Im Kreis Borken werden zeitnah weitere Lockerungen in Kraft treten.

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Inzidenz fünf Tage unter 50: Diese Lockerungen gibt es jetzt im Kreis

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Für den Kreis Borken werden weitere Lockerungen in Kraft treten. Die Inzidenz liegt am Mittwoch (26. Mai) fünf Werktage in Folge unter 50. Wir haben zusammengestellt, was das bedeutet. Aktualisierte Fassung.

Ahaus

, 26.05.2021, 14:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit Tagen entwickeln sich die Infektionszahlen auch im Kreis Borken in die „richtige“ Richtung. Die Zahl der aktuell Infizierten sinkt kontinuierlich, die Inzidenz fällt spürbar. Am Mittwoch (26. Mai) liegt die Inzidenz den fünften Werktag in Folge unter der relevanten 50er-Marke. Darum stehen jetzt weitere Lockerungen unmittelbar bevor.

29,4 gibt der Kreis am Dienstag als Inzidenzwert an. Entscheidend für Lockerungen ist zwar jener Inzidenzwert, den das RKI vermeldet, doch auch bei diesem sieht es gut aus. Den Lockerungen steht nichts im Wege.

Wichtig: Diese treten jetzt nicht sofort in Kraft, sondern erst am übernächsten Tag. Für den Kreis Borken heißt das also am Freitag (28. Mai). Das bestätigt der Kreis-Pressesprecher Karlheinz Gördes auf Anfrage: „Die Lockerungen werden ab 0 Uhr bei uns im Kreis gelten.“

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Folgende Regeln gelten somit ab Freitag:

Kontaktbeschränkungen:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind für Angehörige aus drei Haushalten (ohne Begrenzung der Personenanzahl) oder für 10 beliebige Personen mit Test erlaubt.
  • Im Freien sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen erlaubt, drinnen mit bis zu 50. Dazu zählen aber keine Partys.

Ausgangssperren:

  • Keine Beschränkungen

Einkaufen:

  • Keine negativer Corona-Test mehr erforderlich.
  • Eine Person pro 10 Quadratmeter

Kultur:

  • Aufführungen und Konzerte sind auch in Opern, Theatern und Konzerthäusern sowie in anderen privaten Einrichtungen erlaubt. Negativer Corona-Test, Mindestabstand und Kontaktrückverfolgung muss gewährleistet sein.

Gastronomie:

  • Restaurants dürfen Innenbereich öffnen. Gäste müssen vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein.
  • Auch Mensen und Kantinen dürfen wieder öffnen. Betriebsangehörige benötigen keinen Test.
  • Außengastronomie ohne Test

Beherbergungen:

  • Pensionen, Hotels und Campingplätze dürfen Gästen wieder alle verfügbaren Betten/Stellplätze anbieten.
  • volle gastronomische Versorgung für private Gäste.

Messen/Tagungen/Kongresse

  • Mit Hygieneauflagen und begrenzter Besucherzahl wieder möglich.

Sport:

  • Sport im Freien ohne Personenbegrenzung
  • Kontaktsport ist draußen mit bis zu 25 Personen, innen mit maximal 12 Personen gestattet.
  • Fitnessstudios öffnen – ohne Personenbegrenzung, aber mit negativem Test sowie Kontaktverfolgung.
  • Maximal 1000 Zuschauer im Außenbereich ohne Test erlaubt.
  • Zuschauer im Innenbereich mit Sitzplatz (Schachbrettmuster) und negativem Test zulässig, maximal 500 Personen.

Freizeiteinrichtungen:

  • Öffnung aller Bäder, Saunen und Indoorspielplätze sowie ähnlicher Einrichtungen mit negativem Test und Personenbegrenzung.
  • Spielhallen, Wettbüros und dergleichen dürfen ebenfalls mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis öffnen (gekoppelt an die landesweite Inzidenz, die unter 50 liegen muss).

Kinder- und Jugendarbeit:

  • Im Innenraum mit maximal 20 Personen, draußen bis zu 30 - mit Test, aber ohne Maske.

Wichtig: Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgen Tagen (nicht Werktagen!) über dem jeweiligen Schwellenwert von 35, 50, 100, 150 oder 165, treten die jeweils der Stufe entsprechenden schärferen Regeln ab dem übernächsten Tag in Kraft.

Info: Der Text wurde am Donnerstag (27. Mai) aktualisiert.