Lockdown in Ahaus: Was bedeutet das für die städtischen Einrichtungen?

Coronavirus

Wegen des Lockdowns bleiben viele Türen in Ahaus in den kommenden Wochen geschlossen. Was bedeutet das im Detail? Eine Übersicht.

Ahaus

, 16.12.2020, 18:00 Uhr / Lesedauer: 3 min
Der Ahauser Wochenmarkt bleibt auch während des Lockdowns geöffnet. Vor Weihnachten sogar zweimal mit verlängerten Öffnungszeiten. Viele Geschäfte und die meisten Einrichtungen der Stadt werden aber geschlossen.

Der Ahauser Wochenmarkt bleibt auch während des Lockdowns geöffnet. Vor Weihnachten sogar zweimal mit verlängerten Öffnungszeiten. Viele Geschäfte und die meisten Einrichtungen der Stadt werden aber geschlossen. © Stephan Rape

Seit Mittwoch, 16. Dezember, befindet sich auch Ahaus im neuen Lockdown. Was bedeutet das für die Einrichtungen in der Stadt? Ein kurzer Überblick:

Viele Geschäfte in Ahaus müssen schließen. Was passiert mit dem Wochenmarkt?

Der Ahauser Wochenmarkt bleibt weiterhin geöffnet. Ein Direktausschank oder eine Speisenausgabe ist laut der Coronaschutzverordnung allerdings nicht möglich. Um die Besucherströme vor Weihnachten etwas zu entzerren, wurden die Öffnungszeiten ausgeweitet: Am Samstag, 19. Dezember, öffnet der Wochenmarkt von 8 bis 15 Uhr seine Stände. Am Mittwoch, 23. Dezember, stehen die Markthändler von 7 bis 15 Uhr auf dem Marktplatz bereit.
Und die anderen Geschäfte?
Alle Geschäfte, die keine Artikel des täglichen Bedarfs anbieten, müssen während des Lockdowns schließen. In Ahaus setzen viele Händler auf Onlineangebote und Lieferdienste. Ahaus Marketing und Touristik hat sie in der Ahaus-App zusammengefasst (www.ahaus.app/wlw).

Werden auch die Schulen und Kitas oder Angebote der Kindertagespflege geschlossen?

Nein, die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben geöffnet. Die Verwaltung appelliert aber dringend an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Schulen bleiben bis zum 18. Dezember geöffnet, allerdings wurde die Präsenzpflicht aufgehoben. Die Verwaltung betont jedoch, dass die Schulpflicht weiterhin bestehe und Unterricht stattfinde. Für die ersten bis siebten Klassen ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt. Ab der achten Klasse erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Der 21. und 22. Dezember sowie der 7. und 8. Januar sind unterrichtsfrei.

Welche Regelungen gilt für die Musikschule der Stadt Ahaus?

Nach den Regelungen der seit Mittwoch geltenden Coronaschutzverordnung in NRW ist der Musikschulunterricht in Präsenzform nicht gestattet. Die Musikschule biete bereits seit Montag (14. Dezember) ihren kompletten Unterricht online an. Vom 21. Dezember bis zum 10. Januar findet in Anlehnung an die Ferienregelung für Schulen kein Musikschulunterricht statt.

Was ist in der Stadthalle im Kulturquadrat Ahaus noch möglich?

Alle Konzerte und Aufführungen sowie öffentliche Veranstaltungen in der Stadthalle bleiben untersagt. Möglich bleiben als Ausnahme Einzelveranstaltungen, die von der Coronaschutzverordnung vorgesehen sind: Beispielsweise weil sie rechtlich vorgeschrieben sind, der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge dienen. Auch falls sie unaufschiebbar seien oder nicht in anderer Distanzform möglich seien, können sie durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise Sitzungen politischer Gremien. Der Kreistag kommt dort am Donnerstag, 17. Dezember, zusammen. Zwischen den Feiertagen (28. bis 31. Dezember) bleibt die Stadthalle in jedem Fall komplett geschlossen.

Können noch Bücher oder Medien in der Stadtbibliothek Ahaus ausgeliehen werden?

Die Stadtbibliothek Ahaus ist vom 16. Dezember bis mindestens zum 10. Januar für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen. Weiterhin möglich bleiben aber die digitalen Online-Angebote der Stadtbibliothek, wie z.B. Münsterload (muensterload.de) oder Munziger (www.munziger.de).

Auch Daniel Urmetzer, Leiter der Stadtbibliothek Ahaus, darf für Publikum nicht mehr öffnen. Nur noch digitale Ausleihen sind möglich. Hinter den Kulissen der Stadtbibliothek wird dennoch eine Weile weiter gearbeitet.

Auch Daniel Urmetzer, Leiter der Stadtbibliothek Ahaus, darf für Publikum nicht mehr öffnen. Nur noch digitale Ausleihen sind möglich. Hinter den Kulissen der Stadtbibliothek wird dennoch eine Weile weiter gearbeitet. © Stephan Rape

Was passiert mit den Sport- und Turnhallen?

Die Sport- und Turnhallen bleiben mindestens bis zum 10. Januar 2020 für alle sportlichen Aktivitäten geschlossen. Jeglicher Freizeit- und Amateursport ist nicht erlaubt.

Dürfen Spielplätze in der Stadt und den Ortsteilen noch genutzt werden?

Spielplätze bleiben offen. Nach der aktuellen Corona-
schutzverordnung gelten aber für alle Personen – außer für Kinder bis zum Schuleintritt – durchgängig die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern sowie eine Maskenpflicht. „Die Stadt Ahaus bittet alle Nutzerinnen und Nutzer unbedingt auf Einhaltung dieser wichtigen Hygienebestimmungen“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.

Jetzt lesen

Bleiben Jugendheime in Ahaus und den Ortsteilen geöffnet?

Nein. Die Aktivitäten und Treffs des Jugendwerks in den einzelnen Jugendheimen und im Jugendwerk selbst werden bis mindestens zum 10. Januar eingestellt.
Und die Verwaltung selbst? Wie sind Behördengänge noch möglich?
Das Rathaus hat ab sofort bis auf Weiteres die Türen für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Alle Angelegenheiten sollen telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. In besonders wichtigen Fällen können Termine für persönliche Gespräche vereinbart werden. Die Fachbereiche sind montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags zusätzlich von 14.30 bis 16.30 Uhr zu erreichen. Diese Sprechzeiten gelten vorübergehend auch für das Bürgerbüro. Das Bürgerbüro bietet zu diesen Zeiten außerdem für dringende Anliegen einen „Fensterservice“ an. Dort werden z.B. An- und Ummeldungen oder Anträge für dringend benötigte Personalausweise angenommen. Auch dafür müssen vorab telefonisch Termine vereinbart werden, Tel. (02561) 72777. So sollen Ansammlungen vor dem Fenster vermieden werden. Heiligabend und Silvester sind die Stadtverwaltung sowie das Bürgerbüro geschlossen.

Über allen Regelungen stehe auch in Ahaus die AHA-L-Formel. Darauf weist die Verwaltung in ihrer Pressemitteilung ausdrücklich hin: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen und regelmäßig lüften.