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Impfpflicht bei Tobit durch die Hintertür – was sagen die Gastro-Experten?
Coronavirus
Nur wer geimpft ist, darf arbeiten: Diese Regelung gilt künftig für die Mitarbeiter in der Gastronomie der Tobit.Labs. Nur ist dieses Vorgehen überhaupt zulässig? Die Antwort ist nicht eindeutig.
Impfpflicht durch die Hintertür? Eine Mitteilung an die Mitarbeiter in der Gastronomie der Tobit.Labs legt diese Vermutung zumindest nahe: „Eure Gesundheit und die unserer Kunden und Gäste steht für uns an oberster Stelle. Deshalb bekommen in Kürze und bis auf Weiteres nur noch die Personen Jobangebote, die vollständig geimpft sind.“
Wer in der Tobit-Gastronomie Schichten übernehmen möchte, muss sich über ein digitales System darauf bewerben. Und wer nicht geimpft ist, soll dann eben nicht mehr zum Zuge kommen, bestätigte Tobit-Chef Tobias Groten am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion.
Es gibt keine Impfpflicht
Aber ist das überhaupt zulässig in Zeiten, in denen selbst Krankenhäuser, Altenheime und Schulen nicht gegen Impfverweigerer vorgehen können? „Rein rechtlich ist es so, dass es keine Impfpflicht gibt“, sagt Renate Dölling vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Westfalen. „Jeder kann sich so aufstellen, wie er möchte.“
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) meldet auf Anfrage unserer Redaktion Bedenken an: „Ich sehe das kritisch“, sagt Helge Adolphs, Geschäftsführer der NGG-Region Münsterland. „Im Einzelfall muss das arbeitsrechtlich geprüft werden.“
Dehoga-Frau Renate Dölling verweist auf die rechtliche Grauzone, die sich an dieser Stelle auftut. Bislang habe es zu der Thematik, inwieweit Arbeitgeber hier Vorgaben machen können, keinerlei Urteile gegeben. „Die Gerichte werden irgendwann entscheiden müssen.“
Unternehmenssprecher sieht kein Problem
Aus der Sicht von Tobit-Sprecher Peter Sommer hinken die Vergleiche zu Krankenhäusern oder Altenheimen. Denn: Die Mitarbeiter in der Gastronomie seien gar nicht fest angestellt. Sie müssten sich auf die Jobs über die App bewerben.

Arbeit nur noch für geimpfte Gastro-Mitarbeiter: Tobit-Chef Tobias Groten. © Archiv
Abgerechnet würde dann aber auf 450-Euro-Basis. Um was für eine Form von Arbeitsverhältnis es sich hierbei handelt – ob freiberuflich oder eine abhängige Beschäftigung – konnte er nicht sagen. Die Fragestellung ist an dieser Stelle aber nicht ganz unwesentlich: Die Vergabe von Aufträgen an Freiberufler können an andere Voraussetzungen gebunden werden als bei Angestellten.
Ungeimpfte bekommen in der App keine Jobs mehr anzeigt
Überhaupt: „Wir sagen nur, stellt euch darauf ein, dass es in Kürze darauf hinauslaufen wird“, erklärt Peter Sommer. Das würde dann bedeuten, dass die App den Ungeimpften keine Jobs mehr anzeigt, bei denen eine Impfung erforderlich sein könnte, etwa in der Gastronomie. „Das ist die Überlegung“, so Peter Sommer weiter. „Da gibt es kein wirkliches Problem.“