
© Anne Winter-Weckenbrock
Erst Test, dann tanken: Kaum Niederländer in der Grenzregion unterwegs
Der kleine Grenzverkehr
Seit dem 6. April geht Tanken und Einkaufen im Nachbarland nur noch mit aktuellem negativen Coronatest. Eine Stippvisite in Alstätte zeigt: Kaum Niederländer da. Dafür aber die Bundespolizei.
Die Bundesregierung hat die Niederlande am Ostersonntag, 4. April, mit Wirkung zum Dienstag, 6. April, als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt seit Dienstag bei der Einreise aus dem Nachbarland: Einen aktuellen negativer Coronatest sollte derjenige dabei haben, der tanken oder einkaufen möchte. Die Niederländer nutzten also vor allem den Ostermontag, um noch schnell in der Grenzregion tanken zu fahren.
„Das war was“, sagt Andreas Terhalle. „Wir hatten viel zu tun.“ Der Betreiber der Shell-Tankstelle an der Haaksbergener Straße hat am Ostermontag viele Kunden aus den Niederlanden gehabt. Er hat ordentlich Umsatz gemacht mit Benzin und Diesel – aber auch mit Tabakwaren, die in Deutschland günstiger sind als im Nachbarland. Da weisen die Regale im Ladenlokal der Tankstelle durchaus Lücken auf.
Dafür ist es dann am Dienstag merklich ruhiger. „Zwei, drei Holländer waren schon da“, erzählt Andreas Terhalle mittags im Telefonat mit der Redaktion. Das hat sich bis zum frühen Nachmittag nicht geändert: Die meisten Autos, die an die Zapfsäulen fahren, haben deutsche Kennzeichen. Nun fragt sich Andreas Terhalle, wie es die nächsten Wochen wird mit dem Umsatz. Es wird wohl weniger werden mit der Kundschaft aus Holland.
Erst Test, dann tanken: Kaum Niederländer in Alstätte unterwegs
Er nimmt die unklare Aussicht auf die nächsten Wochen relativ gelassen. „Im Vergleich zu anderen sind wir ja noch glimpflich davon gekommen“, sagt der Tankstellen-Betreiber mit Blick auf andere Branchen. Natürlich sei zu merken gewesen, dass die Berufspendler und Handelsreisenden weniger unterwegs waren in den Monaten der Pandemie. Und jetzt die Corona-Test-Pflicht für die Niederländer, die bei allen Tankstellen in der Grenzregion für einen guten Teil des Umsatzes ausmachen.

Dieser Niederländer tankte am Dienstag in Alstätte. Einen negativen Coronatest hatte er jetzt nicht dabei. "Das Risiko gehe ich ein, einmal die Woche", meinte er. © Anne Winter-Weckenbrock
In dem Moment biegt ein Wagen mit gelben Kennzeichen auf das Tankstellengelände. Ein Niederländer. „Ich komme einmal die Woche zum Tanken nach Alstätte “, sagt er, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen möchte. „Das Risiko gehe ich ein“, sagt er, auf die angekündigten spontanen Kontrollen der Polizei angesprochen. Sein Argument: 20 Cent pro Liter sparen. Er trägt Maske, geht kurz zum Bezahlen rein – als große Gefahr mag er sich nicht sehen.
Kunde ist zwiegespalten: „Wir hier an der Grenze leben voneinander“
Ein Kunde aus Alstätte ist im Gespräch mit der Redaktion zwiegespalten, wenn er an die neuen Regeln denkt. „Eigentlich ist das ja ganz sinnvoll“, meint er. „Aber ich bin Holland-Freund. Wir hier an der Grenze leben voneinander“, betont der Alstätter, der namentlich ebenfalls nicht genannt werden möchte, wie wichtig der „kleine Grenzverkehr“ für die Region ist.
Eigentlich sei das mit dem Tanken und dem Einkaufen bei den meisten eher kein Problem. „Aber es gibt Ausnahmen: Dann gehen hier manche Holländer bei Aldi rein und kaufen Alkohol – nehmen aber keinen Wagen mit und tragen keine Maske“, erzählt er aus Erfahrung. Das sei die Minderheit, komme aber eben auch vor, schiebt er hinterher. Auf den Parkplätzen der Lebensmittelgeschäfte ist am Dienstagmittag übrigens auch nur ein einziges Auto mit NL-Kennzeichen zu sehen.

