Der Pfarreirat der Gemeinde St. Mariä Himmelfahrt Alstätte und Ottenstein – hier ein Bild der St. Georgkirche in Ottenstein – wird nicht gewählt, sondern vom Bischof berufen. Die Wahlunterlagen waren fehlerhaft, die Wahl wurde abgesagt.

© Anna-Lena Haget

Falsche Unterlagen: Zwei weitere Orte verzichten auf Pfarreirats-Wahl

rnWahlen abgesagt

In vielen Gemeinden sind falsche Wahlunterlagen zum Pfarreirat im Umlauf. Die Gemeinde St. Mariä Himmelfahrt Alstätte und Ottenstein hat die Wahl abgesagt. Den neuen Pfarreirat gibt es trotzdem.

Ahaus

, 28.10.2021, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Wahlvorstand der Pfarrei St. Mariä Himmelfahrt, Alstätte und Ottenstein, hat die für den 6. und 7. November anstehende Pfarreiratswahl abgesagt. Damit muss in Ahaus und den Ortsteilen schon die zweite Gemeinde auf die Wahlen verzichten.

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Das Bistum Münster hat darauf in einer Pressemitteilung hingewiesen. Wie zahlreiche weitere Pfarreien im Bistum Münster, hätten sich die Verantwortlichen in Alstätte und Ottenstein vorab für die allgemeine Briefwahl entschieden. „Allerdings haben wir die Rückmeldung von vielen Gemeindemitgliedern erhalten, dass falsche Wahlunterlagen verschickt worden sind“, erläutert Verwaltungsreferent Marc Klein-Günnewick. Dabei sei nicht abzuschätzen, wie viele Stimmzettel von dem Dienstleister fehlerhaft gedruckt worden sind.

Im ganzen Bistum gibt es Probleme mit den Wahlunterlagen

In Ahaus und den Ortsteilen ist die Gemeinde damit nach der Gemeinde St. Andreas und St. Martinus in Wüllen und Wessum schon die zweite Gemeinde, die von den Schwierigkeiten rund um die Pfarreiratswahl betroffen ist. „Wir haben im ganzen Bistum Probleme mit den Wahlunterlagen“, sagt Gudrun Niewöhner von der Pressestelle des Bistums.

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Die könnten jedoch weder zeitlich noch örtlich näher eingegrenzt werden. Eine Begründung für die fehlerhaft verschickten Stimmzettel liefert sie auf Nachfrage am Mittwoch allerdings nicht. Die Fehlersuche laufe noch.

Statt Wahlen: Alle Kandidaten werden berufen

Derweil gehen viele, wenn auch nicht alle betroffenen Gemeinden einen einfachen Weg: Sie verzichten auf eine Wahl und holen alle Kandidatinnen und Kandidaten in den Pfarreirat. So auch in Alstätte und Ottenstein: „Gedeckt durch das bischöfliche Recht kann die bischöfliche Behörde in einem solchen Fall einen Pfarreirat berufen. Diese Möglichkeit wollen wir in Anspruch nehmen“, wird Marc Klein-Günnewick in einer Pressemitteilung des Bistums zitiert.

Das sei das Ergebnis der Beratungen. So setzt sich der neue Pfarreirat aus allen Kandidatinnen und Kandidaten zusammen, die zur Wahl standen. Sie werden durch die bischöfliche Behörde in das Gremium berufen. In Alstätte und Ottenstein saßen bisher zwölf Mitglieder im Pfarreirat. Jetzt sind es 16.

Diesen Weg war auch die Gemeinde St. Andreas und St. Martinus gegangen. In Wüllen und Wessum waren es bisher zehn Pfarreiratsmitglieder. Der neue Pfarreirat setzt sich aus 14 Personen zusammen.

Wahlen zum Kirchenvorstand finden wie geplant statt

„Dadurch entsteht ja praktisch niemandem ein Nachteil“, sagt Gudrun Niewöhner. Ihr ist aber wichtig, die jeweiligen Gemeindemitglieder über den Hintergrund der Absage der Wahlen zu informieren.

Die Wahlen zum Kirchenvorstand seien nicht betroffen, betont Pfarrer Stefan Jürgens. Sie finden wie vorgesehen statt. Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium der Pfarrei, der Kirchenvorstand ist für Finanzen und Liegenschaften verantwortlich.