Endlager-Beschluss kann auch erst 2068 erfolgen Zwischenlager könnte noch viel länger laufen

Gremium fordert mehr Transparenz: Standortauswahlverfahren verzögert sich
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Erst Anfang November wurde bei einem Ahaus-Besuch des Nationalen Begleitgremiums für die Endlagersuche in Deutschland bekannt, dass bis 2031 kein Standort für ein Atommüll-Endlager gefunden werden kann. Jetzt hat sich der Zeitraum konkretisiert: Das Jahr 2031 ist überholt und die Endlagersuche könnte noch viel länger dauern.

In einer Unterlage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur „zeitlichen Betrachtung des Standortauswahlverfahrens“ wird nun eine Festlegung des Standortes zwischen 2046 und 2068 erwartet. Laut Standortauswahlgesetz wird das Jahr 2031 als Zielmarke „angestrebt“. Ein Wort, das die Jahreszahl etwas relativiert, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung (13.12.2022) des Nationalen Begleitgremiums. Und: „Dass es so viel länger dauern sollte, hat viele Menschen überrascht.“

Gravierend längere Standortsuche

Den neuen zeitlichen Horizont nannten der Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König, sowie der stellvertretende Geschäftsführer der BGE, Steffen Kanitz, jetzt in einer Sitzung des Gremiums. „Schon in der ‚Endlagerkommission‘, die von 2014 bis 2016 als Bund-Länder-Kommission Empfehlungen zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe entwickelt hatte, wurde die Jahreszahl 2031 kontrovers diskutiert und letztlich als unrealistisch eingestuft“, erinnert sich Armin Grunwald, früheres Mitglied der Endlager-Kommission und heute Ko-Vorsitzender des Nationalen Begleitgremiums. „Schließlich ist dieses Zieljahr aber im Standortauswahlgesetz gelandet, sicherlich auch, um dem Verfahren vom Start weg eine gewisse Dynamik zu geben.“

Die bekannt gewordene gravierend verlängerte Zeitplanung wurde erst bekannt, nachdem das Nationale Begleitgremium Akteneinsicht bei der BGE genommen hatte, um anhand der Original-Unterlagen nähere Informationen zu erhalten. Einen Tag später veröffentlichte die Bundesgesellschaft für Endlagerung die Unterlagen schließlich selbst und machte ihren Inhalt der Öffentlichkeit zugänglich.

Schlechte Kommunikation

„Das Standortauswahlverfahren steht an einer Wegscheide und muss durch mehr Transparenz gestützt werden. Das NBG lädt das BASE, die BGE und auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu einem gemeinsamen Gespräch darüber ein, wie eine transparente und vertrauensbildende Kommunikation künftig sichergestellt wird“, heißt es vom Nationalen Begleitgremium.

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