Mutter bricht in Tränen aus

Vierter Verhandlungstag im Mordprozess

Der Prozess gegen den 28-jährigen Mann aus Nigeria, der eine Flüchtlingshelferin aus Ahaus getötet haben soll, ging am Dienstag vor dem Landgericht Münster weiter. Erstmals war auch die Mutter der getöteten Studentin anwesend. Der Beschuldigte äußerte sich zwar nicht, doch sein ehemaliger Mitbewohner sagte aus.

AHAUS

von Von Klaus Möllers

, 12.09.2017, 18:41 Uhr / Lesedauer: 2 min

Zum letzten Mal sah er seine Schwester, als er einen Film im Fernsehen schaute. „Sie hat gefragt, warum ich sie nicht zum Mitgucken gerufen habe“, erinnerte sich der Bruder der getöteten Flüchtlingshelferin aus Ahaus. 

Kurz darauf, um 23.45 Uhr in der Nacht vom 10. auf den 11. Februar, verließ die Schwester noch einmal das Haus. Etwa um drei Uhr sei er wieder wach geworden: Der Familie wurde mitgeteilt, dass seiner Schwester etwas passiert ist. Er habe versucht, sie auf ihrem Handy zu erreichen, aber das war ausgestellt.

Während der Bruder am Zeugentisch aussagte, fing die Mutter auf der Nebenklagebank laut an zu weinen und wurde von ihren Angehörigen aus dem Saal gebracht. Die Mutter war, im Gegensatz zum Vater und Bruder des Opfers, zum ersten Mal beim Prozess anwesend.

Mitbewohner sagte aus

Auch am vierten Verhandlungstag blieb der mutmaßliche Täter, ein 28 Jahre alter Asylbewerber aus Nigeria, dabei, nichts zur Tat sagen zu wollen, wie sein Anwalt erklärte. Mehr Aufschluss über die Vorgeschichte gab allerdings sein ehemaliger Mitbewohner (20) in der Flüchtlingsunterkunft am Kalkbruch. Die 22-Jährige sei für ihn selbst „eine Freundin“ gewesen. Mit dem Angeklagten hingegen habe sie ein „sexuelles Verhältnis“ gehabt.

Offenbar sah die Studentin, die ein Praktikum in der Einrichtung absolvierte, in dem Angeklagten letztlich „nur einen Freund“, wie der 20-Jährige darlegte. Die Frau habe dann ein Verhältnis mit einem Bekannten des Zeugen angefangen, den er ihr auf einer Zugfahrt vorgestellt habe.Dieser Mann (32) wiederum erklärte im Zeugenstand, dass er zu der Zeit von seiner Frau und seinen Kindern getrennt gelebt habe. Eine feste Beziehung hätten weder die Studentin noch er selbst im Sinn gehabt. Von dem Verhältnis der 22-Jährigen zum Angeklagten habe er erst nach ihrem Tod erfahren. „Ich wusste nichts von ihm. So wie er wohl nichts von mir.“ Sie habe lediglich erzählt, dass ein Bewohner der Unterkunft „handgreiflich“ geworden sei. Er habe ihr geraten, die Polizei einzuschalten. Das habe sie aber wohl nicht getan.

Nebenjob gerade angetreten

Die junge Frau war Studentin der Sozialen Arbeit in Enschede und lebte mit ihrer Familie seit sieben Jahren in Ahaus. Am Tag des Verbrechens arbeitete sie morgens für ihr Praktikum und am frühen Abend erstmalig in einem neuen Nebenjob in einer Pizzeria, wo sie Anrufe für Bestellungen entgegennahm.

Eine Mitarbeiterin des Flüchtlingswohnheims hatte der Polizei nach der Tat den Hinweis gegeben, dass sich Blutspuren in dem Haus befänden, vor allem vor der Tür des Nigerianers, erklärte der Leiter der Mordkommission am Dienstag bei Gericht.

Identität genannt

Der Angeklagte hatte sich da bereits in Richtung Schweiz abgesetzt. „Er hat auf dem Vorplatz des Baseler Hauptbahnhofs Polizisten angesprochen, weil er einen neuen Asylantrag stellen wollte“, sagte der Kriminalist. Dabei nannte er seine richtige Identität und wurde wegen eines bereits existierenden internationalen Haftbefehls für den Schengen-Raum festgenommen.

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