
© Till Goerke
Nach Prügelattacke auf Polizisten: Urteil gegen Ahauser (55) gefallen
Polizeieinsatz vor Gericht
Die Beweislast war erdrückend. Ein Video belegt, wie ein Ahauser (55) im Mai 2020 bei einem Polizeieinsatz auf einen der Beamten eingeprügelt hat. Jetzt wurde der 55-Jährige verurteilt.
Hämatome, Abschürfungen, Kratzer, eine Narbe und eine dicke Schwellung – die Fotos sprechen eine eindeutige Sprache: Die Folgen für einen Polizeibeamten nach der Prügelei mit einem 55-jährigen Ahauser zu nächtlicher Stunde im Mai 2020 waren gravierend. Für diese Prügelattacke wurde der Ahauser jetzt von der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Münster verurteilt.
Es war jener abgekoppelte Prozess, der ursprünglich mal dem Mammutprozess gegen drei Ahauser (18/24/26) wegen diverser Gewalteskapaden anhing. Zur Erinnerung: Gegen 1 Uhr nachts am 20. Mai 2020 gerieten die Söhne (24/26) des nun verurteilten Mannes in der Nähe der Stadtbibliothek in eine gewaltsame Auseinandersetzung mit der Polizei.
Vater will Sohn „helfen“
Die Fäuste flogen, die Polizei setzte Pfefferspray und Schlagstock ein, es entwickelte sich ein Tumult mit etwa 20 Personen. Darunter acht Polizeibeamte und eben der 55-Jährige. Dieser habe, so schilderte es die Verteidigerin, angesichts der Tatsache, dass einer seine Söhne von den Polizeibeamten traktiert wurde, diesem zur Hilfe eilen wollen.
Die Folge: Der 55-Jährige schlug einem der Polizisten in den Nacken und zerrte ihn in der nachfolgenden handgreiflichen Auseinandersetzung zu Boden, ehe er von weiteren Beamten mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt wurde.
Video belegt Ausmaß der Gewalt
Ein neben den Fotos der Verletzungen in die Beweisaufnahme eingeführtes Video, das eine Privatperson in besagter Nacht aufnahm, belegt die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft: gemeinschaftlich tätlicher Angriff auf einen Polizeibeamten in einem besonders schweren Fall.
Gut ist auf dem Video zu erkennen, wie sich der 55-Jährige mit dem Polizeibeamten prügelt und diesen mit einem Griff in die Weste mit zu Boden reißt. „Das war eine sehr aggressive Situation und ein massiver Angriff“, so der Staatsanwalt. Infolge des Sturzes musste der Polizeibeamte mehrfach operiert werden und war zudem wochenlang krankgeschrieben.
Es gibt kein Geständnis
Angeblich will sich der 55-Jährige nach der Festnahme und auf dem Weg zur Wache noch im Streifenwagen für sein Verhalten entschuldigt haben. Zumindest sagte er dies in gebrochenem Deutsch auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters.
Es waren die einzigen Worte, die der Ahauser von sich gab. Übrigens gab es trotz erdrückender Video-Beweislast kein Geständnis oder erkennbar gezeigte Reue während der Verhandlung. Selbst auf sein Schlusswort verzichtete der Mann. Schlussendlich hörte er sich regungslos mit gefalteten Händen und in sich zusammengesunken den Urteilsspruch an.
Gericht folgt der Staatsanwaltschaft
Zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 1200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung in Mainz lautete das Urteil. Damit folgte das Gericht bis auf eine Differenz von 300 Euro der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Bewährungszeitraum beträgt zwei Jahre. Die Verteidigerin hatte eine Bewährungsstrafe im niedrigen einstelligen Bereich gefordert.
„Für Sie spricht, dass Sie bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind“, richtete sich der Richter in der Urteilsbegründung an den 55-Jährigen. „Ich rate Ihnen aber eindringlich, sich gewissenhaft an die Auflagen zu halten, ansonsten sehen wir uns hier wieder.“
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
