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Keine Reue gezeigt: Serien-Betrüger kommt trotzdem mit Bewährung davon
Nach Geständnis
Zwölf Fälle von Betrug, zwei falsche Eidesstattliche Versicherungen, einmal versuchter Betrug: Eigentlich sollte der Angeklagte ins Gefängnis – doch am Ende kam alles ganz anders.
Vor Gericht ist nicht immer alles nur schwarz und weiß. Richter müssen nicht nur ergründen, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Inwieweit steht eine Strafe im Verhältnis zur Tat? Ist ein Angeklagter geständig, zeigt er Reue, wie sieht sein Lebensumfeld aus?
Um solche Fragestellungen ging es auch am Donnerstag vor dem Landgericht in Münster. Der dort angeklagte Ahauser war 2019 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden, nach einem für hiesige Verhältnisse Mammutprozess mit 18 Verhandlungstagen. Zwölf Fälle von Betrug werden ihm zur Last gelegt, hinzu kommen zwei falsche Eidesstattliche Versicherungen und einmal versuchter Betrug.
Berufung nur gegen das Strafmaß
Dagegen ging der 56-Jährige in Berufung. Am Donnerstag jedenfalls beschränkte er diese auf die Rechtsfolgen. Bedeutet: Die Verteidigung akzeptiert das Urteil an sich, und fordert nur eine Korrektur des Strafmaßes. Im ersten Termin hatte die Richterin eine Strafe im bewährungsfähigen Rahmen in Aussicht gestellt – ein Geständnis vorausgesetzt, versteht sich. Und das lässt sich allein aus der Beschränkung der Berufung ableiten.
„Das bedeutet, dass Sie die Verantwortung für Ihre Taten übernehmen. Wollen sie dazu noch etwas sagen?“, fragte die Vorsitzende. Der Ahauser entgegnete: „Was soll ich dazu noch sagen? Ich will das auch abschließen hier heute.“ Wie es dazu gekommen sei, wollte die Richterin weiter wissen. „Ich war damals selbst Opfer", kam die Antwort, bei der es selbst der Verteidigung zu bunt wurde. „Jetzt lassen Sie das mal!“, zischte einer der beiden Anwälte seinen Mandanten an.
Am Ende forderten die Rechtsbeistände eine Bewährungsstrafe. Es habe sich nicht um kriminelle Energie, sondern um eine „Laissez-faire-Einstellung“ des Angeklagten gehandelt. Die Richterin zog bei diesem Plädoyer nur verwundert die Augenbrauen hoch – nicht ohne Grund, weist der Registerauszug des Angeklagten elf Einträge aus, die bis ins Jahr 1997 zurückreichen: Betrug, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung.
„Ganz klar kriminelle Energie“
Am Ende verurteilte die Kammer den Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung. Dabei führte die Vorsitzende eine günstige Sozialprognose, die lange Verfahrensdauer und eben die Beschränkung der Berufung an.
Aber die Richterin machte auch deutlich: „Ein Geständnis, das von Reue getragen ist, hatten wir hier nicht. Das hat schon fast nazistische Züge, wenn Sie sagen, Sie seien auch betroffen gewesen.“ Bei den Handlungen des Angeklagten verortete sie „ganz klar kriminelle Energie“. Am Ende aber war es eine Abwägungsentscheidung: „Wir machen das hier nicht mit voller Überzeugung.“