Im Baugebiet Hoher Kamp West drehen sich die Baukräne. Auf den Baustellen wird unter Hochdruck gearbeitet. Eigener Wohnraum ist in Ahaus und den Ortsteilen heiß begehrt.

© Stephan Rape

Häuser bleiben heiß begehrt – neue Regelung soll Käufer entlasten

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Eine Neuregelung soll Käufer beim Hauskauf entlasten: Es geht um die Maklerkosten. Ohne Makler ist in und um Ahaus kaum noch ein Haus zu bekommen. Die Makler sehen das Gesetz unterschiedlich.

Ahaus

, 07.01.2021, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Kurz vor Weihnachten trat eine neue Regelung für den Hauskauf in Kraft: Wird ein Makler eingeschaltet, können sich Käufer und Verkäufer die Kosten nun gleichmäßig teilen. Gleichzeitig wird die Höhe der Provision wechselseitig begrenzt.

Dadurch müssen Käufer zukünftig nur noch höchstens die Hälfte der Maklercourtage zahlen. „Schließlich profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von den professionellen Leistungen, die der Makler anbietet“, sagt Jürgen Effing, Geschäftsführer von Effing Immobilien und Hausverwaltung in Ahaus.

Entlastet werden nur Eigentümer, die dort wohnen wollen

Dem Gesetzgeber sei es bei der Regelung darum gegangen, besonders Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu entlasten, sofern sie in den Gebäuden wohnen wollen. Aus diesem Grund gilt die Regelung nicht bei Mehrfamilienhäusern, wozu auch Zweifamilienhäuser zählen. Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ebenfalls ausgenommen. Bei diesen Objekten kann sich auch weiterhin der Käufer verpflichten, die Provision alleine oder überwiegend zu übernehmen.

Doch zu einem Kauf muss es erst einmal kommen: Denn der Markt, nicht nur in Ahaus, ist wie leergefegt. Das habe sich über die vergangenen Jahre schon entwickelt, sagt er. 2020 sei es dann aber noch brutaler geworden. „Die Leute flüchten mit ihrem Kapital in Sachwerte“, beschreibt es Jürgen Effing. Niedrige Zinsen oder sogar Strafzinsen für Guthaben bei den Banken würden die Situation weiter anheizen.

Markt wird wieder zur Käuferseite umschlagen – irgendwann

Ähnliche Beobachtungen macht Michael Bollmann, Geschäftsführer von GN Immobilien. Persönlich begrüßt auch er die Gesetzesänderung. „Ich arbeite ja für beide Seiten“, sagt er. Da finde er es gut, wenn sich auch beide Seiten die Kosten für diese Arbeit teilen. Die Gesetzgebung helfe zudem, wenn der Markt irgendwann wieder zur Käuferseite umschlägt. Dass es so kommen wird, ist für ihn klar. Nur die Zeitfrage kann auch er nicht beantworten. „Noch ist kein Ende abzusehen und auch die Zinsen werden sich ja nicht so schnell ändern“, schildert er.

Aber auch abseits der Gebrauchtimmobilien bleibt es kompliziert: „Ein Landwirt, der Land verkaufen würde, hätte ja dasselbe Problem“, erklärt er. Würde er sein Land verkaufen, hätte er das Kapital, dass er auch nicht anlegen kann. Und da sind die Worte Flächenfraß oder schwindende landwirtschaftliche Fläche noch gar nicht gefallen. „Auch die Preise für Ackerland explodieren ja“, erklärt Michael Bollmann. Wenn es denn überhaupt einmal welches zu kaufen gebe. Aufgabe der Makler sei im Moment ganz klar die Akquise möglicher Immobilien. Eine Aufgabe, die nicht leichter werde. „Wir sind ja schließlich auch nicht alleine am Markt“, sagt er.

Im Wohnungsmarkt bleibt noch Bewegung

Ulrike Tieben von Haveresch und Tieben Immobilien sieht das Ganze etwas entspannter – und macht auch Kaufwilligen noch Mut: Natürlich sei der Markt schwierig. Dennoch gebe es weiter Bewegung. „Sonst könnten wir als Makler ja gar nicht leben“, sagt sie. Dass aktuell keine Angebote beispielsweise in Immobilienportalen gibt, habe einen ganz einfachen Grund: „Wir würden ja überrannt“, sagt sie. Denn natürlich übersteige die Nachfrage das Angebot. Im Schnitt müsse jemand, der ein Haus in Ahaus oder Umgebung kaufen wolle, momentan zwischen sechs Monaten und einem Jahr auf ein passendes Angebot warten.

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Deutlich kritischer geht sie mit dem neuen Gesetz um: „In meinen Augen bringt das nicht viel“, sagt sie. Natürlich würde nun die Gebühr gleichberechtigt verteilt. Dafür habe sie auch schon beobachtet, dass die Courtage leicht steigen würde. Am Ende zahle der Käufer die Zeche. „Das ist ähnlich wie bei der Diskussion vor zwei Jahren. Da ging es um das Bestellerprinzip: Die Verteilung von Maklerkosten bei Mietverhältnissen.“ Auch das habe nicht die gewünschten Erfolge gebracht, auch wenn Vermieter mit ins Boot geholt wurden.