
© picture alliance
Fünf Werktage unter 35: Jetzt kommen weitreichende Lockerungen
Inzidenzstufe-1
Im Kreis Borken werden weitreichende Lockerungen kommen. Am Montag (31. Mai) lag die dafür notwendige Inzidenz den fünften Werktag in Folge unter 35. Die Lockerungen greifen aber nicht sofort.
von Till Goerke
Ahaus, Heek, Legden, Stadtlohn, Südlohn, Vreden
, 31.05.2021, 11:00 Uhr / Lesedauer: 2 minEs ist geschafft: Das RKI meldet am Montag (31. Mai) für den Kreis Borken einen Inzidenzwert von 27,2. Das ist der fünfte Werktag in Folge unter dem relevanten Schwellenwert von 35 für Inzidenzstufe 1. Jene Stufe, die weitreichende Lockerungen mit sich bringt. Allerdings nicht zu sofort.
Gastronomie, Schwimmbäder oder Kulturveranstaltungen – das Land NRW hat anhand eines Inzidenzstufenplans (100/50/35) festgelegt, welche Bereiche unter welchen Bedingungen öffnen dürfen. Dabei gibt es die größten Lockerungen in Inzidenzstufe 1. Es ist der letzte Öffnungsschritt im Stufenplan.
Lockerungen greifen ab dem 2. Juni 2021
Die Lockerungen einer jeden Stufe greifen nach dem Erreichen am übernächsten Tag. Für den Kreis Borken ist der Stichtag also Mittwoch (2. Juni). Wichtig: Nicht der Kreis, sondern das Land stellt per Allgemeinverfügung das Erreichen von Inzidenzstufen fest. Darauf weist die Kreisverwaltung ausdrücklich hin.
Unsere Übersicht zeigt, welche zusätzlichen Lockerungen am 2. Juni im Kreis unter anderem in Kraft treten. Nicht enthalten sind jene Lockerungen, die an einen landesweiten Inzidenzwert von 35 oder niedriger – etwa der Wegfall der Testpflicht für Gastronomie im Innenbereich – gekoppelt sind. Der NRW-Inzidenzwert beträgt aktuell (Stand 31. Mai) 40,2.
Kontaktbeschränkungen:
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
- Auch sind Treffen mit bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt, wenn sie nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Einkaufen:
- Für Geschäfte über 800 Quadratmeter entfallen Sonderregeln
Sport:
- Kontaktsport ist im Freien und in der Halle mit bis zu 100 getesteten, genesenen oder geimpften Personen erlaubt.
- Im Außenbereich über 1000 Zuschauer gestattet.
- In der Halle bis zu 1000 Zuschauer: Getestet, genesen oder geimpft
- Auslastung Innen und Außen darf maximal ein Drittel betragen.
- Sitzplan mit Schachbrettmuster erforderlich.
Kultur:
- Außen- und Innenveranstaltungen sind erlaubt.
- Theater, Opernhäuser und Kinos: max. 1000 getestete, geimpfte oder genesene Besucher.
- Proben im Amateurbereich mit Einschränkungen wieder möglich.
Sonstige Freizeitangebote:
- Diskotheken dürfen Außenbereich öffnen: Max. 100 getestete, genesene oder geimpfte Gäste
- Für Freibadbesuche kein Test nötig
Private Veranstaltungen (keine Partys):
- Außen max. 250 Gäste ohne Test
- Innen max. 100 Gäste: Geimpft, genesen oder getestet
„Partys“:
- Außen maximal 100, innen höchstens 50 Gäste.
- Kein Abstand, aber Impfung, Test und Genesung erforderlich.
Kinder- und Jugendarbeit:
- Innen Gruppenangebote für max. 30 Personen ohne Test möglich.
- Im Außenbereich für 50 Personen.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