Die Beamten der Bundespolizei führten am Dienstag noch viele aufklärende Gespräche darüber, wann der Grenzübertritt erlaubt ist – und wann nicht. © Anne Winter-Weckenbrock
Ein paar Kilometer weiter, kurz vor 14 Uhr, Grenzübergang Sandersküper. Im dichten Schneetreiben sind zwei Bullis der Bundespolizei zu erkennen und Polizeibeamte in gelber Warnweste. Tatsächlich: Die angekündigten Kontrollen finden statt.
„Wir sind seit zwei Stunden hier“, sagt einer der Beamten. Die Fünf kommen aus Hamm, helfen am Dienstag der Bundespolizei in Kleve aus, die auch die deutsch-niederländische Grenze im Kreis Borken „betreut“. Und bleiben und kontrollieren werden sie bis um 23 Uhr am Dienstagabend.
Wer die Kinder von der Schule abholt, braucht keinen Testnachweis
So besonders viel sei nicht los, fasst einer der Beamten – alle möchten nicht namentlich genannt werden – die letzten zwei Stunden zusammen. Da kommt ein Auto mit AH-Kennzeichen. Schon von weitem macht er die einladende Armbewegung zum Anhalten, stellt sich vor und fragt: „Wo soll die Reise hingehen?“. Na ja, eine Reise ist es nicht. Ein Ehepaar, das in Gronau lebt, hat seine Kinder von der Schule aus Enschede abgeholt. Für sie gilt die Testpflicht nicht, aber eine Belehrung darüber, wann sie gilt, bekommen sie frei Haus.
Diskutieren mussten die Bundespolizisten auch schon. „Aber da sind wir eisern“, sagt der Beamte, der schon einige Berufsjahre vorweisen kann. Die Lkw-Fahrer können in der Regel weiterfahren: Sie haben Güter dabei und sind in zwei Stunden wieder da – oder auf der Durchreise. Die dementsprechenden Papiere müssen sie dennoch zeigen. Ein Beamter kommt zum Bulli zurück und sagt, während er einem niederländischen Kleinwagen hinterher blickt: „Den habe ich jetzt doch zurückgeschickt. Der wollte just for fun rüber.“

Die Beamten der Bundespolizei führten am Dienstag noch viele aufklärende Gespräche darüber, wann der Grenzübertritt erlaubt ist – und wann nicht. © Anne Winter-Weckenbrock
Es herrscht noch viel Unsicherheit. Das ist auch bei der Hotline des Kreises Borken zu merken: „Es gibt eine Reihe von Anfragen, weil noch Unklarheiten, zum Beispiel für die Kostentragung von Schnelltests, die Niederländer in Deutschland erhalten, bestehen“, sagt Kreis-Pressesprecher Karlheinz Gördes auf Anfrage.
Der Kreis Borken gebe derartige Anfragen zur Klärung ans Land NRW weiter. Das Problem nämlich ist, und das war auch den Bundespolizisten bei Sandersküper neu: Die Niederländer haben nur einmal die Woche Möglichkeiten, sich testen zulassen, müssten dafür einen „Bürgercode“ eingeben. Die neuen Regeln haben deswegen in der niederländischen Grenzregion durchaus für Verärgerung gesorgt, wie die Tageszeitung Tubantia berichtet. Denn auf kostenlose und schnelle Tests, wie sie im Kreis Borken möglich sind, können die Einwohner von Enschede, Winterswijk und Co. nicht so einfach zurückgreifen.
Ob auch Grenzgänger Anspruch auf in Deutschland kostenfreie Bürgertestung bekommen könnten und wer dafür zahlt – auch diese Frage hat der Kreis Borken dem zuständigen Landesministerium gestellt.
Die Regeln für den Grenzverkehr im Überblick
- Seit Dienstag, 6. April, müssen Reisende aus den Niederlanden in Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen können, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. Testnachweise werden sowohl auf Papier als auch elektronisch akzeptiert.
- Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Durchreisende (durch NRW oder die Niederlande), für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitendend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Besonderheiten für Grenzpendler/Grenzgänger (Beruf, Studium oder Ausbildung): Der Test darf (statt 48 Stunden) bis zu 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Das bedeutet: Innerhalb einer normalen Arbeitswoche sind zwei Testungen ausreichend.
- Wer den Test bei Einreise nicht hat, kann ihn auch unverzüglich nach Einreise vornehmen lassen. Das heißt: Die Testpflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Test an der Arbeitsstätte/Ausbildungsstätte unmittelbar nach Ankunft (Selbsttest unter Aufsicht mit Bestätigung) oder unverzüglich in einem Testzentrum vorgenommen wird.
- Eltern oder andere Personen, die Minderjährige mit dem Pkw zu Schule/Arbeitsstätte/Ausbildungsstätte bringen/abholen und unverzüglich zurückkehren, haben keine Testpflicht.
- Besonderheiten gelten für Personen, die regelmäßig mindestens zweimal pro Woche grenzüberschreitend nahe Angehörige besuchen (Verwandte ersten Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts): Der Test darf bis zu 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
- Quelle: Internetseite der Euregio (www.euregio.eu)