erforderlichen Belege direkt und vollständig hochgeladen würden, könne die Bearbeitungszeit möglichst gering gehalten werden.

Probleme bereite laut Hilbring zudem die noch nicht fertiggestellte Bearbeitungssoftware, die der Landesbetrieb IT-NRW programmiere. Diese stehe frühestens im April zur Verfügung. Hilbring: „Neue Wohngeldanträge können damit zwar eingegeben und bearbeitet werden, eine endgültige Bewilligung und Auszahlung wird aber bis voraussichtlich Mitte April nicht möglich sein.“ In „besonders begründeten Einzelfällen“ suche die Verwaltung allerdings nach Lösungen.

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