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Neues Kontaktverbot: Polizei und Ordnungsamt Ahaus wollen im Ernstfall hart durchgreifen
Coronavirus
Treffen von mehr als zwei Personen sind ab sofort verboten. Auch in Ahaus beginnen nun die Kontrollen im öffentlichen Raum. Bei Verstoß droht eine hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.
Keine generelle Ausgangssperre, aber ein scharfes Kontaktverbot, welches Ahaus Bürgermeisterin Karola Voß als „einschneidende Maßnahme“ bezeichnet. Das ist es, worauf sich Bund und Länder am Sonntagnachmittag verständigt haben. In NRW gilt seit Montag, 23. März, 0 Uhr, eine neue Rechtsverordnung. Wenn sich mehr als zwei Menschen treffen, ist das verboten – es sei denn, diese Menschen leben gemeinsam in einer Wohnung, sind „in direkter Linie“ miteinander verwandt oder der eine muss die anderen betreuen.
Umgesetzt und kontrolliert werden muss das vor Ort. In Ahaus teilen sich die Aufgabe die Mitarbeiter des Ordnungsamts und Streifenbeamte der Polizei. Noch gibt es allerdings keine feste Zuordnung, wer für welchen Bereich zuständig ist, erklärte Polizeipressesprecher Frank Rentmeister am Montag auf Nachfrage: „Die neuen Regeln wurden erst gestern verfügt. Solche Absprachen brauchen organisatorische Vorbereitung.“ Erste Kontrollen finden aber bereits statt.
Noch keine feste Zuordnung
„Die Beamten werden im öffentlichen Raum unterwegs sein und vor allem die Orte kontrollieren, an denen Menschen im Regelfall zusammenkommen: Plätze, Parks, Innenstadt“, so Rentmeister. Die Polizei hat für die Kontrolle der neuen Corona-Regeln extra Mitarbeiter mobilisiert. Da zum Beispiel alle Fortbildungen abgesagt wurden, sind Kapazitäten dafür frei.
„Wir wollen Präsenz zeigen und konsequent durchgreifen, falls es zu Zusammenkünften von mehr als zwei Personen kommen sollte“, erklärt der Polizeipressesprecher. Aber nicht nur das neue Kontaktverbot soll kontrolliert werden. „Wir werden auch schauen, ob zum Beispiel Restaurants, Bars oder Sportvereine sich an die Bestimmungen halten. Unsere Aufgabe ist die Überwachung sämtlicher Beschränkungsmaßnahmen“, so Rentmeister.
Polizei wird vom Ordnungsamt Ahaus unterstützt
Unterstützt wird die Polizei dabei vom Ordnungsamt. Von der Stadt Ahaus heißt es ebenfalls, dass die Kontrollen an öffentlichen Orten bereits in vollem Gang sind. „Es gab einige leichte Verstöße, zum Beispiel zu geringer Abstand zwischen Personen. Hier wurden die Personen ermahnt, im Wiederholungsfall wird das aber geahndet“, erklärt Stefan Hilbring von der Pressestelle der Stadt Ahaus.
Das Ordnungsamt lege sein Augenmerk unter anderem auf Imbisse, Spielplätze, bekannte Versammlungsplätze und auf Einzelhandelsbetriebe, die vom Öffnungsverbot betroffen sind. Anders als in anderen Städten wird das Ordnungsamt aber vorerst nicht personell aufgerüstet. Das könnte sich aber schnell ändern, wie Stefan Hilbring erklärt: „Sollten die Aufgaben weiter zunehmen und sich die Krisensituation verschärfen, müsste der Personalbedarf neu bewertet und gegebenenfalls ausgeweitet werden.“
Geldbuße oder Freiheitsstrafe drohen
Doch was passiert eigentlich, wenn es zu Verstößen gegen das Kontaktverbot kommt? Das Land NRW hat seinen Städten und Gemeinden vorgegeben: Die Geldbußen gegen Verstöße sollen „auf mindestens 200 Euro festgesetzt“ werden, maximal sogar 25.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren nach sich ziehen.
Frank Rentmeister erklärt dazu: „Sollte es zu Verstößen kommen, werden wir Anzeigen anfertigen. Wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ist die Stadt zuständig. Ist es gar eine Straftat, wird die Staatsanwaltschaft aktiv.“
Bei der Stadt Ahaus hofft man, nicht die schweren Geschützen auffahren zu müssen, wie Stefan Hilbring erklärt: „Die Kommunen sind angehalten, mindestens 200 Euro Geldbuße zu verhängen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes appellieren bei leichten und unabsichtlichen Verstößen aber zunächst an die Vernunft und Einsicht der Betroffenen.“
NEUE NRW-VERORDNUNG: NICHT ALLES IST VERBOTEN
In manchen Situationen dürfen mehr als zwei Menschen aufeinandertreffen, wenn auch mit Abstand. Etwa bei beruflichen Terminen, bei Prüfungen oder wenn es betreuungsrelevant ist, also beispielsweise in den Not-Kitas. Dafür gilt ab sofort und mindestens bis Auslaufen der NRW-Rechtsverordnung am 20. April: Frisöre müssen schließen. Baumärkte dürfen nur öffnen, wenn sie ihr Personal schützen und für ausreichend Abstand sorgen können. Restaurants müssen schließen und dürfen höchstens Außer-Haus-Verkauf anbieten, wenn die Speisen nicht vor Ort gegessen werden.1991 in Ahaus geboren, in Münster studiert, seit April 2016 bei Lensing Media. Mag es, Menschen in den Fokus zu rücken, die sonst im Verborgenen agieren.
